Das Wichtigste in Kürze
  • Freie Abteilungswahl: Wählen Sie zwischen einer allgemeinen, halbprivaten oder privaten Abteilung. Je nach Modell auch ganz spontan.
  • Begleitperson im Spital: Wir übernehmen Beiträge an den Aufenthalt einer Begleitperson.
  • Weltweiter Schutz: Geniessen Sie nicht nur in der Schweiz umfassenden Schutz, sondern profitieren Sie auch im Ausland von zusätzlichen Leistungen.

Details zu den einzelnen Produkten: Leistungsübersicht und Vertragsbedingungen.

Unsere Spitalzusatzversicherungen

Allgemein

Sie wünschen Beiträge an den Aufenthalt einer Begleitperson (Rooming-in) oder zusätzliche Leistungen im Ausland? Die allgemeine Abteilung genügt Ihnen jedoch? Ihnen ist eine günstige Prämie wichtiger als extra Komfort? Dann sind Sie mit unserer Zusatzversicherung Spital Allgemein ideal versichert. Zudem übernimmt die Spitalzusatzversicherung Allgemein die Mehrkosten eines Aufenthalts in einem Spital ausserhalb Ihres Wohnkantons.

Halbprivat

Sie wollen bei einem Spitalaufenthalt frei wählen, wer Sie wo in der ganzen Schweiz behandelt? Sie wünschen sich, dass wir die Kinderbetreuung organisieren und uns an den Kosten beteiligen, wenn Sie im Spital übernachten müssen? Zur besseren Erholung wünschen Sie die Unterbringung auf der halbprivaten Abteilung? Dann ist unsere Versicherung Spital Halbprivat perfekt für Sie.

Privat

Ihnen ist die freie Wahl Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes wichtig? Für die Übernachtung kommt für Sie nur ein Einzelzimmer in Frage? Und bei einem medizinischen Notfall im Ausland sollen alle Kosten übernommen werden? Dann ist unsere Spitalversicherung Privat die ideale Wahl.

Flex 1 und Flex 2

Sie finden die zusätzlichen Leistungen einer halbprivaten oder privaten Spitalversicherung interessant, sehen aber derzeit keinen Bedarf? Doch wenn der Fall eintreten würde, wären Sie gerne optimal abgesichert? Dann ist unsere flexible Spitalzusatzversicherung für Sie die ideale Kombination aus Komfort und attraktiver Prämie.

Entscheiden Sie von Spitalaufenthalt zu Spitalaufenthalt, welches Modell für Sie passt. Mit unseren Flex-Modellen haben Sie die Wahl.

Negativliste Spitäler

Grundsätzlich gilt bei allen Spitalversicherungen der AXA freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Ausgeschlossen sind die Spitäler und Geburtshäuser gemäss nachfolgender Liste.

Die Spitalliste der AXA Gesundheitsvorsorge gilt für die Spitalprodukte nach VVG:

  • Spital Allgemein
  • Spital Flex 1
  • Spital Flex 2
  • Spital Halbprivat
  • Spital Privat
  • Unfall Privat

Falls Sie einen Aufenthalt in einem Geburtshaus planen, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Die nicht auf der Liste genannten Spitäler und deren Abteilungen gelten als zugelassen. Damit wird jedoch keine Kostenübernahme im Einzelfall garantiert. Die Leistungspflicht bestimmt sich immer nach den zum Eintrittszeitpunkt geltenden Versicherungsbedingungen.

Die Liste wird periodisch aktualisiert (Stand November 2022).

Akutspitäler

Kanton

PLZ

Ort

Leistungserbringer

AR 9053 Teufen Augenklinik Dr. A. Scarpatetti AG
TI 6644 Orselina Clinica Dr Spinedi c/o Clinica Santa Croce
VD 1815 Clarens Clinique la Prairie SA
VD 1820 Territet Biotonus, Clinique Bon-Port SA centre de soins médicaux & esthétiques
ZH 8702 Zollikon Klinik Tiefenbrunnen AG
ZH 8400 Winterthur Eulachklinik AG

Rehabilitations-Kliniken

Kanton

PLZ

Ort

Leistungserbringer

GE

1247

Anières

Clinique Les Hauts d'Anières

Anerkannte Heilbäder und Kurhäuser

Mit einer Spitalzusatzversicherung der AXA übernehmen wir die Behandlungen gemäss Vertragsbedingungen in Heilbädern und Kurhäusern der nachfolgenden Liste.

Wir übernehmen Kosten gemäss den gültigen Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) und den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZB) der folgenden Produkte für eine Badekur oder eine Erholungskur.

  • Spital Allgemein
  • Spital Flex 1
  • Spital Flex 2
  • Spital Halbprivat
  • Spital Privat
  • Unfall Privat

Die Kur muss vor Kurantritt ärztlich verordnet werden und stationär in einem nach KVG zugelassenen oder von der AXA anerkannten, ärztlich geleiteten Heilbad bzw. Kurhaus stattfinden (siehe nachfolgende Liste).

Die ärztliche Verordnung ist der AXA vor Kurantritt einzureichen, unter Angabe des Heilbads bzw. des Kurhauses und des Datums des Kurantritts. Die AXA zahlt jeweils in Ergänzung zur Grundversicherung.

Folgende Heilbäder und Kurhäuser sind anerkannt. Gültig ab 01. Februar 2021.

Anerkannte Heilbäder und Kurhäuser

Kanton

PLZ

Ort

Leistungserbringer

Kurhaus 1) Heilbad 2)
AG 5116 Bad Schinznach Privat-Klinik und Kurhotel Im Park


AG 5116 Bad Schinznach Thermalbäder Bad Schinznach
AG 5330 Bad Zurzach Hotel zur Post


AG 5330 Bad Zurzach Parkhotel Bad Zurzach
AG 5330 Bad Zurzach Reha Clinic Bad Zurzach
AG 5330 Bad Zurzach Thermalquellen Resort (Hotel Tenedo)


AG 5330 Bad Zurzach Vital Boutique Hotel Zurzacherhof
AG 4310 Rheinfelden Parkresort Rheinfelden: Salina Rehaklinik


AG 4310 Rheinfelden Park-Hotel am Rhein, sole uno
AG 5707 Seengen Kurhotel Eichberg  
AR 9410 Heiden Hotel Heiden  
AR 9052 Niederteufen Berit Klinik AG  
AI 9108 Gonten Kurhaus Bad Gonten  
AI 9108 Jakobsbad Hotel Jakobsbad  
AI 9057 Weissbad Klinik im Hof / Kurhotel und Gesundheitshotel  
BL 4448 Läufelfingen Bad Ramsach Quellhotel
BE 3654 Gunten Parkhotel Gunten  
BE 3645 Gunten/Gwatt Klinik Schönberg mit Deltapark Vitalresort  
BE 3625 Heiligenschwendi Kurhaus Haltenegg  
BE 3854 Oberried EDEN Reha- und Kurklinik  
BE 3852 Ringgenberg Reha-Pflegeklinik EDEN  
GR 7440 Andeer Schamser Heilbad Andeer mit Hotel Fravi

GR 7440 Andeer Reha Andeer  
GR 7550 Scuol Bogn Engiadina Scuol, Badehotel Belvair, Hotel Belvédère
GR 7212 Seewis-Dorf Hotel Scesaplana  
LU 6205 Eich Ferien- und Erholungshaus Seematt  
LU 6000 Luzern RehaClinic Sonnmatt, Kurhotel & Residenz Sonnmatt  
LU 6353 Weggis Kurhaus Seeblick  
NW 6363 Obbürgen Waldhotel Health & Medical Excellence  
OW 6062 Wilen/Sarnen Kurhaus am Sarnersee  
SG  9030 Abtwil Hotel Säntispark- Zentrum für Medizin & Sport  
SG 7310 Bad Ragaz Kurhotel Cristal

 
SG 7310 Bad Ragaz Grand Resort Bad Ragaz
SG 7310 Bad Ragaz Clinic Bad Ragaz und Tamina Therme
SG 9621 Oberhelfenschwil Pflege- und Kurhaus Dorfplatz  
SG 9016 St. Gallen Oberwaid – Das Hotel. Die Klinik  
SG 9658 Wildhaus Sunnehus, Kur und Bildung  
TI 6612 Ascona Casa Andrea Cristoforo  
TG 8374 Dussnang Rehaklinik Dussnang AG  
TG 8594 Güttingen Kurhotel Sokrates – Gesundheitszentrum  
VS 3983 Breiten ob Mörel Badehotel Salina Maris
VS 3954 Leukerbad Therme 51 Hotel Physio & Spa


VS 3954 Leukerbad Leukerbad Clinic
ZG 6318 Walchwil Zentrum Elisabeth  
ZH 8802 Kilchberg Kurabteilung See-Spital  

Die Leistungserbringung erfolgt gemäss den Bestimmungen der aktuell gültigen Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZB).

Fussnoten / Legende

1) Kurhaus: Der Betrieb erfüllt die Kriterien als Kurhaus.

2) Heilbad: Das Heilbad ist zugelassen als Leistungserbringer der sozialen Krankenversicherung.

Spitalzusatzversicherung für ärztliche Behandlungen im Ausland

Wir beteiligen uns an den Kosten für geplante und notfallmässige stationäre Behandlungen im Ausland.

Massgebend für die Leistungsausrichtung sind ausschliesslich das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), die dazugehörenden Verordnungen sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) und die jeweiligen Zusatzbedingungen (ZB) der AXA Gesundheitsvorsorge.

Stand Juli 2022

Geplante stationäre Behandlungen

Die AXA Gesundheitsvorsorge beteiligt sich im Rahmen der Spitalzusatzversicherung (Spital Allgemein, Spital Halbprivat, Spital Flex 1, Spital Flex 2, Spital Privat und Unfall Privat) an den Kosten für geplante Spitalaufenthalte in Akutspitälern, psychiatrischen Kliniken und Reha-Kliniken im Ausland.

Partnerschaften mit Spitälern

Grundsätzlich kann jedes Krankenhaus für eine geplante Behandlung ausgewählt werden. Wir empfehlen Ihnen, sich über die Qualität des Auslandspitals zu informieren, z. B. bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt. Die folgende Liste enthält eine Auswahl von Krankenhäusern in Europa, mit denen die dort tätigen AXA Krankenversicherungen zusammenarbeiten.

Falls Sie eine Wahlbehandlung in einem Auslandspital planen, bekennen Sie sich vor dem Eintritt als Selbstzahlerin bzw. Selbstzahler und als bei der AXA Schweiz versicherte Person. 

Auslandsspitäler

Land Stadt Spital Medizinische Fachgebiete Kontaktstelle für internationale Patientinnen und Patienten
Deutschland Berlin Charité Bekannt für Herzmedizin, zählt zu den grössten und renommiertesten Universitätskliniken mit diversen Fachgebieten via Website
Deutschland Heidelberg Universitätsklinikum Heidelberg Kinderheilkunde, Transplantation für internationale Patientinnen und Patienten und viele weitere Fachgebiete via Website
Deutschland Hamburg Martini-Klinik Prostatakrebs-Behandlungen E-Mail: info@martini-klinik.de
Frankreich Paris Fondation Ophtalmologique Adolphe de Rothschild Augenheilkunde, Neurowissenschaften, HNO  E-Mail: international@for.paris
Frankreich Paris Groupe Hospitalier Paris Saint Joseph Marie Lannelongue Kardiologie E-Mail: internationalpatient@ghpsj.fr
Telefon: +33 144127881
Frankreich Suresnes Hôpital Foch Neurologie, Neurochirurgie, Onkologie, 24/7-Notfallversorgung via Website
Italien Mailand Ospedale San Raffaele Alle bestehenden medizinischen Fachgebiete E-Mail:  international@gsdh.it
Telefon: +39 0226431
Italien Mailand Policlinico San Donato Spezialisiert auf Behandlung von Kindern mit angeborenen Herzkrankheiten E-Mail:  international@gsdh.it
Telefon: +39 02527741
Italien Mailand Istituto Ortopedico Galeazzi Orthopädie E-Mail:  international@gsdh.it
Telefon: +39 02662141
Italien Rom Salvator Mundi International Hospital Chirurgie, Labor für internationale und tropische Medizin und Mikrobiologie E-Mail: smih_doc@upmc.it
Telefon: +39 06588961
Spanien Madrid HM Hospitales Alle bestehenden medizinischen Fachgebiete E-Mail: international@hmhospitales.com
Telefon: +34 914 452 126 
Spanien Madrid Quirónsalud Alle bestehenden medizinischen Fachgebiete E-Mail: G24@quironsalud.es
Telefon: +34 901 123 456
Spanien Madrid Vithas Group Angiologie (Gefässerkrankungen) E-Mail: international.milagrosa@vithas.es
Telefon: +34 649 228 766
Spanien Santa Cruz de Bezana Hospital Mompia Alle bestehenden medizinischen Fachgebiete E-Mail: info@hospitalmompia.com
Telefon: +34 942 584 100
United Kingdom London The Lister Hospital Herzerkrankungen, Orthopädie, Onkologie und Fruchtbarkeit E-Mail: info.lister@hcahealthcare.co.uk
Telefon: +44 20 7730 7733
United Kingdom London The London Bridge Hospital Kardiologie, Herzchirurgie, Orthopädie E-Mail: info.lbh@hcahealthcare.co.uk
Telefon: +44 207 407 3100
United Kingdom London The Portland Hospital Entbindungsstation und grösste pädiatrische Intensivstation im Vereinigten Königreich E-Mail: info.tph@hcahealthcare.co.uk
Telefon Kinder: +44 20 7390 8020
Telefon Mutterschaft: +44 20 7390 6068 
United Kingdom London The Wellington Hospital Kardiologie, Krebsbehandlung, Neurochirurgie, Orthopädie, Frauenheilkunde und Wirbelsäulenbehandlung E-Mail: info.twh@hcahealthcare.co.uk
Telefon: +44 20 3603 3844

Für Aufenthalte in Erholungs- und Badekuren im Ausland kann die AXA Gesundheitsvorsorge auf Anfrage Leistungen gewähren. 

Medizinischer Notfall 

Die versicherte Person ist verpflichtet, die AXA bzw. die Notrufzentrale der AXA unverzüglich über die Behandlung zu informieren unter der Telefonnummer +41 58 218 11 11.

Die Grundversicherungen beteiligen sich bei medizinischen Notfällen wie folgt:

  • EU/EFTA-Staaten: jeweiliger Ländertarif
  • restliches Ausland: max. doppelter Kostenbetrag gemäss Tarif am Wohn- oder Arbeitsort

In Ergänzung beteiligt sich die AXA Gesundheitsvorsorge im Rahmen der Spitalzusatzversicherung (Spital Allgemein, Spital Halbprivat, Spital Flex 1, Spital Flex 2, Spital Privat und Unfall Privat) an den Kosten für medizinische Notfälle. 

FAQ für die Spitalzusatzversicherung

  • Was ist eine Spitalzusatzversicherung?

    Die Grundversicherung deckt die Kosten für Spitalaufenthalte in einem Mehrbettzimmer der allgemeinen Abteilung in einem Spital auf der Liste des Wohnkantons. Wenn Sie diese Leistungen für einen stationären Spitalaufenthalt nach Ihren Bedürfnissen anpassen möchten, lohnt sich eine halbprivate oder private Spitalzusatzversicherung

  • Welchen Nutzen habe ich von einer Spitalzusatzversicherung?

    Die Grundversicherung ermöglicht keine freie Wahl des Spitals und der Ärztin bzw. des Arztes. Mit einer halbprivaten oder privaten Spitalzusatzversicherung ist es möglich, sich mehr Komfort in Form eines Zweibett- oder Einbettzimmers zu gönnen. 

    Eine weitere Option sind die sogenannten Flex-Spitalversicherungen. Damit entscheiden Sie von Fall zu Fall, ob Sie Ihren behandelnden Arzt selbst wählen wollen und wie viel Komfort Sie für Ihren bevorstehenden Spitalaufenthalt wünschen.

    Hier finden Sie unsere Produktpalette.

  • Was bedeutet freie Arzt- und Spitalwahl?

    Freie Arztwahl: Mit einer Spitalzusatzversicherung können Sie wählen, von wem Sie behandelt werden möchten. Besonders bei komplexen Behandlungen bietet es sich an, eine Spezialistin oder einen Spezialisten oder die Chefärztin bzw. den Chefarzt hinzuzuziehen – und das bei voller Kostendeckung.

    Freie Spitalwahl: Die Grundversicherung in der Schweiz bezahlt den Tarif eines Listenspitals Ihres Wohnkantons. Mit einer Spitalzusatzversicherung können Sie jedoch nach Ihren Wünschen zwischen den Spitälern der Schweiz wählen und so von möglichen Qualitätsunterschieden profitieren.

  • Welche Spitalabteilungen gibt es?
    • Allgemeine Abteilung bedeutet, dass Sie in einem Mehrbettzimmer untergebracht werden. Je nach Spital können 1–3 weitere Personen in Ihrem Zimmer sein. Ebenso bedeutet die allgemeine Abteilung in der Regel, dass Sie von einer Assistenzärztin oder einem Assistenzart behandelt werden. Und dass Sie Wartezeiten für Spezialistinnen und Spezialisten in Kauf nehmen müssen. Die Kosten für den Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung werden von der Grundversicherung gedeckt.
    • In der halbprivaten Abteilung sind Sie maximal in einem Zweibettzimmer untergebracht. Sie haben Vorteile bei der Wahl eines Spezialisten oder einer Ärztin und werden bei nicht dringenden Eingriffen bevorzugt oder sogar von der Oberärztin oder dem Oberarzt behandelt.
    • In der privaten Abteilung werden Sie in einem Einzelzimmer untergebracht. Ausserdem profitieren Sie von der besten medizinischen Versorgung, erhalten schnellen Zugang zu Spezialistinnen und Spezialisten oder werden sogar von der Chefärztin oder dem Chefarzt behandelt.
  • Welche Ärztinnen und Therapeuten werden von der AXA anerkannt?

    Ärztinnen/Ärzte

    Die AXA anerkennt grundsätzlich alle in der Schweiz zugelassenen Ärztinnen und Ärzte, die im offiziellen und vollständigen Verzeichnis der Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz zu finden sind. Das Verzeichnis umfasst über 30'000 Einträge und wird täglich aktualisiert. Davon abweichend behält sich die AXA vor, ohne Angabe von Gründen einzelne Ärztinnen und Ärzte auszuschliessen.

    Therapeutinnen/Therapeuten

    Die AXA anerkennt grundsätzlich alle Therapeutinnen und Therapeuten und Methoden der Komplementärmedizin, die in dieser Therapeutensuche aufgelistet sind.

  • Welche Kündigungsfristen gelten für die Spitalzusatzversicherungen der AXA?

    Für alle unsere Krankenzusatzversicherungen – also auch für die Spitalzusatzversicherung – gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten (auf Ende des Kalenderjahres). Sie können zwischen einem Ein-, Zwei- oder Dreijahresvertrag wählen.

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