Bei einem Umzug geht nicht selten etwas zu Bruch. Aber wer haftet, wenn durch schlecht gesicherte Möbel, unsorgfältige Behandlung oder durch ein Missgeschick Schäden entstehen?
Umzugsfirmen können ganz legal bestimmte Haftungsausschlüsse im Vertrag festhalten und dabei die Verantwortung für beschädigte Waren in gewissen Situationen von sich weisen. Worauf Sie achten müssen, um den Umzug möglichst unbeschadet über die Bühne zu bringen:
Gegenstände mit grossem finanziellen oder ideellen Wert, z.B. eine teure Vase oder das Geschenk eines Freundes, zügeln Sie am besten selbst. So vermeiden Sie böse Überraschungen. Wenn das nicht möglich ist, fotografieren Sie die Gegenstände und lassen Sie sie schätzen. Generell empfiehlt es sich, alle Möbel und wertvollen Gegenstände vor dem Umzug zu fotografieren. So können Sie beim Umzug entstandene Schäden belegen.
Melden Sie sich bei der Zügelfirma, wenn Sie Mängel bereits während des Umzugs feststellen. Einen Arbeitsrapport oder eine Quittung sollten Sie nur mit den durch die Zügelfirma schriftlich anerkannten Mängeln unterschreiben. Anerkennt die Zügelfirma die Mängel nicht, so sollten Sie den ausstehenden Betrag nicht direkt begleichen.
Alternativ können Sie vereinbaren, den Betrag des Schadens – sollte dieser direkt nach Arbeitsende anerkannt und bezifferbar sein – vom Gesamtbetrag in Abzug zu bringen und nur die Differenz zu zahlen. Auch hier ist ein Vermerk auf der Quittung notwendig.
Wird vor Ort keine Einigung erzielt und schriftlich festgehalten, muss eine ordentliche Mängelrüge (schriftlich dokumentierte Schäden) erfolgen.
Schäden müssen dem Umzugsunternehmen spätestens zwei bis drei Tage nach dem Umzug per Einschreiben gemeldet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie die Schäden bereits während des Umzugs oder erst danach entdeckt haben. Legen Sie Ihrem Schreiben Beweisfotos sowie eine Kostenschätzung bei.
Bei einem Pauschalbetrag liegt es in der Verantwortung der Umzugsfirma, eine genaue Angebotsberechnung (ggf. mittels Besichtigungstermin) vorzunehmen. Ohne Besichtigungstermin sind Ihre Angaben ausschlaggebend und sollten der Wahrheit entsprechen, ansonsten sind allfällige Mehrkosten, die daraus resultieren, von Ihnen zu tragen.
Wurde eine Offerte nach Aufwand (Stundensatz) erstellt, müssen Sie die effektiv geleisteten Stunden begleichen – vorausgesetzt, die vertraglichen Abmachungen (z.B. die Anzahl Mitarbeiter oder die Grösse des LKWs) wurden eingehalten und der Kostenvoranschlag wurde nicht erheblich überschritten.
Sollte beim Transport ein Schaden entstanden sein, raten wir Ihnen, zunächst das Gespräch mit dem Zügelunternehmen zu suchen.