Vorsorge

Ihr Pensionskassenausweis: einfach erklärt

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Gibt es Lücken in Ihrer Vorsorge? Wie hoch ist Ihr Altersguthaben? Welche Leistungen können Sie von der Pensionskasse erwarten? Und wie sieht es aus im Falle einer Invalidität oder vorzeitigen Pensionierung? Im Pensionskassenausweis finden Sie die Antworten auf all diese Fragen.

Was ist ein Pensionskassenausweis?

Der Pensionskassenausweis oder auch Vorsorgeausweis ist ein persönliches Dokument, das Ihnen entweder von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber oder direkt von Ihrer Pensionskasse ausgehändigt wird. Wer ihn nicht online herunterladen möchte, kann den Pensionskassenausweis bestellen. Der Vorsorgeausweis zeigt Ihnen den Betrag, den Sie voraussichtlich bei Ihrer Pensionierung erhalten werden (Altersguthaben). Hier sehen Sie auch, mit welcher Rente Sie später einmal rechnen können. Der Ausweis enthält ausserdem Informationen über Ihre jährlichen Beiträge an die Pensionskasse oder darüber, wie Ihre Angehörigen abgesichert sind. Alles in allem gibt Ihnen der Pensionskassenausweis einen umfassenden Überblick über Ihre Vorsorge.

Das Wichtigste in Kürze

Auf folgende Angaben sollten Sie unbedingt achten: 

  • Jahreslohn und versicherter Lohn: Ihr Jahreslohn wird von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber gemeldet und entspricht dem AHV-Bruttolohn auf Ihrem Lohnausweis. Der durch die Pensionskasse versicherte Lohn wird berechnet, indem vom Jahreslohn ein bestimmter Betrag (der Koordinationsabzug) abgezogen wird.
  • Entwicklung Altersguthaben: Jeden Monat zahlt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber einen Prozentsatz Ihres Lohnes in die Pensionskasse ein, um Ihre Vorsorge aufzubauen. Das Altersguthaben ist der Betrag, den Sie bis zu einem gewissen Zeitpunkt angespart haben. Die Entwicklung Ihres Altersguthabens informiert Sie über Veränderungen wie beispielsweise weitere Prämienzahlungen, Zinsen usw. innerhalb des letzten Jahres.
  • Alterskapital/Altersrente: Ihr voraussichtliches Alterskapital für die Vorsorge und die davon abhängige jährliche Altersrente werden mit einem Zinssatz hochgerechnet. Dabei handelt es sich um eine Schätzung von Fachpersonen, wie viel Zins in Zukunft zu erwarten ist. Es handelt sich also nicht um die definitive Rente, sondern um eine provisorische Berechnung Ihrer künftigen Rente.
  • Leistungen bei Invalidität und Todesfall: Die maximale jährliche Leistung, die im Falle von Invalidität oder Tod zu erwarten ist.
  • Möglicher Einkauf: Sie können sich bis zu einem gewissen Betrag in die Pensionskasse einkaufen, um allfällige Lücken zu schliessen. Damit verbessern Sie auch Ihre Leistungen bei Invalidität oder Tod. Ein Einkauf für Ihre vorzeitige Pensionierung ist erst zulässig, wenn Sie die Möglichkeiten zum Einkauf von Beitragsjahren ausgeschöpft haben.

Immer für Sie da

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine unverbindliche Beratung zur privaten Vorsorge (3. Säule)? Unsere Expertinnen und Experten sind gerne für Sie da.

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