Eine Reiserücktrittsversicherung ist eine gute Sache: Bereits mit einer relativ günstigen Prämie ist im Schadenfall viel Leistung versichert – neben den gesamten Kosten für die Stornierung oder Umbuchung einer Reise in der Regel auch die Bearbeitungsgebühren (bis zum vertraglich vereinbarten Maximum).
Der Abschluss einer Jahresversicherung für Reiseannullierungskosten – je nach Anbieter auch Annullationsversicherung oder Reiseannullationsversicherung genannt – lohnt sich nicht nur für Vielreisende: Bereits bei wenigen Ferienreisen und Wochenendausflügen pro Jahr wird die Prämie massiv tiefer ausfallen als beim Abschluss individueller Reiserücktrittsversicherungen für jeden einzelnen Trip, die meist nur bis zum Antritt der Reise Gültigkeit haben. Ausserdem muss man sich mit einer Jahresversicherung keine Sorgen machen, wenn man einmal spontan buchen und verreisen will.
Vor dem Abschluss einer Annullationskostenversicherung gilt es, die Angebote der verschiedenen Leistungsträger gut zu vergleichen und dabei insbesondere den Umfang der Deckung und allfällige Ausschlüsse zu beachten. Konkret sollte man sich die folgenden Fragen stellen:
Eine seriöse Annullationskostenversicherung übernimmt – bis zum vertraglich vereinbarten Maximum – in der Regel die vollen Kosten einer Reiseumbuchung oder -stornierung aus den folgenden Gründen:
Auf der anderen Seite gelten bei den meisten Annullationskostenversicherungen die folgenden Ausschlüsse:
Mit einer Reiserücktrittsversicherung, auch Reiseannullationsversicherung oder Annullationskostenversicherung genannt, sichern Sie vor einer Reise eventuell entstehende Mehr- oder Stornierungskosten ab. Sie tritt immer dann in Kraft, wenn Sie eine Reise aus verschiedenen Gründen nicht oder erst verspätet antreten können. Darüber hinaus werden nicht genutzte Leistungen übernommen, wenn die Reise vorzeitig abgebrochen werden müsste.
Es gibt keinen Unterschied. Es handelt sich hierbei um dasselbe Versicherungsmodell, welches nur unter verschiedenen Bezeichnungen bekannt ist. Wenn Sie für Ihre Ferien eine Reiserücktrittsversicherung abschliessen, dann ist Ihre Reise auch mit der Annullationsversicherung abgedeckt.
Grundsätzlich für alle Personen, die Ferien innerhalb oder ausserhalb der Schweiz verbringen wollen. Denn mit der Annullationsversicherung decken Sie nicht nur Krankheiten oder Unfälle ab, sondern auch Naturkatastrophen oder Unruhen.
Das ist abhängig von den Vertragsbedingungen Ihrer Versicherin oder Ihres Versicherers. Bei der AXA schliessen Sie eine Reiserücktrittsversicherung einmalig für 3 Jahre (mit jährlichem Kündigungsrecht) ab – egal, ob Sie sich in dem Zeitraum für eine Reise entscheiden oder mehrmals in die Ferien fahren.
Das ist ebenfalls abhängig von den Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung. In der Regel werden bereits bestehende Krankheiten ausgeschlossen ebenso wie vorhersehbare Ereignisse. Dazu zählt beispielsweise eine militärische Auseinandersetzung, die bereits zum Buchungszeitraum in vollem Gange ist. Auch selbstverschuldete Ereignisse sind nicht in der Annullationsversicherung für Ihre Ferien inbegriffen.
Ja, das können Sie. Sollten Sie vor oder während Ihrer Reise erkranken, können Sie die Annullationsversicherung in Anspruch nehmen. Dies gilt auch, wenn eine nahestehende Person krank wird oder Ihr Haustier. Achtung: Dies betrifft nur unerwartete Erkrankungen. Sollten Sie vor Reiseantritt an einer chronischen Krankheit leiden und aufgrund dieser eine Neu- oder Umbuchung vornehmen, sind die Stornokosten in der Regel gedeckt.