Für manche ist sie heilig, andere vernachlässigen sie und in manchen Fällen führt sie sogar zu Konflikten in Teams: die Pause. Für die Leistungsfähigkeit und Produktivität bei der Arbeit spielt sie eine wichtige Rolle. Doch über ihren Anspruch auf Pause sind sich viele Beschäftigte nur begrenzt im Klaren.
Dabei ist dieser Anspruch genau definiert: Die Pausenregelung legt fest, unter welchen Umständen Arbeitnehmende in der Schweiz ihre Arbeit wie lange ruhen lassen dürfen – beziehungsweise müssen.
Die rechtliche Grundlage für die Pausenregelung sowie Ruhezeit in der Schweiz findet sich in Art. 15 des «Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel» oder kurz im Arbeitsgesetz (ArG). Dort ist festgehalten, dass die Arbeit durch Pausen mit folgender Mindestdauer unterbrochen werden muss:
Bei einer täglichen Arbeitszeit von unter fünfeinhalb Stunden besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Pause.
Zudem gilt: Pausen werden nicht bezahlt. Und: Pausen gelten als Arbeitszeit, wenn Arbeitnehmende dabei ihren Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen.
Neben Arbeitspausen ist auch die Ruhezeit wichtig. Dabei handelt es sich um die Zeitspanne, während der Arbeitnehmende nach Beendigung ihrer täglichen Arbeitszeit nicht arbeiten und sich erholen sollen. Beschäftigte haben Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden innerhalb von 24 Stunden. Die Ruhezeit kann für erwachsene Arbeitnehmende einmal pro Woche auf acht Stunden herabgesetzt werden, sofern die Dauer von elf Stunden im Durchschnitt von zwei Wochen eingehalten wird.
Unter bestimmten Umständen haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anrecht auf mehr oder längere Pausen. Schwangere haben in der Schweiz beispielsweise zusätzliche Rechte, was Pausen angeht: Arbeiten Sie hauptsächlich im Stehen, dürfen sie ab dem vierten Schwangerschaftsmonat alle zwei Stunden eine zehnminütige Sonderpause einlegen.
Für jugendliche Arbeitnehmende gelten dieselben Pausenregelungen wie für Erwachsene: Die Arbeit muss um die Mitte der Arbeitszeit durch eine oder mehrere Pausen mit folgender Mindestdauer unterbrochen werden:
Darüber hinaus können für Arbeitnehmende besondere Regelungen gelten, wenn ihr individueller Arbeitsvertrag dies vorsieht. Oder wenn aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen Extrapausen benötigt werden.
Wann ist eine Pause eine Pause? In der Pausenregelung des Schweizer Arbeitsrechts ist die Pause als Zeitraum definiert, der folgende Kriterien erfüllt:
Die Realität sieht allerdings meist anders aus: In der Praxis verschwimmt die Grenze zwischen Pause und Arbeitszeit allzu oft. Viele Arbeitnehmende nutzen ihre Mittagspause zum Beispiel, um neben dem Essen auch arbeitsrelevante Aufgaben zu erledigen. Umso wichtiger ist die Klärung, wann eine Arbeitsunterbrechung nicht als Pause gilt. Nämlich, wenn folgende Kriterien zutreffen:
In der Schweiz gelten Rauchpausen laut Artikel 15 ArG ebenfalls als Pausen. Sie zählen somit nicht zur Arbeitszeit und werden daher auch nicht vergütet – ausser, Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber hat eine freiwillige Regelung getroffen, die Rauchpausen in einem bestimmten Umfang erlaubt.
Das Arbeitsgesetz dient in erster Linie dem Schutz von Beschäftigten und deren Gesundheit. Das Recht auf Pausen – wie im ArG festgelegt – ist deshalb wesentlich für jedes Arbeitsverhältnis. Allerdings gibt es nicht nur ein Pausenrecht, sondern auch eine Pausenpflicht: Beschäftigte dürfen nicht auf ihre Pause verzichten oder «durcharbeiten», um den Arbeitstag im Gegenzug frühzeitig zu beenden. Schliesslich soll die Pausenregelung dazu beitragen, den Gesundheitsschutz für Mitarbeitende zu gewährleisten. In manchen Berufen ist eine Pause ausserdem wichtig, um die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden aufrechtzuerhalten – und so Fehler, Unfälle und Sicherheitsrisiken zu vermeiden.
Umgekehrt haben auch Arbeitnehmende Pflichten: Sie müssen die vorgesehenen Pausenzeiten einhalten und dürfen sie nicht willkürlich verlängern. Zudem sollten Mitarbeitende ihre Pausenzeiten mit Arbeitgebenden, Vorgesetzten und gegebenenfalls mit Kolleginnen und Kollegen abstimmen, um einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten.
Arbeitgebende in der Schweiz sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen. Sie müssen in der Lage sein, die geleistete tägliche und wöchentliche Arbeitszeit inklusive Ausgleichs- und Überzeitarbeit nachweisen zu können. Und ihren Mitarbeitenden hierfür die passenden Zeiterfassungssysteme zur Verfügung stellen.
Zudem müssen Unternehmen sicherstellen, dass die Mitarbeitenden die Pausenregelungen einhalten und ihre Pausen auch tatsächlich machen. Es ist ebenfalls die Pflicht der Arbeitgebenden, für Arbeitsbedingungen zu sorgen, die die Gesundheit der Mitarbeitenden nicht gefährden. Dazu kann z. B. gehören, Pausenräume einzurichten, sofern dies angemessen und durchführbar ist.
Auf der anderen Seite haben Arbeitgebende jedoch auch Rechte, wenn es um die Pausen ihrer Angestellten geht: Sie dürfen die Arbeitszeiten und Pausenzeiten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben organisieren und festlegen – und bei Nichteinhaltung angemessene Disziplinarmassnahmen ergreifen. Natürlich vorausgesetzt, die Massnahmen entsprechen dem Arbeitsrecht.
Ihr Unternehmen ermöglicht Ihnen nicht, Ihre Mindestpausen zu machen, schränkt Ihre Freiheit während der Arbeitsunterbrechung ein oder verlangt, dass Sie während der Auszeit berufliche Aufgaben erledigen? In diesen Fällen sollten Sie dringend Schritte unternehmen, um Ihr Recht im Sinne der Schweizer Pausenregelung durchzusetzen. Diese vier Tipps können Ihnen dabei helfen: