Die Pensionierung sorglos geniessen – das ist der Traum aller neuen Pensionärinnen und Pensionäre. Wenn das Eigenheim aber plötzlich zu teuer wird, lassen die Sorgen nicht lange auf sich warten.
Nach der Pensionierung wird vieles anders – auch die finanziellen Verhältnisse. In der Regel sinkt das Einkommen, die Ausgaben verringern sich jedoch nicht immer im gleichen Masse. Und dann gibt es da auch noch die Hypothek. Für viele Menschen, die sich mit ihrer Pensionierung befassen, ein echtes Schreckgespenst: Was geschieht, wenn mir meine Bank die Hypothek auf meinem Haus oder meiner Wohnung im Alter nicht mehr verlängert?
Die Tragbarkeit von Wohneigentum nach der Pensionierung ist ein Thema, mit dem sich Eigenheim- bzw. Wohnungsbesitzerinnen und -besitzer frühzeitig befassen sollten. Mit einer umfassenden Finanzplanung können Sie Ihre Pensionierung im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung geniessen.
Wer pensioniert wird, hat im Alter meist ein tieferes Einkommen als vor der Pension. Die AHV-Rente und die Auszahlungen aus der Pensionskasse sowie das Vermögen aus der Säule 3a und Erspartes aus der freien Vorsorge in der Säule 3b müssen künftig zum Leben reichen. Zudem stehen verschiedene Geldquellen zur Verfügung – mal Rente, mal Kapital. Zu kalkulieren, wie viel Geld monatlich nach der Pensionierung zur Verfügung steht, ist nicht immer einfach. Wer zehn bis fünfzehn Jahre vor der Pensionierung steht, sollte das künftig zur Verfügung stehende monatliche Einkommen gut prognostizieren können – allenfalls mit Hilfe einer Vorsorgeberaterin oder eines Vorsorgeberaters, die erkennen, ob Lücken vorhanden sind.
Um zu ermitteln, wie es um die Tragbarkeit Ihres Eigenheims nach der Pensionierung bestellt ist, werden Einkommen und die laufenden Ausgaben für die Liegenschaft in einer Tragbarkeitsrechnung erfasst.
Eine Hypothek gilt als tragbar, wenn die regelmässigen Fixkosten für eine Liegenschaft nicht höher sind als 33 Prozent des verfügbaren Bruttoeinkommens.
Unter die Fixkosten fallen Hypothekarzinsen (mit 5 Prozent berechnet), Nebenkosten (mit 1 Prozent des Kaufpreises berechnet) und gegebenenfalls Amortisationen (Abzahlung der Hypothek).
Das Einkommen, das nach der Pensionierung zur Verfügung steht, besteht aus der 1. Säule (AHV) und der 2. Säule (Pensionskasse). Vermögen aus der 3. Säule (gebundene und freie Vorsorge) ebenso wie Erspartes oder andere Anlagen werden teilweise ebenfalls in die Tragbarkeitsrechnung mit aufgenommen. Sie müssen aber nicht zwingend berücksichtigt werden.
Nicht nur die veränderte finanzielle Situation beeinflusst die Tragbarkeitsrechnung nach der Pensionierung: Beim Renteneintritt darf die Belehnung nur noch zwei Drittel (67 Prozent) des Immobilienwerts betragen. Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer müssen bis zum ordentlichen Rentenalter ihre Hypothek auf diesen Wert amortisiert (zurückgezahlt) haben.
Warum es sich lohnt, sich schon zehn bis 15 Jahre vor der Pensionierung mit der Tragbarkeit im Alter zu befassen? Weil sich diese dann noch verbessern lässt. Diese Optionen bieten sich:
Eine gute Pensionierungsplanung bietet viele Vorteile und mindert unter anderem das Risiko, sich im Alter das eigene Haus oder die eigene Wohnung nicht mehr leisten zu können. Und wenn es doch so weit kommt?
Wenn die Hypothek nicht mehr abgelöst wird, weil die Tragbarkeit nicht gegeben ist, müssen Besitzerinnen und Besitzer von Wohneigentum ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen. Die gute Nachricht: Auch hier gibt es Möglichkeiten, um weiterhin in der Liegenschaft wohnen zu bleiben, etwa durch ein festgelegtes Mietrecht. Insbesondere, wenn die Liegenschaft an die eigenen Nachkommen weiterverkauft wird.