Vorsorge

Teilzeit und Pensionskasse: Vorsicht, Vorsorgelücke!

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In der Schweiz arbeiten immer mehr Menschen Teilzeit. Doch ein reduziertes Pensum wirkt sich stark auf die Pensionskasse aus: Wer seine Altersvorsorge nicht aktiv an die Hand nimmt, riskiert eine massive Vorsorgelücke. Die private Vorsorge gewinnt dadurch noch mehr an Bedeutung.

Noch vor einigen Jahren waren es in erster Linie Mütter, die ihr Pensum reduzierten. Das ist heute anders: Für einen Teilzeitjob gibt es neben der Kinderbetreuung viele weitere Gründe. Zum Beispiel ein zeitintensives Hobby, Freiwilligenarbeit, eine Teilselbstständigkeit, die Sie ausbauen möchten, oder einfach eine gesunde Work-Life-Balance. Vermutlich hatten noch nie mehr Menschen das Privileg, ihren Alltag nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. 

Doch so attraktiv eine Teilzeitbeschäftigung ist – sie hat auch Nachteile. Besonders in Bezug auf das Thema Vorsorge. Das Schweizer Vorsorgesystem ist historisch gewachsen und daher für Vollzeiterwerbende konzipiert. Ihr Teilzeitlohn mag Ihnen jetzt zum Leben ausreichen. Doch was ist mit Ihrer finanziellen Zukunft? Wahrscheinlich sind die Beiträge, die Sie heute einzahlen, zu gering, um auch im Alter Ihren jetzigen Lebensstandard halten zu können. Prüfen Sie am besten heute schon, welche Renten Sie nach der Pensionierung erwarten können. So bleibt Ihnen noch genügend Zeit, um eine mögliche Vorsorgelücke zu schliessen. Zum Beispiel, indem Sie in der 3. Säule (Säule 3a oder Säule 3b) zusätzliches Alterskapital ansparen.

Teilzeitarbeit in der Schweiz

Teilzeitarbeit ist heute in der Schweiz sehr beliebt. 39 Prozent der Erwerbstätigen arbeiten in einem reduzierten Pensum. Damit liegt die Schweiz innerhalb Europas an zweiter Stelle: Mehr Jobs mit Teilzeitpensum gibt es nur noch in den Niederlanden (51 Prozent). Dabei sind Frauen dreimal häufiger teilzeiterwerbstätig als Männer. Sechs von zehn Frauen arbeiten im Teilzeitpensum (Quelle: Bundesamt für Statistik, 2022). Insbesondere Mütter begrüssen Teilzeitarbeit, weil ein 100-Prozent-Job neben den familiären Verpflichtungen oft nicht realistisch ist.

Wieso führen Teilzeitjobs zu Renteneinbussen? 

Wer weniger arbeitet, verdient weniger Geld und zahlt somit auch weniger in die AHV (staatliche Vorsorge = 1. Säule) und in die Pensionskasse gemäss BVG (berufliche Vorsorge = 2. Säule) ein. Dies wirkt sich später negativ auf die Rente aus. Aus diesem Grund empfiehlt die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten, das Arbeitspensum auf Dauer nicht unter 70 Prozent fallen zu lassen. 

Noch grösser wird die Vorsorgelücke durch Erwerbspausen: Vielleicht bleiben Sie ein paar Jahre zu Hause, um ganz für Ihre Kinder da zu sein. Oder Sie legen eine längere berufliche Auszeit ein, um die Welt zu bereisen. Dadurch fehlen Ihnen Beitragsjahre, was mit einer spürbaren Kürzung der Renten bestraft wird.

Was ist eine Vorsorgelücke?

Alle Erwerbstätigen in der Schweiz müssen in die AHV und die meisten auch in die Pensionskasse einzahlen. Dafür erhalten sie ab dem Zeitpunkt der Pensionierung Altersrenten ausbezahlt. Die Höhe der Rente wird bestimmt durch die Höhe der Beiträge während des Erwerbslebens. Die staatliche und die berufliche Vorsorge sollen gemeinsam gewährleisten, dass Pensionierte den gewohnten Lebensstandard beibehalten können. Dazu wären 80 bis 90 Prozent des bisherigen Einkommens nötig. Aber: AHV- und BVG-Renten decken heute nur etwa 60 Prozent des letzten Lohnes ab, in vielen Fällen sogar noch weniger. Diese Differenz zwischen ausbezahlten Rentengeldern und effektiven Lebenshaltungskosten nennt man Vorsorgelücke.

Was sind die Voraussetzungen für eine volle AHV-Rente? 

Wer nach der Pensionierung die Maximalrente von CHF 2'450 pro Monat erhalten möchte, benötigt ein durchschnittliches Jahreseinkommen von CHF 88'200. Viele in Teilzeitjobs Beschäftigte erreichen dieses Einkommen nicht. Noch folgenschwerer sind Beitragslücken: Jedes fehlende Beitragsjahr führt zu einer weiteren Kürzung der Rente um 2,3 Prozent. Um dies zu vermeiden, müssen Sie in Erwerbspausen selbst die Initiative ergreifen und den jährlichen AHV-Mindestbeitrag von aktuell CHF 514 einzahlen. Bei der Ausgleichskasse können Sie einen Auszug Ihres persönlichen AHV-Kontos anfragen. Lücken bei den Einzahlungen lassen sich innert fünf Jahren schliessen, indem Sie den Mindestbeitrag nachzahlen.

Welche Nachteile haben Teilzeitkräfte in der beruflichen Vorsorge?

Verdienen Sie jährlich mehr als CHF 22'050, muss Ihre Arbeitgeberin Sie bei einer Pensionskasse gemäss BVG (Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge) anmelden. Wer jedoch diese Eintrittsschwelle nicht erreicht, fällt in der 2. Säule durch die Maschen. Für Arbeitnehmende in Teilzeit wirkt sich zudem der sogenannte «Koordinationsabzug» negativ aus.

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    Was ist der Koordinationsabzug?

    Der Koordinationsabzug koordiniert die Renten aus der 1. und 2. Säule und sorgt dafür, dass die einzelnen Sozialversicherungen innerhalb des Schweizer 3-Säulen-Systems aufeinander abgestimmt sind.

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Tipps für Teilzeit-Angestellte

Tipp 1: Einige Arbeitgeberinnen sehen in ihrem Pensionskassenreglement einen reduzierten Koordinationsabzug für Teilzeitarbeitende vor. Falls nicht, klären Sie ab, ob es möglich ist, den Koordinationsabzug an Ihr Pensum anzupassen. Thematisieren Sie dies auch bei Antritt einer neuen Stelle.

Tipp 2: Haben Sie zwei Teilzeitjobs, kommt der Koordinationsabzug unter Umständen gleich doppelt zum Tragen. Erkundigen Sie sich, ob Sie beide Einkommen über eine einzige Pensionskasse versichern lassen können, damit der Koordinationsabzug nur einmal angerechnet wird.

Solide vorsorgen trotz Teilzeitpensum – aber wie? 

Zahlen Sie in die 3. Säule ein. Mit dem gezielten Ansparen von Kapital schliessen Sie individuelle Lücken in Ihrer Vorsorge. Für einen langfristigen Sparprozess sowie zum Steuersparen ist die gebundene Vorsorge, die Säule 3a, besonders geeignet. Angehörige einer Pensionskasse können hier jährlich freiwillige Einzahlungen bis zu CHF 7'056 (Stand 2024) vornehmen. Sind Sie nicht BVG-versichert, können Sie in die Säule 3b einzahlen.

Beginnen Sie frühzeitig. Je früher Sie mit dem Sparen beginnen, desto besser. Kleine, leicht verschmerzbare Beträge über eine lange Zeit summieren sich. So bauen Sie eine solide private Vorsorge auf und erreichen nebenbei Ihre persönlichen Sparziele. 

Investieren Sie gewinnbringend. Lassen Sie Ihr Geld arbeiten, indem Sie beispielsweise in Fonds oder Aktien investieren. Breite Diversifikation und lange Anlagehorizonte minimieren die Risiken. Unser Tipp: 3a-Vorsorgelösungen wie SmartFlex gestalten Sie ganz nach Ihren eigenen Bedürfnissen. Sie bestimmen, welches Verhältnis von Sicherheit und Renditechancen Ihnen entspricht. Und Sie entscheiden, wo Sie investieren – zum Beispiel nur in nachhaltige Unternehmen oder nur in Schweizer Firmen.

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