Aus einer Mietwohnung auszuziehen, ist häufig mit einem Blick in die Zukunft und einem neuen Lebensabschnitt verbunden. Doch vorher heisst es: zurückschauen – bei der berühmt-berüchtigten Wohnungsübergabe.
Nicht selten sorgt genau diese nach dem Auszug für Auseinandersetzungen zwischen Mietenden und Vermietenden. Unsere Rechtsexpertinnen und -experten der AXA-ARAG verraten Ihnen, was die Rechte und Pflichten beider Parteien sind und worauf Sie bei der Wohnungsübergabe achten sollten.
Bei der Wohnungsübergabe schaut die Vermieterin oder der Vermieter ganz genau hin: Der Zustand der Wohnung wird geprüft und dokumentiert. Gibt es Mängel oder Schäden, die beim Einzug noch nicht vorhanden waren? Muss etwas ausgebessert, erneuert oder ersetzt werden? Nach dem Rundgang durch sämtliche Räume müssen ggf. noch die Zählerstände für Wasser, Gas und Strom abgelesen und notiert werden. So lässt sich sicherstellen, dass Mieterinnen und Mieter nur das bezahlen, was sie tatsächlich verbraucht haben. Den Abschluss der Wohnungsübergabe bildet die Schlüsselübergabe sowie die Unterzeichnung des Wohnungsübergabeprotokolls.
Vermieterinnen und Vermieter dürfen eine Mietsache nicht ohne Zustimmung der Mietpartei betreten. Einzige Ausnahme: Es droht unmittelbare Gefahr, beispielsweise durch einen Brand.
Ein wichtiges Element bei der Übergabe einer Wohnung ist das sogenannte Übergabeprotokoll. Dieses Dokument hält den Zustand einer Mietsache beim Auszug fest. Es dient dazu, Transparenz und Klarheit zwischen Vermietenden und Mietenden zu schaffen. Gemeinsam dokumentieren beide Parteien den Zustand der Mietwohnung. Wenn sie sich in allem einig sind, unterschreiben sie anschliessend das Übergabeprotokoll. Selbstverständlich können Mängel, die bereits beim Einzug dokumentiert wurden, der Mieterin oder dem Mieter nicht angelastet werden.
Ein Übergabeprotokoll sollte folgende Punkte enthalten:
Es ist wichtig, den Zustand der Wohnung und insbesondere die Mängel detailliert zu beschreiben. Schäden sollten zusätzlich fotografiert werden. Ein Rechtsbeistand ist bei einer Wohnungsübergabe meistens nicht notwendig. Wenn allerdings mit Schwierigkeiten zu rechnen ist, kann die Anwesenheit einer Fachperson sinnvoll sein. Die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls verpflichtet Sie, für alle darin erwähnten Schäden aufzukommen.
Tipp: Lesen Sie das Protokoll vor der Unterzeichnung noch einmal gründlich durch und unterschreiben Sie nur, wenn Sie mit dem Inhalt einverstanden sind.
Ob Mieterschaft oder Vermietende: Grundsätzlich ist es im Interesse beider Parteien, das Mietverhältnis unkompliziert und konfliktfrei zu beenden. Die Wohnungsübergabe soll dazu beitragen. Doch gerade dabei kommt es häufig zu Diskussionen über Zuständigkeiten. Wer ist für was verantwortlich? Unsere Liste schafft Klarheit.