Vorsorge

Pensionierung in der Schweiz planen: Ein Leitfaden

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Damit Sie sorglos in die Pension starten können, braucht es eine frühzeitige Planung und Vorbereitung. Wir zeigen Ihnen, welche finanziellen Überlegungen und weiteren Entscheidungen für einen guten Start nötig sind – inklusive Checkliste für die Zeit vor und nach der Pensionierung.

Ein wesentlicher Teil der Vorbereitung auf die Pensionierung ist die finanzielle Planung. Egal, ob Sie früher in die Pension gehen, sich regulär pensionieren lassen oder weiterhin arbeiten möchten: Ihre Vorsorge will gut geplant sein.

Zeitpunkt der Pensionierung in der Schweiz

Der Zeitpunkt des Austritts aus dem Berufsleben wird sehr unterschiedlich gestaltet. Manche Menschen steigen frühzeitig aus der Arbeitswelt aus, andere arbeiten bis ins hohe Alter weiter. Der Zeitpunkt, den Sie für Ihre Pensionierung wählen, beeinflusst Ihre finanzielle Situation langfristig.

Ordentliche Pensionierung in der Schweiz

Das ordentliche Rentenalter erreichen Männer mit 65, Frauen mit 64 Jahren, wobei das Rentenalter der Frauen ab 2025 schrittweise auf 65 Jahre erhöht wird. Grund für die Erhöhung des Frauenrentenalters ist eine Volksabstimmung vom September 2022. 

Gemäss dem Gesetz besteht im ersten Monat nach dem 64. respektive 65. Geburtstag Anspruch auf die Rente. 

Sie sollten aber schon vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters aktiv werden, damit Sie Ihre Rente erhalten. Das müssen Sie dabei beachten:

  • Ordentlicher Bezug der AHV-Rente: Melden Sie sich mindestens 3 Monate vor der ordentlichen Pensionierung bei der zuständigen Ausgleichskasse.
  • Ordentlicher Bezug der BVG-Rente: Kontaktieren Sie Ihre Pensionskasse frühzeitig, am besten 3 bis 4 Monate bevor Sie das ordentliche Rentenalter erreichen. 
  • Ordentlicher Bezug der Leistungen der 3. Säule: Nehmen Sie auch hier einige Monate vor der Pensionierung Kontakt mit Ihrer privaten Vorsorge auf und klären Sie die Rahmenbedingungen für den Bezug der Leistungen aus Ihrer 3. Säule.
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    Bezug der Pensionskasse: Was ist sinnvoll?

    Ist es besser, sich das Vermögen aus der beruflichen Vorsorge als monatliche Rente oder als einmaligen Kapitalbezug auszahlen zu lassen?

    Vor- und Nachteile entdecken

Frühpensionierung in der Schweiz

Viele Schweizerinnen und Schweizer hegen den Wunsch nach einer Frühpensionierung. Die Herausforderung besteht meist in der finanziellen Überbrückung der Einkommenslücke, die durch eine Frühpensionierung entsteht. 

Eine Möglichkeit bietet der vorzeitige Bezug der AHV-Rente oder der Pensionskassengelder:

  • Vorzeitiger Bezug der AHV-Rente: Sie können die gesamte AHV-Rente bereits 2 Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter beziehen. Es besteht auch die Möglichkeit eines vorzeitigen Teilbezugs der Rente zwischen 20 % und 80 %. Die Rente, die nach dem Erreichen des ordentlichen Pensionsalters ausbezahlt würde, wird entsprechend für jeden Monat des Vorbezugs anteilig gekürzt.
  • Vorzeitiger Bezug der BVG-Rente: Gewisse Pensionskassen erlauben einen Vorbezug der Rente ab dem Alter von 58 Jahren. Kontaktieren Sie Ihre Pensionskasse, um abzuklären, ob und zu welchen Konditionen ein vorzeitiger Bezug möglich ist.
  • Vorzeitiger Bezug der Leistungen der 3. Säule: Grundsätzlich kann das Kapital der 3. Säule frühestens 5 Jahre vor der ordentlichen Pensionierung bezogen werden. Nehmen Sie auch hier einige Monate vor der geplanten Frühpensionierung Kontakt mit Ihrer privaten Vorsorge auf und klären Sie die Rahmenbedingungen für den Bezug der Leistungen.

Wenn Sie sich Gedanken über eine Frühpensionierung machen, finden Sie im Artikel «Der Frühpensionierung einen Schritt näher» wertvolle Tipps.

Kosten einer Frühpensionierung

Die Kosten einer Frühpensionierung betragen in etwa ein Jahresgehalt für jedes Jahr, das Sie sich früher pensionieren lassen. Bedeutet: Wenn Sie sich beispielsweise mit 64 anstatt 65 Jahren pensionieren lassen, nehmen Sie den Ausfall von AHV-Beiträgen in Höhe eines Jahresgehalts in Kauf. Dazu kommt, dass die gesamte AHV- und Pensionskassenrente infolge des Vorbezugs lebenslang tiefer ausfällt.

Nach der Pensionierung weiterarbeiten 

Ob geplant oder aus finanziellen Gründen: Wenn Sie nach dem Erreichen Ihres Rentenalters weiterarbeiten möchten, können Sie den Zeitpunkt der Rentenauszahlung hinausschieben und haben so die Möglichkeit, Ihr Altersguthaben aufzustocken.

Auch wenn Sie nicht weiterarbeiten, können Sie den Zeitpunkt des Bezugs aufschieben.

  • Späterer Bezug der AHV-Rente: Die Auszahlung der AHV-Rente kann mindestens um 1, maximal um 5 Jahre verschoben werden. Es besteht auch hier die Möglichkeit eines Teilbezugs der Rente zwischen 20 % und 80 %. 
  • Späterer Bezug der BVG-Rente: Üblicherweise wird die Pensionskasse mit dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters ausbezahlt. Gewisse Vorsorgeeinrichtungen bieten aber die Möglichkeit, die Auszahlung bis zum 70. Lebensjahr aufzuschieben. Kontaktieren Sie Ihre Pensionskasse, um abzuklären, ob und zu welchen Konditionen ein Aufschub möglich ist.
  • Späterer Bezug der Leistungen der 3. Säule: Der Bezug des Kapitals der 3. Säule kann bis maximal 5 Jahre nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters aufgeschoben werden. Einzige Voraussetzung: Sie müssen nachweisen, dass Sie während dieser Zeit weiterhin erwerbstätig sind.

Höhe der AHV-Rente bestimmen

Das ordentliche Rentenalter der AHV ist im Gesetz geregelt. Das AHV-Gesetz sieht für Frauen das Rentenalter ab 64 Jahren vor, für Männer ab 65 (ab 2025 wird das Frauenrentenalter schrittweise auf 65 Jahre angeglichen). 

Als Vollrente beträgt die Altersrente minimal CHF 1225, maximal CHF 2450. Ehepaare erhalten maximal CHF 3675 (Stand: 2024).

Bei vollständiger Beitragsdauer erhalten versicherte Personen eine Vollrente. 

Entscheidend sind die Beitragsjahre zwischen dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag und dem 31. Dezember vor Eintritt in die Pension.  

Die Rente reduziert sich, wenn nicht während genügend Jahren Geld in die Altersvorsorge einbezahlt wurde. Je mehr Beitragsjahre fehlen, desto tiefer ist die maximale Teilrente.

Auf der Website der Informationsstelle AHV/IV finden Sie eine Online-Rentenschätzung. Dort können Sie die voraussichtliche Höhe Ihrer AHV-Rente bestimmen. 

AHV-Beiträge nach Pensionierung

Die Beitragspflicht für AHV-Beiträge endet nicht automatisch mit der Pensionierung. In folgenden Fällen werden weiterhin Beiträge fällig:

  • Bei Frühpensionierung: Wenn Sie sich frühzeitig pensionieren lassen, bleiben Sie bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters beitragspflichtig.
  • Bei Weiterarbeit nach der Pensionierung: Wenn Sie nach der Pensionierung weiterarbeiten, müssen Sie weiterhin AHV-Beiträge bezahlen. Einziger Unterschied: Im Rentenalter besteht ein Freibetrag von CHF 1400 im Monat bzw. CHF 16 800 im Jahr auf Ihr Einkommen. Das heisst, dass bis zu dieser Grenze keine AHV-Beiträge fällig sind.

Checkliste: So bereiten Sie sich finanziell auf die Pensionierung in der Schweiz vor

Bis zum Alter von 50 Jahren

  • Prüfen Sie Ihre aktuelle Anlagestrategie, damit Sie für den Zeitpunkt der Pensionierung ausreichend vorgesorgt haben und Ihr Sparziel erreichen. Im Artikel «Vermögen in der Schweiz nach Alter» finden Sie die passende Anlagestrategie als Vorbereitung auf den Ruhestand.

Im Alter von 50 bis 55 Jahren

  • Tragen Sie Ihr Vermögen und Ihre Schulden in einer Übersicht zusammen: Immobilien, Hypotheken, Kontoguthaben, Wertschriften, Vorsorgegelder etc. 
  • Erstellen Sie ein Budget für die Zeit nach der Pensionierung: Wie viele Einnahmen werden Sie monatlich haben und wie viel Geld benötigen Sie als Rentnerin oder Rentner zum Leben? Dieser Frage gehen wir im Artikel: «Vermögen im Alter: So viel Geld benötigen Sie während der Rente» auf den Grund.
  • Besitzen Sie Wohneigentum mit einer laufenden Hypothek? Prüfen Sie, ob deren Tragbarkeit auch mit dem Einkommen aus der Altersrente weiterhin gegeben ist. 
  • Haben Sie Vorsorgelücken? Wenn Sie Teilzeit gearbeitet oder längere Auszeiten genommen haben, haben Sie wahrscheinlich Lücken in Ihrer Altersvorsorge. Informieren Sie sich, wie viel Kapital Sie benötigen, um diese Lücken zu schliessen. 
  • Sparen Sie Vermögen an, ohne darauf hohe Steuern zahlen zu müssen. Sei es mit einer Säule-3a-Lösung oder durch zusätzliche Einzahlungen in die Pensionskasse. 
  • Auch hier gilt: Passen Sie ihre Anlagestrategie Ihrer Lebenssituation an und profitieren Sie dabei von der Beratung durch unsere Expertinnen und Experten.
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    Geldanlagen für jede Lebenslage

    Gemeinsam entwickeln wir Ihre Anlagestrategie und helfen Ihnen dabei, Ihre finanziellen Ziele für die Pensionierung zu erreichen.

    Planen Sie Ihren Ruhestand

5 Jahre vor der Pensionierung

  • Bestimmen Sie den Zeitpunkt Ihrer Pensionierung: Möchten Sie sich frühzeitig pensionieren lassen, mit 65 Jahren in Pension gehen oder noch weiterarbeiten?
  • Klären Sie mit Ihrer Pensionskasse, wie viel Sie beziehen können und welche Anmeldefristen gelten, damit Sie Ihr Geld rechtzeitig auf dem Konto haben.
  • Definieren Sie, wie Sie Ihr Guthaben aus der 2. und 3. Säule beziehen möchten. Mit einem Bezug über mehrere Jahre können Sie Steuern sparen. Weitere Vor- und Nachteile des Kapitalbezugs über mehrere Jahre finden Sie in unserem Artikel «Rente oder Kapitalbezug: Was ist besser?».
  • Legen Sie eine Anlagestrategie für die Zeit nach der Pensionierung fest: Benötigen Sie all Ihr Vermögen oder können Sie es sich leisten, einen Teil für einen anderen Zweck anzulegen?
  • Machen Sie sich Gedanken zu Ihrer Wohnsituation: Sind Sie im Besitz eines Hauses oder einer Wohnung? Wissen Sie bereits, ob Sie darin auch im Alter wohnen möchten oder ziehen Sie einen Verkauf oder eine Weitergabe an Ihre Nachkommen in Betracht?

1 Jahr vor der Pensionierung

  • Passen Sie Ihre Anlagestrategie für die Zeit nach der Pensionierung an.
  • Machen Sie sich Gedanken zu Ihrem Nachlass: Sichern Sie Ihre Liebsten mit einem Testament, Erbvertrag oder Ehevertrag ab.

6 Monate vor der Pensionierung

  • Melden Sie den Zeitpunkt der Pensionierung der Ausgleichskasse und den Vorsorgeinstitutionen der 2. und 3. Säule, damit Ihr Rentenkapital rechtzeitig auf dem Konto ist.
  • Wenn Sie im Jahr Ihrer Pensionierung die Beiträge für die Säule 3a noch einzahlen, sparen Sie dadurch Steuern.

Nach der Pensionierung

  • Schliessen Sie eine private Unfallversicherung ab, da Sie nun nicht mehr über den Arbeitgeber versichert sind.
  • Regeln Sie die rechtliche Vorsorge u. a. mittels Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung, damit Ihr Wille in jedem Fall umgesetzt wird.
  • Auch nach der Rente gilt: Passen Sie die finanzielle Planung Ihrer Lebenssituation an.

Checkliste zur Pensionierung zum Downloaden

Pensionierung im Ausland

Wenn Sie während Ihrer Berufszeit in der Schweiz gelebt oder gearbeitet haben und den Ruhestand im Ausland verbringen möchten, können Sie sich die AHV-Rente ins Ausland ausbezahlen lassen. Die genauen Bestimmungen für die Beantragung und Auszahlung hängen von Ihrer Nationalität ab. Alle Infos dazu finden Sie auf der Website des Bundes.

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