Die Pensionierung markiert einen wichtigen Wendepunkt im Leben. Vor allem Frauen haben aufgrund von Kindererziehung und Betreuungspflichten oftmals Lücken in ihrer beruflichen Laufbahn – mit Auswirkungen auf ihre Altersrente.
Der Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand bringt sowohl finanzielle als auch soziale Veränderungen mit sich. In der Schweiz gibt es spezifische Regelungen und Besonderheiten, die insbesondere Frauen bei der Planung ihrer Pensionierung berücksichtigen sollten. So gelingt ihnen der bestmögliche Start in den Ruhestand.
Bis 2024 lag das gesetzliche Rentenalter für Frauen bei 64 Jahren, während Männer mit 65 Jahren in Rente gehen konnten. Das bedeutet, dass Frauen in der Regel ab dem 64. Lebensjahr vollen Anspruch auf die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) hatten. Seit 2024 gilt allerdings auch für sie die Grenze von 65 Jahren – und das mit wichtigen Übergangsregelungen.
Das Vorsorgesystem in der Schweiz wird regelmässig angepasst, um seine finanzielle Stabilität zu sichern und den demografischen Veränderungen Rechnung zu tragen. Eine der wichtigsten Reformen der letzten Zeit ist die AHV-Reform 21, die 2022 vom Parlament verabschiedet wurde und seit 2024 in Kraft ist. Diese Reform sieht eine schrittweise Anhebung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre vor. Ziel dieser Anpassung ist es, die Gleichstellung von Mann und Frau zu fördern und die AHV finanziell zu stabilisieren.
Das Referenzalter ist ein zentraler Begriff im schweizerischen Rentensystem. Für Frauen liegt es derzeit bei 65 Jahren. Dieses Alter dient als Grundlage für die Berechnung der Altersrente. Eine Frühpensionierung vor diesem Referenzalter ist möglich, führt aber zu Rentenkürzungen, um die längere Bezugsdauer zu kompensieren.
Frauen, die bis einschliesslich 1960 geboren sind, können regulär mit 64 Jahren in Pension gehen. Für Frauen, die kurz vor dem Rentenalter stehen, wird die Reform schrittweise umgesetzt:
Diese Regelungen werden von weiteren Bestimmungen begleitet, die Personen mit den Jahrgängen 1961 bis 1970 betreffen. Für Frauen dieser Jahrgänge gibt es Ausgleichsmassnahmen, da sie durch das spätere Rentenalter Nachteile erfahren können.
So würden bei einem Vorbezug der Pension die Kürzungen geringer ausfallen, und zwar gestaffelt nach dem Einkommen. Wer die Pension nicht vorzeitig bezieht, sondern bis zum vollen Rentenalter arbeitet, erhält in diesen Jahrgängen einen Zuschlag. Dieser beträgt je nach Einkommen bis zu CHF 160 pro Monat.
In der Schweiz gibt es kein Gesetz, das vorschreibt, dass jemand bis zum Alter von 70 Jahren arbeiten muss. Es gibt jedoch Möglichkeiten, länger zu arbeiten:
Die Höhe der AHV-Rente wird durch verschiedene Faktoren bestimmt:
Mit der Online-Rentenschätzung der Schweizerischen Ausgleichskasse können Versicherte online eine Schätzung ihrer Altersrente vornehmen.
Die Pensionierung für Frauen ab 65 verändert die eine oder andere Lebensplanung. In der Schweiz ist es allerdings möglich, die AHV-Rente frühzeitig in Anspruch zu nehmen, falls Sie nicht bis 65 arbeiten möchten.
Wenn Sie Ihre Pension frühzeitig antreten möchten, sollten Sie vorher die möglichen finanziellen Auswirkungen berücksichtigen. Zum einen können Sie Ihre Rente erst ab dem 63. Lebensjahr antreten (eine Ausnahme von 62 Jahren gilt für die Übergangsgenerationen).
Zum anderen gibt es für jedes Jahr, das Sie vor dem gesetzlichen Rentenalter in den Ruhestand gehen, Abschläge auf die AHV-Rente. Diese Kürzungen betragen 6,8 Prozent pro vorgezogenem Jahr.
Frauen sollten eine private Vorsorge in Betracht ziehen, um ihre finanzielle Sicherheit im Ruhestand zu stärken. Die Säule 3a ist eine freiwillige Vorsorgeform, die speziell zur Ergänzung der staatlichen und beruflichen Vorsorge entwickelt wurde. Ein wesentlicher Vorteil der Säule 3a sind die steuerlichen Anreize: Beiträge können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was zu einer direkten Steuerersparnis führt.
Ergänzungsleistungen (EL) sind relevant für Frauen mit niedriger AHV-Rente, um den minimalen Lebensstandard zu sichern. Anspruchsberechtigt sind Frauen, die in der Schweiz wohnen und eine AHV- oder IV-Rente beziehen. Die Höhe der EL wird durch eine Differenzrechnung zwischen anerkannten Ausgaben (etwa Mietkosten, Krankenkassenprämien und Lebenshaltungskosten) und dem anrechenbaren Einkommen (etwa AHV-Renten und Vermögen) ermittelt.