Wer in der Schweiz vorankommen will, braucht sie: die Autobahnvignette. Seit August 2023 gibt es die Vignette auch in digitaler Form. In diesem Beitrag finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur E-Vignette.
Eine E-Vignette erfüllt denselben Zweck wie die klassische Autobahnvignette, einfach digital. Die Gültigkeitsdauer unterscheidet sich nicht von der Klebevignette. Beide sind vom 01. Dezember bis 31. Januar des Folgejahres und damit 14 Monate gültig.
Die Schweizer E-Vignette ist ans Kontrollschild gebunden – und nicht ans Fahrzeug wie die herkömmliche Autobahnvignette. Nach dem Onlinekauf einer E-Vignette ist diese für Ihr Autokennzeichen elektronisch hinterlegt. Zur Registrierung genügen Fahrzeugkategorie, Zulassungsland und Autokennzeichen. Weitere Angaben wie Name, E-Mail-Adresse usw. sind freiwillig.
Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Varianten liegt darin, dass die Klebevignette an ein Fahrzeug gebunden ist, die E-Vignette hingegen an ein Kontrollschild. Abgabepflichtige Personen haben die freie Wahl, welche Form sie kaufen möchten. Beide berechtigen zur Nutzung der Schweizer Autobahnen und Autostrassen, kosten CHF 40 und haben dieselbe Gültigkeitsdauer.
Die E-Vignette erhalten Sie im Webshop des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Bezahlen können Sie mit Kreditkarte oder TWINT.
Die E-Vignette und auch die Klebevignette kosten beide CHF 40.
Sobald Sie eine E-Vignette erworben haben, müssen Sie weiter nichts unternehmen. Sie dürfen ab sofort bis zum Ende der Gültigkeitsdauer (31. Januar) uneingeschränkt die Schweizer Autobahnen benutzen. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) informiert auf seiner Website umfassend zur E-Vignette sowie allgemein zum Thema Vignette (Autobahngebühren).
Die Kontrolle einer E-Vignette erfolgt stichprobenartig. An der Grenze übernehmen die Mitarbeitenden des BAZG die Abfrage des Kontrollschilds, im Inland übernimmt die Polizei die Prüfung. Anlagen für automatische Kontrollen sind nicht im Einsatz.
Nein, eine automatische Verlängerung ist nicht möglich.
Nein, ein Beleg muss nicht mitgeführt werden.
Wählen Sie beim Kauf der E-Vignette die Option «öffentlich einsehbar» aus, damit Sie selbst und Personen, mit denen Sie ein Auto teilen, prüfen können, ob für Ihr Kontrollschild eine gültige E-Vignette vorhanden ist. Die Option zur Einsehbarkeit kann auch nachträglich im Via Portal unter «Tickets» geändert werden, sofern der Internetverlauf nicht gelöscht wurde.