Die grosse Kälte im Winter hinterlässt auch in Gebäuden ihre Spuren. In unbeheizten Räumen oder leerstehenden Ferienhäusern können Wasserleitungen einfrieren und bersten. Sichtbar werden die Auswirkungen erst im Frühling, wenn die defekten Leitungen auftauen und das Wasser unkontrolliert ausläuft. Welche Versicherung übernimmt die Folgekosten und was können Sie schon vor dem Wintereinbruch tun, um Frostschäden am Haus zu vermeiden?
Wenn die Temperatur in unbenutzten Gebäuden längere Zeit unter dem Gefrierpunkt liegt, ist es schnell passiert: Die Wasserleitungen gefrieren und das Volumen im Inneren nimmt zu – diesem Druck halten die Leitungsrohre oft nicht stand und bersten. Die Frostschäden bleiben meist unentdeckt. Das böse Erwachen folgt erst im Frühling, wenn das Eis wieder schmilzt – und das Wasser durch die Lecks ausläuft. Von Frostschäden betroffen sind insbesondere Gebäude wie Ferienhäuser oder Ferienwohnungen, die längere Zeit unbewohnt sind, sowie Lager- und Kellerräume.
Eingefrorene Leitungen sollten von der Hauseigentümerin oder dem Hauseigentümer auf keinen Fall selbst aufgetaut werden. Falls eine Leitung tatsächlich beschädigt ist, fliesst das Wasser ansonsten ungehindert heraus und richtet weitere Schäden an. Schliessen Sie den Hauptwasserhahn und kontaktieren Sie Ihre Versicherung. Diese kann Sie zu den weiteren Schritten beraten oder Ihnen eine Fachperson vermitteln, zum Beispiel einen Sanitärinstallateur.
Frostschäden entstehen nicht durch Elementarereignisse wie Sturm, Hochwasser oder Steinschlag, deshalb zahlt die kantonale Gebäudeversicherung in diesem Fall nicht. Zuständig ist die Gebäudewasserversicherung, die freiwillig abgeschlossen werden kann. Sie trägt einerseits die Kosten für das Auftauen und Reparieren der beschädigten Wasserleitungen und andererseits den meist viel grösseren Schaden: denjenigen, den das ausgelaufene Wasser am Gebäude verursacht hat.
Wenn durch ein Leck in der Wasserleitung Möbel, Teppiche oder andere Einrichtungsgegenstände beschädigt werden, kommt die Hausratversicherung zum Tragen. Sie übernimmt die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten Gegenstände sowie die Kosten für die Räumung und Entsorgung der zerstörten Sachen. Ist der Wasserschaden so gross, dass die Räume nicht mehr bewohnbar sind, übernimmt die Hausratversicherung sogar die Mehrkosten für eine Ersatzunterkunft.
Die meisten Frostschäden und Spätfrostschäden sind vermeidbar. Auch wer gut versichert ist, muss gewisse Vorkehrungen treffen und die sogenannten Sorgfalts- und Obliegenheitspflichten einhalten. Hier unsere Tipps:
Wenn Sie als Mieter einen Frostschaden verursachen oder eine Mitschuld tragen, deckt die Privathaftpflichtversicherung die finanziellen Folgen. Beispielsweise, wenn Sie Ihre Unterhaltspflicht verletzen oder die Sorgfaltspflicht nicht wahrnehmen.
Eine umfassende Unternehmenssachversicherung reicht in der Regel aus, um auch gegen die Folgen von Frostschäden gewappnet zu sein. Nebst Feuer, Elementarschäden, Diebstahl und Wasserschäden deckt die Unternehmenssachversicherung auch Ertragsausfälle. Falls teure Maschinen im Winter der Kälte ausgesetzt sind, macht zusätzlich der Abschluss einer technischen Versicherung Sinn.
Übermässige Kälte macht nicht nur Wasserleitungen zu schaffen, sondern kann auch weitere Schäden verursachen. Folgende Möglichkeiten gibt es, sich dagegen zu versichern: