Wer in der Schweiz vorankommen will, braucht sie: die Autobahnvignette. Neu gibt es die Vignette auch in digitaler Form. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur E-Vignette.
Dasselbe wie die klassische Autobahnvignette, einfach digital. Wer eine gültige Vignette besitzt, darf während eines Kalenderjahres alle Schweizer Nationalstrassen uneingeschränkt nutzen.
Die Schweizer E-Vignette ist ans Kontrollschild gebunden – und nicht ans Fahrzeug wie die herkömmliche Autobahnvignette. Nach dem Onlinekauf einer E-Vignette ist diese für Ihr Autokennzeichen elektronisch hinterlegt. Zur Registrierung genügen Fahrzeugkategorie, Zulassungsland und Autokennzeichen. Weitere Angaben wie Name, E-Mail-Adresse usw. sind freiwillig.
Die digitale Vignette wurde per 1. August 2023 eingeführt. Für alle, die schon eine Vignette 2023 in physischer Form besitzen, hat sich dadurch nichts geändert. Es gibt nun lediglich eine zusätzliche Option: Sie entscheiden, ob Sie nächstes Jahr wieder eine Klebevignette kaufen oder auf die digitale Version umsteigen. Die Klebevignette bleibt an den gewohnten Verkaufsstellen erhältlich: an Tankstellen und Postschaltern, in Garagen und Strassenverkehrsämtern sowie am Zoll.
Die E-Vignette erhalten Sie im Webshop des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit BAZG. Bezahlen können Sie mit Kreditkarte oder TWINT.
Nein. Die elektronische Variante kostet ebenfalls CHF 40 und ist – genau wie die alte Vignette – 14 Monate lang gültig: vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres.
Sobald Sie eine E-Vignette erworben haben, müssen Sie weiter nichts unternehmen. Sie dürfen ab sofort bis zum Ende der Gültigkeitsdauer (31. Januar) uneingeschränkt die Schweizer Autobahnen benutzen. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) informiert auf seiner Website umfassend zur neuen E-Vignette sowie allgemein zum Thema Vignette (Autobahngebühren).
Vorgesehen sind automatische Kontrollen mit fixen Anlagen und mobilen Geräten. Allerdings soll die Vignette auf Autobahnen nur stichprobenartig überprüft werden. Ausgeführt werden diese Kontrollen von Grenzpersonal und Kantonspolizei.