Immer mehr Menschen in der Schweiz arbeiten Teilzeit. Dabei wirkt sich ein reduziertes Arbeitspensum durch den damit verbundenen geringeren Lohn auch auf die Pensionskasse aus: Wer sich also nicht aktiv um seine Altersvorsorge kümmert, riskiert eine massive Vorsorgelücke. Umso wichtiger wird daher die private Vorsorge.
Noch vor einigen Jahren waren es in erster Linie Mütter, die ihr Pensum reduzierten. Das ist heute anders: Neben der Kinderbetreuung und der Pflege von nahestehenden Personen gibt es viele weitere Gründe für eine Teilzeitbeschäftigung. Zum Beispiel ein zeitintensives Hobby, Freiwilligenarbeit, eine Teilselbstständigkeit, die Sie ausbauen möchten, oder einfach eine gesunde Work-Life-Balance. Vermutlich hatten noch nie mehr Menschen das Privileg, ihren Alltag nach eigenen Vorstellungen zu gestalten.
Doch so attraktiv eine Teilzeitbeschäftigung ist – sie hat auch Nachteile. Besonders in Bezug auf das Thema Vorsorge. Das Schweizer Vorsorgesystem ist historisch gewachsen und daher für Vollzeiterwerbende konzipiert. Ihr Teilzeitlohn mag Ihnen jetzt zum Leben ausreichen. Doch was ist mit Ihrer finanziellen Zukunft? Wahrscheinlich sind die Beiträge, die Sie heute einzahlen, zu gering, um auch im Alter Ihren jetzigen Lebensstandard halten zu können. Prüfen Sie am besten heute schon, welche Renten Sie nach der Pensionierung erwarten können. So bleibt Ihnen noch genügend Zeit, eine mögliche Vorsorgelücke zu schliessen. Zum Beispiel, indem Sie in der 3. Säule (Säule 3a oder Säule 3b) zusätzliches Alterskapital ansparen.
Teilzeitarbeit ist heute in der Schweiz sehr beliebt. 39 Prozent der Erwerbstätigen arbeiten in einem reduzierten Pensum. Damit liegt die Schweiz innerhalb Europas an zweiter Stelle: Mehr Jobs mit Teilzeitpensum gibt es nur noch in den Niederlanden (51 Prozent). Dabei sind Frauen dreimal häufiger teilzeiterwerbstätig als Männer. Sechs von zehn Frauen arbeiten im Teilzeitpensum (Quelle: Bundesamt für Statistik, 2022). Insbesondere Mütter begrüssen Teilzeitarbeit, weil sie nach wie vor den Grossteil der Kinderbetreuung wahrnehmen und ein 100-Prozent-Job neben den familiären Verpflichtungen oft nicht realistisch ist.
Wer weniger arbeitet, verdient weniger Geld und zahlt somit auch weniger in die AHV (staatliche Vorsorge = 1. Säule) und in die Pensionskasse gemäss BVG (berufliche Vorsorge = 2. Säule) ein. Dies wirkt sich aufgrund der niedrigeren Beiträge später negativ auf die Rente aus. Aus diesem Grund empfiehlt die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten, das Arbeitspensum auf Dauer nicht unter 70 Prozent fallen zu lassen.
Noch grösser wird die Vorsorgelücke durch Erwerbspausen: Vielleicht bleiben Sie ein paar Jahre zu Hause, um ganz für Ihre Kinder da zu sein. Oder Sie legen eine längere berufliche Auszeit ein, um die Welt zu bereisen. Dadurch fehlen Ihnen Beitragsjahre, was zu einer spürbaren Kürzung Ihrer Rente führt.
Alle Erwerbstätigen in der Schweiz müssen in die AHV und ab einem Jahreseinkommen von über CHF 22'680 (Stand 2025) auch in die Pensionskasse einzahlen. Dafür erhalten sie ab dem Zeitpunkt der Pensionierung Altersrenten ausbezahlt. Die Höhe der Rente wird bestimmt durch die Höhe der Beiträge während des Erwerbslebens. Heute decken die AHV- und BVG-Renten etwa 60 Prozent des letzten Lohnes ab, in vielen Fällen sogar weniger. Die Differenz zwischen dem ausbezahlten Rentenbetrag und den tatsächlichen Lebenshaltungskosten wird als Rentenlücke bezeichnet.
Die maximale Rente von CHF 2520 (Stand 2025) pro Monat ist abhängig vom Durchschnittseinkommen, den Erziehungs- und/oder Betreuungsgutschriften und allfälligen Beitragslücken. Beitragslücken sind besonders kritisch, da jedes fehlende Beitragsjahr zu einer weiteren Kürzung der Rente um 2,3 Prozent führt. Um dies zu vermeiden, müssen Sie in Erwerbspausen selbst die Initiative ergreifen und den jährlichen AHV-Mindestbeitrag von aktuell CHF 530 (Stand 2025) einzahlen. Bei der Ausgleichskasse können Sie einen Auszug Ihres persönlichen AHV-Kontos anfragen. Lücken bei den Einzahlungen lassen sich innert fünf Jahren schliessen, indem Sie den Mindestbeitrag nachzahlen.
Verdienen Sie jährlich mehr als CHF 22'680 (Stand 2025), muss Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber Sie bei einer Pensionskasse gemäss BVG (Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge) anmelden. Wer jedoch diese Eintrittsschwelle nicht erreicht, fällt in der 2. Säule durch die Maschen. Für Arbeitnehmende in Teilzeit wirkt sich zudem der sogenannte «Koordinationsabzug» negativ aus.
Bei Teilzeitarbeit ist Ihr Jahresverdienst für die 2. Säule entscheidend. Liegt er unter CHF 22'680 (Stand 2025), erreichen Sie die Eintrittsschwelle nicht und sind somit nicht versichert. Liegt er darüber, ist Ihr Jahreslohn abzüglich des Koordinationsabzugs versichert. Nach diesem Abzug bleibt oft nicht viel übrig, was sich negativ auf Ihre Pension auswirken kann. Manche Pensionskassen haben jedoch weniger strenge Regeln – daher lohnt sich ein Blick in die Reglemente Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers.
Zahlen Sie in die 3. Säule ein. Mit dem gezielten Ansparen von Kapital schliessen Sie individuelle Lücken in Ihrer Vorsorge. Für einen langfristigen Sparprozess sowie zum Steuernsparen ist die gebundene Vorsorge, die Säule 3a, besonders geeignet. Angehörige einer Pensionskasse können hier jährlich freiwillige Einzahlungen bis zu CHF 7258 (Stand 2025) vornehmen.
Wenn Sie nicht BVG-versichert sind, können Sie ebenfalls in die Säule 3a einzahlen oder die Säule 3b nutzen. Für die Säule 3a gilt: maximal ein Fünftel des AHV-pflichtigen Jahreseinkommens, max. CHF 36'288 (Stand 2025).
Beginnen Sie frühzeitig. Je früher Sie mit dem Sparen beginnen, desto besser. Kleine, leicht verschmerzbare Beträge über eine lange Zeit summieren sich. So bauen Sie eine solide private Vorsorge auf und erreichen nebenbei Ihre persönlichen Sparziele.
Investieren Sie gewinnbringend. Lassen Sie Ihr Geld arbeiten, indem Sie beispielsweise in Fonds oder Aktien investieren. Breite Diversifikation und lange Anlagehorizonte minimieren die Risiken. Unser Tipp: 3a-Vorsorgelösungen wie der Vorsorgeplan SmartFlex lassen sich ganz an Ihre eigenen Bedürfnisse anpassen. Sie bestimmen, welches Verhältnis von Sicherheit und Renditechancen Ihnen entspricht. Und Sie entscheiden, wo Sie investieren – zum Beispiel nur in nachhaltige Unternehmen oder nur in Schweizer Firmen.