Vorsorge

Alles, was Sie über den Einkauf in die Pensionskasse wissen müssen

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Die Pensionskasse spielt eine zentrale Rolle in Ihrer Altersvorsorge. Ein Einkauf in die Pensionskasse bietet Ihnen die Möglichkeit, zusätzliche Beiträge zu leisten, um Ihr Altersguthaben zu erhöhen und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. 

Die Pensionskasse, auch berufliche Vorsorge genannt, ist ein zentrales Element der Altersvorsorge. Sie ergänzt die Leistungen der 1. Säule (AHV) und hat zum Ziel, den Lebensstandard im Alter zu sichern. Durch die gemeinsamen Beiträge von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden wird ein persönliches Altersguthaben aufgebaut, das bei der Pensionierung als Rente, Kapitalauszahlung oder einer Mischung aus beidem zur Verfügung steht. Für viele Menschen stellt die Pensionskasse den grössten Teil ihrer Altersvorsorge dar. Deshalb ist sie besonders wichtig, um Engpässe im Alter zu vermeiden.

Was ist ein Einkauf in die Pensionskasse?

Mit einem Einkauf in die Pensionskasse nutzen Sie die Möglichkeit, zusätzliche Beiträge in Ihre berufliche Vorsorge einzuzahlen. Diese freiwilligen Einzahlungen, die über die regulären Beiträge hinausgehen, erhöhen Ihr Altersguthaben. Der Einkauf schliesst Lücken, die beispielsweise durch einen Arbeitsunterbruch (Schwangerschaft, Studium, Arbeitslosigkeit) oder durch Teilzeitarbeit entstanden sind. Auch Lohnerhöhungen, Arbeitgeberwechsel oder Karrieresprünge können durch eine Änderung des versicherten Lohns oder des Beitragssatzes zu einem zusätzlichen Einkaufspotenzial führen.

Reguläre Beiträge zur Pensionskasse hingegen werden monatlich durch Abzüge vom Lohn der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und durch Beiträge der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers geleistet. Diese Beiträge sind obligatorisch und werden prozentual auf der Basis des versicherten Lohns berechnet. 

Rechtsgrundlagen und gesetzliche Bestimmungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Einkäufe in die Pensionskasse sind im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) festgelegt. Einkäufe dürfen nur bis zum gesetzlich festgelegten Maximum erfolgen. Dieses Maximum richtet sich nach den jeweiligen Vorsorgereglementen und ist auf dem Pensionskassenausweis aufgeführt. Für AXA Versicherte ist dieser Maximalbetrag auch im Vorsorgeportal auf myAXA ersichtlich.

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    Vorsorgeportal der AXA

    Hat Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber Ihre berufliche Vorsorge bei der AXA abgeschlossen? Dann erfahren Sie in unserem Portal, wie viel Sie zusätzlich einzahlen können und was das für Ihre Altersvorsorge bedeutet.

    Zum Portal

Welche Vorteile bringt mir ein Einkauf in die Pensionskasse?

Ein Einkauf in die Pensionskasse bietet Ihnen verschiedene Vorteile: 

  • Steuerliche Vorteile: Die eingezahlten Beiträge können im Jahr des Einkaufs vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, wodurch Sie Ihre Steuerlast reduzieren. 
  • Erhöhte Altersleistungen: Indem Sie Lücken in Ihrer Altersvorsorge – bedingt durch Berufsunterbrechungen, Teilzeitarbeit oder Phasen mit geringem Einkommen – ausgleichen, können Sie Ihr Altersguthaben erhöhen und damit Ihre finanziellen Möglichkeiten im Ruhestand verbessern.
  • Früherer Pensionsantritt: Mit einem Einkauf können Sie eine vorzeitige Pensionierung besser finanzieren. 

Je nach Vorsorgeplan kann sich ein Einkauf auch positiv auf die Leistungen im Falle von Invalidität oder Tod auswirken. Bei der AXA können die Versicherten diesen Effekt im Vorsorgeportal einsehen. 

Aufgepasst!

Bestehen Vorbezüge für Wohneigentum, kann ein Einkauf erst getätigt werden, wenn die entsprechenden Vorbezüge zurückbezahlt sind. Rückkäufe eines Vorbezugs für Wohneigentum werden im gleichen Verhältnis in den obligatorischen oder überobligatorischen Teil des Altersguthabens integriert, in dem sie ausbezahlt wurden.

Einkauf in die Pensionskasse oder Säule 3a?

Die Pensionskasse (2. Säule) und die Säule 3a sind zwei wesentliche Bestandteile unseres Vorsorgesystems. Eine kurze Übersicht über die beiden Lösungen: 

  • Pensionskasse (2. Säule): Obligatorische berufliche Vorsorge, die durch Beiträge von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden finanziert wird. Zusätzliche freiwillige Einzahlungen (Einkäufe) sind möglich, um das Altersguthaben zu erhöhen. 
  • Säule 3a: Freiwillige private Vorsorge, die individuell durch die Versicherten angespart wird. 

Die Pensionskasse und die Säule 3a unterscheiden sich in den folgenden Punkten:

Steuerliche Vorteile: Sowohl die Einkäufe in die Pensionskasse als auch die Beiträge in die Säule 3a können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Allerdings ist der Maximalbetrag für die Säule 3a in der Regel tiefer als die möglichen Einkäufe in die Pensionskasse.

Je näher Sie der Pensionierung kommen, desto grösser ist der Steuerspareffekt durch Einkäufe in die Pensionskasse. Grundsätzlich können Sie aber auch in jungen Jahren einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse tätigen und davon profitieren.

Flexibilität und Verfügbarkeit: Bei beiden Lösungen können Sie nicht frei über Ihr angespartes Vermögen verfügen. Sie dürfen Ihr Geld nur in drei Ausnahmefällen frühzeitig beziehen: Erwerb von Wohneigentum, Übergang in die Selbstständigkeit oder Wegzug ins Ausland. Bei der Pensionskasse haben Sie die Wahl zwischen Renten- oder Kapitalauszahlung, bei der Säule 3a ist nur der Kapitalbezug möglich. 

Rendite und Sicherheit: Bei der Anlage in eine Pensionskasse übernimmt die Kasse die Verwaltung und Investition komplett für Sie und legt Ihr Geld in der Regel sehr sicher an. Ein attraktiver Zinssatz kann diese Option besonders für risikoscheue Personen interessant machen. Bei der Säule 3a haben Sie hingegen die Kontrolle und können je nach persönlichem Risikoempfinden eine risikoreiche oder eine risikoarme Anlagestrategie wählen.  

Wie viel kann ich freiwillig in die Pensionskasse einzahlen?

Sie dürfen nur bis zu einem bestimmten Maximalbetrag in die Pensionskasse einzahlen, da das Gesetz bestimmte Limiten vorsieht. Ihr Einkaufspotenzial ergibt sich aus der Differenz zwischen dem tatsächlich angesparten Guthaben und dem, was möglich gewesen wäre, wenn Sie ab dem Alter von 25 Jahren immer die vollen Beiträge mit Ihrem aktuellen Lohn einbezahlt hätten. Dieser Betrag wird auf dem Pensionskassenausweis ausgewiesen, den Sie jedes Jahr erhalten. Bevor Sie einen Einkauf tätigen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pensionskasse einreichen, damit der effektiv mögliche Einkaufsbetrag berechnet werden kann.

Aber aufgepasst: Nach einem Einkauf sollten Sie während der nächsten drei Jahre kein Geld aus der Pensionskasse in Kapitalform beziehen. Wenn Sie es trotzdem tun, müssen Sie den Steuervorteil nachzahlen, den Sie durch den Einkauf erzielt haben. Diese dreijährige Sperrfrist gilt für jede Art von Kapitalbezug: Vorbezug für Wohneigentum (WEF), Selbstständigkeit, Wegzug ins Ausland oder Pensionierung. Für Rentenbezüge gilt diese Sperrfrist nicht. Ein Einkauf in die Pensionskasse ist somit noch bis kurz vor Pensionierung möglich, sofern Sie sich für eine Rente und nicht für einen Kapital- oder Teilkapitalbezug entscheiden.

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    Geld für die Zukunft anlegen

    Neben dem Einkauf in die Pensionskasse sind Geldanlagen ebenfalls eine sinnvolle Möglichkeit, für die Zukunft vorzusorgen. Die AXA hilft Ihnen, die passenden Anlagen zu finden.

    Zur Geldanlage

Wie oft ist ein Einkauf in die Pensionskasse möglich?

Einkäufe in die Pensionskasse sind in der Regel bis zum Erreichen des maximalen Vorsorgekapitals möglich. Je nach Einkaufssumme können die einzelnen Zahlungen und deren Zeitpunkt individuell geplant werden. Doch aufgepasst: Einige Pensionskassen erheben ab einer bestimmten Anzahl von Einkäufen Gebühren. Es kann daher sinnvoll sein, nicht mehrere kleine Beträge innerhalb eines Jahres einzuzahlen. Stattdessen lohnt es sich, einen grösseren Betrag über mehrere Jahre gestaffelt zu investieren, um von einer höheren Steuerersparnis zu profitieren.

Wichtig: Beachten Sie das Reglement Ihrer Pensionskasse. Dieses bildet die Grundlage dafür, wie oft und wie viel Sie einzahlen können.   

Frühpensionierung durch Pensionskasseneinkauf

Eine vorzeitige Pensionierung ist ab dem vollendeten 58. Lebensjahr möglich, wenn es das Reglement Ihrer Vorsorgeeinrichtung vorsieht. Dabei erhalten Sie allerdings weniger Rente, als wenn Sie bis zum regulären Rentenalter arbeiten würden. 

Sie können diese Kürzung ganz oder teilweise durch Einzahlungen in die Pensionskasse verringern. Die auszugleichende Lücke entspricht der Differenz zwischen der reglementarischen Rente im ordentlichen Rentenalter und derjenigen bei einem vorzeitigen Rücktritt. 

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