Damit Sie sorglos in die Pension starten können, braucht es eine frühzeitige Planung und Vorbereitung. Wir zeigen Ihnen, welche finanziellen Überlegungen und weiteren Entscheidungen für einen guten Start nötig sind – inklusive Checkliste für die Zeit vor und nach der Pensionierung.
Ein wesentlicher Teil der Vorbereitung auf die Pensionierung ist die finanzielle Planung. Egal, ob Sie früher in die Pension gehen, sich regulär pensionieren lassen oder weiterhin arbeiten möchten: Ihre Vorsorge will gut geplant sein.
Der Zeitpunkt des Austritts aus dem Berufsleben wird sehr unterschiedlich gestaltet. Manche Menschen steigen frühzeitig aus der Arbeitswelt aus, andere arbeiten bis ins hohe Alter weiter. Der Zeitpunkt, den Sie für Ihre Pensionierung wählen, beeinflusst Ihre finanzielle Situation langfristig.
Das ordentliche Rentenalter erreichen Männer mit 65, Frauen mit 64 Jahren, wobei das Rentenalter der Frauen ab 2025 schrittweise auf 65 Jahre erhöht wird. Grund für die Erhöhung des Frauenrentenalters ist eine Volksabstimmung vom September 2022.
Gemäss dem Gesetz besteht im ersten Monat nach dem 64. respektive 65. Geburtstag Anspruch auf die Rente.
Sie sollten aber schon vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters aktiv werden, damit Sie Ihre Rente erhalten. Das müssen Sie dabei beachten:
Viele Schweizerinnen und Schweizer hegen den Wunsch nach einer Frühpensionierung. Die Herausforderung besteht meist in der finanziellen Überbrückung der Einkommenslücke, die durch eine Frühpensionierung entsteht.
Eine Möglichkeit bietet der vorzeitige Bezug der AHV-Rente oder der Pensionskassengelder:
Wenn Sie sich Gedanken über eine Frühpensionierung machen, finden Sie im Artikel «Der Frühpensionierung einen Schritt näher» wertvolle Tipps.
Die Kosten einer Frühpensionierung betragen in etwa ein Jahresgehalt für jedes Jahr, das Sie sich früher pensionieren lassen. Bedeutet: Wenn Sie sich beispielsweise mit 64 anstatt 65 Jahren pensionieren lassen, nehmen Sie den Ausfall von AHV-Beiträgen in Höhe eines Jahresgehalts in Kauf. Dazu kommt, dass die gesamte AHV- und Pensionskassenrente infolge des Vorbezugs lebenslang tiefer ausfällt.
Ob geplant oder aus finanziellen Gründen: Wenn Sie nach dem Erreichen Ihres Rentenalters weiterarbeiten möchten, können Sie den Zeitpunkt der Rentenauszahlung hinausschieben und haben so die Möglichkeit, Ihr Altersguthaben aufzustocken.
Auch wenn Sie nicht weiterarbeiten, können Sie den Zeitpunkt des Bezugs aufschieben.
Das ordentliche Rentenalter der AHV ist im Gesetz geregelt. Das AHV-Gesetz sieht für Frauen das Rentenalter ab 64 Jahren vor, für Männer ab 65 (ab 2025 wird das Frauenrentenalter schrittweise auf 65 Jahre angeglichen).
Als Vollrente beträgt die Altersrente minimal CHF 1225, maximal CHF 2450. Ehepaare erhalten maximal CHF 3675 (Stand: 2024).
Bei vollständiger Beitragsdauer erhalten versicherte Personen eine Vollrente.
Entscheidend sind die Beitragsjahre zwischen dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag und dem 31. Dezember vor Eintritt in die Pension.
Die Rente reduziert sich, wenn nicht während genügend Jahren Geld in die Altersvorsorge einbezahlt wurde. Je mehr Beitragsjahre fehlen, desto tiefer ist die maximale Teilrente.
Auf der Website der Informationsstelle AHV/IV finden Sie eine Online-Rentenschätzung. Dort können Sie die voraussichtliche Höhe Ihrer AHV-Rente bestimmen.
Die Beitragspflicht für AHV-Beiträge endet nicht automatisch mit der Pensionierung. In folgenden Fällen werden weiterhin Beiträge fällig:
Wenn Sie während Ihrer Berufszeit in der Schweiz gelebt oder gearbeitet haben und den Ruhestand im Ausland verbringen möchten, können Sie sich die AHV-Rente ins Ausland ausbezahlen lassen. Die genauen Bestimmungen für die Beantragung und Auszahlung hängen von Ihrer Nationalität ab. Alle Infos dazu finden Sie auf der Website des Bundes.