Die Ferienzeit gilt als die schönste Zeit des Jahres. Doch was, wenn Sie ausgerechnet dann erkranken oder verunfallen? Das ist nicht nur unangenehm, sondern kann auch teuer werden.
Ein Unfall oder eine Krankheit können jeden treffen – plötzlich und ohne Vorwarnung. In der Schweiz wissen wir, wo wir medizinische Hilfe erhalten und was unsere Grundversicherung oder Zusatzversicherung zahlt. Doch wie ist das in Portugal, in Vietnam oder auf den Malediven? Was ist zu tun, wenn man im Ausland ernsthaft krank wird? Welche Leistungen sind gedeckt?
Bei Krankheit übernimmt die obligatorische Grundversicherung die Kosten im Ausland, wenn Sie plötzlich krank werden und eine Rückreise in die Schweiz unzumutbar oder unmöglich ist. Dabei spielt es keine Rolle, welches Modell Sie gewählt haben. Bei medizinischen Notfällen im Ausland sind Sie nicht dazu verpflichtet, Ihre festgelegte Erstanlaufstelle vor der Behandlung zu kontaktieren. Nicht gedeckt sind die Kosten, wenn Sie in eine Privatklinik gehen oder für eine gezielte Behandlung ins Ausland reisen.
Bei einem Unfall im Ausland deckt die Krankenkasse die Behandlungskosten nur dann, wenn Sie eine Unfallversicherung abgeschlossen haben. Wer mehr als acht Stunden pro Woche arbeitet, ist in der Regel über die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber gegen Unfälle im In- und Ausland versichert. In diesem Fall müssen Sie Ihre Arbeitsstelle infomieren. Diese meldet den Unfall der zuständigen Versicherung.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich um einen Notfall handelt, empfiehlt es sich, Ihre Krankenkasse zu kontaktieren.
Innerhalb der EU- und EFTA-Länder haben Sie bei notfallmässigen medizinischen Behandlungen einen Anspruch auf die gleichen Leistungen wie die in diesem Land versicherten Einwohnerinnen und Einwohner.
In den übrigen Ländern, also den Ländern ausserhalb der EU/EFTA, ist die Kostenbeteiligung der Grundversicherung bei einem Notfall maximal doppelt so hoch wie die Kosten derselben Behandlung in Ihrem Wohnkanton. Für Länder mit hohen Gesundheitskosten, wie beispielsweise die USA, Kanada, Australien oder Japan, reicht der doppelte Betrag aber oft nicht aus, um die Kosten der Behandlung zu decken. Das bedeutet, dass Sie die nicht durch die Grundversicherung gedeckten Kosten aus eigener Tasche bezahlen müssen. Um das zu verhindern, lohnt es sich, eine zusätzliche Versicherung abzuschliessen. Die Reiseversicherung der AXA bietet in diesem Fall umfassenden Schutz: Die Kombination aus dem Zusatzbaustein Heilungskosten im Ausland und dem Basisbaustein Personenassistance deckt die Kosten, die von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen werden.
Nicht gedeckt über die Grundversicherung sind in jedem Fall Kosten rund um einen Unfall oder eine Krankheit, beispielsweise für eine Bergung, eine Suchaktion oder den Transport ins Spital. Rettungsaktionen ausserhalb der Schweiz oder Transporte in die Schweiz (Repatriierung) sind ebenfalls nicht gedeckt. Dafür benötigen Sie eine zusätzliche Versicherung. Der Basisbaustein Personenassistance im Rahmen der AXA Reiseversicherung deckt z. B. Rettungs- und Bergungskosten sowie Transportkosten ins Spital oder für die Rückreise in die Schweiz.
Die Grundversicherung deckt in der Regel die Behandlungskosten für Notfälle oder unvorhersehbare Krankheiten ab. Sie übernimmt die Kosten jedoch nur bis zum doppelten Betrag, der in der Schweiz für vergleichbare Behandlungen gezahlt wird. Das bedeutet, dass Sie im Ausland einen Teil der Kosten eventuell selbst tragen müssen. Die Kosten rund um den medizinischen Transport sind ebenfalls nicht gedeckt. Für eine umfassende Deckung im Ausland empfiehlt es sich deshalb, eine Zusatzversicherung oder eine Reiseversicherung abzuschliessen. Auf jeden Fall sollten Sie vor einer geplanten Reise Ihren Versicherungsschutz überprüfen und sicherstellen, dass Sie ausreichend versichert sind.
Die Kosten für einen Rücktransport innerhalb Europas können mehr als CHF 20 000 betragen – wenn Sie mit einem Ambulanzjet nach Hause geflogen werden. Die Kosten für einen Linienflug mit ärztlicher Begleitung innerhalb Europas liegen unter CHF 10 000, sprengen damit aber in den meisten Fällen das Ferienbudget bei Weitem.
Interkontinental sind Sie in einer deutlich höheren Preiskategorie unterwegs: So betragen beispielsweise die Kosten bei einem Rücktransport aus Bangkok mit dem Ambulanzjet aktuell CHF 80 000 bis CHF 100 000.
Wichtig: Diese Kosten werden nicht von der Grundversicherung getragen egal, ob Sie, krank sind oder einen Unfall hatten. Damit Sie diese Kosten nicht selbst bezahlen müssen, benötigen Sie eine Auslandskrankenversicherung. Die AXA bietet im Rahmen der Reiseversicherung mit der Kombination des Basisbausteins Personenassistance und des Zusatzbausteins Heilungskosten im Ausland eine umfassende Abdeckung in solchen Notfällen.
Wenn Sie nach einem Rücktransport erneut ins Spital müssen, werden Sie von Ihrer medizinischen Begleit-Crew direkt in ein geeignetes Spital in Ihrem Wohnkanton gebracht. Geeignet bedeutet in diesem Fall, dass das Spital Ihre Verletzung oder Ihre Krankheit behandeln kann. Wenn Sie mit einem Linienflug in die Schweiz geflogen sind, erwartet Sie und Ihre ärztliche Begleitung vor dem Flughafen ein Krankenwagen, der Sie ins Zielspital bringt. Wenn Sie mit einem Ambulanzjet geflogen sind, wartet der Rettungswagen direkt auf dem Vorfeld auf Sie.
Sollten Sie dagegen bereits entlassen sein und nicht mehr ins Spital müssen, können Sie direkt nach Hause. Möglicherweise empfiehlt sich anschliessend noch ein Besuch bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt.
Ganz egal, wohin Sie verreisen: Der richtige Versicherungsschutz darf auf keinen Fall fehlen. Stellen Sie sich Ihre Reiseversicherung nach Ihren Bedürfnissen zusammen: Die Basisbausteine können Sie einzeln oder kombiniert abschliessen, die Zusatzbausteine als Ergänzung zu mindestens einem der Basisbausteine.