Ein Zahnunfall kann jederzeit und überall passieren – ob beim Sport, im Haushalt oder bei der Arbeit. Die Folgen solcher Unfälle sind nicht selten ausgeschlagene, gebrochene oder gelockerte Zähne. Das ist zum einen schmerzhaft, kann aber auch langfristige Auswirkungen auf die Mundgesundheit und auf Ihr Lächeln haben.
Egal ob ausgeschlagene Zähne nach einem Unfall oder nur ein schmerzhaftes Missgeschick beim Essen, viele Betroffene stellen sich ähnliche Fragen: Wann handelt es sich um einen Zahnunfall? Sind die Zähne bei einem Unfall versichert? Welche Schritte sollte man sofort unternehmen? Wer übernimmt die Kosten? Wir klären die wichtigsten Fragen.
Ein Zahnunfall liegt vor, wenn eine plötzliche, unerwartete und gewaltsame Einwirkung auf die Zähne erfolgt, die zu einer akuten Schädigung führt.
Solche Unfälle können durch verschiedene Ereignisse verursacht werden, zum Beispiel durch Stürze, Schläge oder andere direkte Einwirkungen. Zu den häufigsten Ursachen zählen Sportverletzungen, insbesondere bei Kontaktsportarten wie Fussball, Hockey oder Boxen. Auch im Alltag, ob im Haushalt, auf der Strasse oder beim Spielen, kann ein Sturz oder Zusammenstoss schnell zu einem Zahnunfall führen. Selbst Verkehrsunfälle – ob mit dem Auto oder mit dem Velo – sind eine häufige Ursache für Zahnverletzungen, die oft auch den Kiefer betreffen.
Neben den genannten Unfällen gibt es aber auch natürliche Ursachen für Schäden an den Zähnen, die nicht in die Kategorie Zahnunfall fallen:
In der Schweiz können Zahnschäden, die durch einen Unfall verursacht wurden, unter bestimmten Bedingungen versichert werden. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deckt die obligatorische Unfallversicherung – die über die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber abgeschlossen wird – in der Regel die zahnärztlichen Behandlungskosten. Diese Versicherung greift sowohl bei Unfällen am Arbeitsplatz als auch in der Freizeit.
Nicht erwerbstätige Personen wie Studierende, Rentnerinnen und Rentner oder Personen, die weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten, müssen das Unfallrisiko in ihrer Grundversicherung einschliessen.
Für umfassendere Absicherungsmöglichkeiten gibt es private Unfall- oder Zahnzusatzversicherungen. Diese können Behandlungen abdecken, die über die Basisleistungen der obligatorischen Versicherungen hinausgehen. Zum Beispiel ästhetische Zahnsanierungen oder Routinebehandlungen wie die jährliche Dentalhygiene.
Ein Schlag auf den Zahn kann verschiedene Schäden verursachen: von leichten Lockerungen bis hin zu schweren Brüchen oder dem vollständigen Ausschlagen des Zahns. Das sollten Sie in einem solchen Fall tun:
Wenn ein Zahn nach einem Unfall im Zahnfleisch schwankt, aber noch im Kiefer verankert ist, nennt man das einen lockeren Zahn. Häufig ist ein lockerer Zahn die Folge eines leichteren Traumas, etwa eines Sturzes oder eines leichten Schlags. Hier fällt der Zahn nicht vollständig aus, trotzdem kann eine solche Verletzung erhebliche Schmerzen verursachen. In vielen Fällen kann man den Zahn durch eine Schienung stabilisieren, damit er wieder fest anwächst. Schnelles Handeln und eine zahnärztliche Untersuchung sind entscheidend, um Folgeschäden zu vermeiden.
Ein gebrochener Zahn kann unterschiedlich stark beschädigt sein, von einem kleinen Absplittern bis hin zu einem vollständigen Bruch, der bis zur Zahnwurzel reicht. Diese Art von Zahnverletzung tritt oft bei stärkeren Einwirkungen auf, beispielsweise durch einen harten Aufprall oder Verkehrsunfall. Ein gebrochener Zahn kann sehr schmerzhaft sein, vor allem wenn der Zahnnerv freigelegt wird. Je nach Schweregrad der Verletzung kann der Zahn repariert bzw. durch eine Krone geschützt werden oder in schwerwiegenden Fällen eine Wurzelbehandlung erforderlich machen.
Die schwerwiegendste Form der Zahnverletzung ist ein ausgeschlagener Zahn. Bei dieser Verletzung wurde der Zahn vollständig aus seinem Zahnfach gelöst. Solche Verletzungen treten meist bei heftigen Schlägen oder Stürzen auf. Es ist wichtig, den Zahn so schnell wie möglich wieder einzusetzen, da die Chancen, dass er wieder einwächst, mit der Zeit abnehmen. Der Zahn sollte in einer Zahnrettungsbox, in kalter Milch oder in der eigenen Mundhöhle aufbewahrt und innerhalb von 30 Minuten bis maximal zwei Stunden von der Zahnärztin oder vom Zahnarzt behandelt werden.
Wenn Sie den ausgeschlagenen Zahn sofort in der Zahnrettungsbox platzieren, wird die Wurzeloberfläche vor Austrocknung geschützt, was die Chancen für eine erfolgreiche Wiedereinsetzung erhöht.
Eine Zahnrettungsbox ist ein unverzichtbares Hilfsmittel, das im Falle eines Zahnunfalls den Unterschied zwischen dem Verlust und der Rettung eines Zahns ausmachen kann. Diese speziellen Behälter sind mit einer Nährlösung gefüllt, die ausgeschlagene Zähne bis zu 24 Stunden am Leben erhalten kann.
Zahnrettungsboxen sind in Apotheken und bei vielen Zahnärztinnen und Zahnärzten erhältlich und sollten in keinem Erste-Hilfe-Set fehlen, insbesondere in Haushalten mit Kindern.