Im Laufe des Lebens sieht sich fast jede Schweizerin und fast jeder Schweizer mit dem Thema Erben konfrontiert. Was Sie wissen und beachten müssen, wenn Sie vor einer Erbschaft stehen oder eine solche planen, erfahren Sie in diesem Artikel.
88 Milliarden Franken wurden im Jahr 2022 schätzungsweise vererbt. Dennoch wird in Familien kaum über das Thema gesprochen – wie auch unsere Vorsorgestudie aus dem Jahr 2023 zeigt. Ein plötzlicher Vermögenszuwachs kann überfordern und die meisten Menschen haben in so einer Situation viele Fragen. Setzen Sie sich deshalb frühzeitig damit auseinander und planen Sie im Falle einer Erbschaft, was Sie mit dem Erbe – auch langfristig – tun möchten.
In der Schweiz regelt das Erbrecht, wer im Todesfall erbt und wie der Nachlass zwischen den Erbinnen und Erben aufgeteilt wird. Zu Lebzeiten kann mit einem Erbvertrag oder einem Testament festgelegt werden, wer welche Vermögenswerte erhalten soll. Das Gesetz gibt aber Schranken vor. Den rechtlichen Aspekten rund um das Thema Erben widmet sich unsere Expertin auch im Blog «Testament, Erbe, Beerdigung: Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen».
Wer sich mit dem Thema «Erben» beschäftigt, begegnet verschiedenen Rechtsbegriffen. Die wichtigsten erklären wir hier:
Ein bestimmter Personenkreis hat Anspruch auf einen Teil der Erbschaft. Dieser Anteil ist gesetzlich festgelegt und abhängig davon, wie die Erbkonstellation aussieht. Der Pflichtteil steht der Ehegattin bzw. dem Ehegatten sowie der eingetragenen Lebenspartnerin bzw. dem eingetragenen Lebenspartner und den Nachkommen zu. Die Höhe des Pflichtteils beträgt 50 Prozent des gesetzlichen Erbteils.
Im Januar 2023 ist das teilrevidierte Erbrecht in Kraft getreten. Das sind die wesentlichsten Änderungen:
Der Verwandtschaftsgrad gibt die gesetzliche Erbfolge vor. Während die Ehegattin bzw. der Ehegatte sowie die eingetragene Partnerin bzw. der eingetragene Partner eine Sonderstellung haben und immer erben, sofern sie nicht explizit ausgeschlossen werden, sind die weiteren erbberechtigten Personen in drei Stämme unterteilt:
Die Erbquote bestimmt den Umfang der verschiedenen Erbanteile. Es wird nicht nur geregelt, wer erbt, sondern auch wie viel geerbt wird. Wurde im Voraus nichts durch ein Testament oder einen Erbvertrag geregelt, gilt die gesetzliche Erbfolge und Erbquote. Dabei sind 4 Grundregeln zu beachten:
Zwei Beispiele, die diese Regeln veranschaulichen:
Beispiel 1: Beim Eintritt des Todes gehören die Ehepartnerin sowie eine Tochter zu den Hinterbliebenen. Der bereits verstorbene Sohn hat zwei Kinder. Es erbt: Ehefrau 50 Prozent, Tochter 25 Prozent, Enkel 1 und Enkel 2: je 12,5 Prozent.
Beispiel 2: Die Erblasserin hat keine Kinder und der Ehepartner ist bereits verstorben. Sie hinterlässt einen Vater sowie zwei Geschwister. Es erbt: Vater: 50 Prozent, Geschwister je 25 Prozent.
Erblasserinnen und Erblasser haben die Möglichkeit, den Nachlass nach eigenen Wünschen zu gestalten. Das gesamte Erbe abzüglich des Pflichtteils nennt man frei verfügbare Quote. Mit einem Testament oder einem Erbvertrag kann bestimmt werden, wie das Vermögen dieser freien Quote verteilt werden soll.
Testament: Mit einem Testament (auch letztwillige Verfügung von Todes wegen) kann die Erblasserin oder der Erblasser bestimmen, wer nach dem Tod welche Vermögenswerte erben soll. Damit ist eine Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge unter Berücksichtigung des Pflichtteils möglich. Bei der Verfassung eines Testaments sind bestimmte Formvorschriften zu beachten.
Erbvertrag: Ein Erbvertrag erfolgt zwischen der Erblasserin bzw. dem Erblasser und allen Erbberechtigten. Damit ist ein Erbvertrag ein zweiseitiges Erbgeschäft, das nur unter Zustimmung sämtlicher Parteien geändert werden kann. Die Formvorschriften des Erbvertrags sind strenger als bei einem Testament. Im Gegensatz zum Testament kann im Erbvertrag zusätzlich ein Verzicht auf den Pflichtanteil vereinbart werden, wenn die pflichtteilsgeschützten Erbinnen und Erben im Vertrag darauf verzichten. Ab Abschluss des Erbvertrags herrscht zudem ein Schenkungsverbot.
Eine Erbschaft verändert von heute auf morgen vieles. Darum sollten Sie sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen. Im Idealfall sprechen Sie mit Ihrer Familie und erbberechtigten Personen darüber. Neben dem Konfliktpotenzial hat eine Erbschaft auch steuerliche Konsequenzen, die je nach Kanton unterschiedlich sind.
Planen Sie deshalb am besten den Nachlass als Ganzes und prüfen Sie Ihre Möglichkeiten:
Unser Tipp: Sprechen Sie mit Expertinnen und Experten darüber, um die Ist-Situation mit Ihren Bedürfnissen zu analysieren und die bestmögliche Lösung zu finden.
Schweizerinnen und Schweizer erben oft erst ab 60 Jahren. Der Blick auf die Vermögensverteilung zeigt, dass viele Menschen zu diesem Zeitpunkt bereits über ein hohes Vermögen verfügen. Auf der anderen Seite ist das Vermögen in jungen Jahren häufig noch gering. Darum kann es sich allenfalls lohnen, einen Erbvorbezug in Betracht zu ziehen, um den Nachkommen bei der Erfüllung von Lebensträumen finanziell helfen zu können. Mehr zum Thema lesen Sie im Artikel «Erbvorbezug in der Schweiz: Vermögen zu Lebzeiten weitergeben».
Mit einer Erbschaft verändert sich Ihre finanzielle Situation. Dementsprechend sollten Sie auch Ihre Finanzplanung als Ganzes überprüfen. Stellen Sie sich beispielsweise folgende Fragen:
Gerade bei Themen, die die Zukunft betreffen, ist es ratsam, verschiedene Anlagemöglichkeiten zu prüfen, um mehr aus dem Geld zu machen. Wir beraten Sie dabei gerne.