Welche Änderungen hat das neue Drohnengesetz gebracht? Ist eine Drohnenversicherung nötig? Und wie ist das mit dem Datenschutz? Um eine Drohne sicher und legal durch die Lüfte zu navigieren, braucht es heute einiges an Wissen. Die wichtigsten Tipps für Drohnen-Fans.
Besitzen Sie schon eine Drohne oder spielen mit dem Gedanken, eine zu kaufen? Dann finden Sie hier alle Informationen, um unangenehme Zwischenfälle zu vermeiden. Eine solide Vorbereitung ist dabei schon die halbe Miete: Haben Sie bezüglich Gesetzeslage und Versicherung alles geklärt, können Sie Ihre Drohne unbesorgt abheben lassen und den Flug geniessen.
Per 01. Januar 2023 hat die Schweiz die EU-Drohnenregulierung übernommen. Dies bedeutet für den Betrieb von Drohnen in der Schweiz viele Neuerungen. Sämtliche Details finden Sie in den FAQ zur EU-Drohnenregulierung vom Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL.
Die meisten privaten Fernpilotinnen und Fernpiloten fliegen Drohnen der offenen Kategorie, die keine Bewilligung des BAZL brauchen. Dennoch gibt es eine Reihe von Voraussetzungen, um legal zu fliegen. Startklar ist, wer mindestens diese 7 Punkte erfüllt:
Ja – eigentlich registrieren Sie nicht Ihre Drohne, sondern sich selbst als Drohnenbetreiberin oder -betreiber. Das ist seit dem 01. Januar 2023 obligatorisch. Die Registration ist für Sie kostenlos. Einzige Ausnahme von der Registrationspflicht: Ihre Drohne hat keine Kamera, kein Mikrofon oder Ähnliches und ist leichter als 250 Gramm.
Ja. Ausnahme: Ihre Drohne wiegt weniger als 250 Gramm. Dann ist die Prüfung freiwillig, aber empfohlen. Für alle anderen gilt: Ab September 2023 müssen Sie als Fernpilotin oder Fernpilot ein Zertifikat vorweisen können. Dieses ist während 5 Jahren gültig, auch in EU-Mitgliedstaaten. Wie genau Sie geschult und geprüft werden, hängt von der Unterkategorie und Gewichtsklasse Ihrer Drohne ab. Bis auf Weiteres sind Schulung und Prüfung kostenlos.
Es kommt darauf an. Drohnen unter 25 Kilogramm brauchen für den normalen Betrieb keine Bewilligung. Für besondere Situationen hingegen schon: Dazu zählen beispielsweise das Überfliegen von Menschenansammlungen, das Fliegen in der Stadt (Drohnen über 900 Gramm) oder mit Videobrille (ohne Drittperson, die den direkten Sichtkontakt zur Drohne hält). Auch der Lieferbetrieb per Drohne erfordert zwingend eine Bewilligung des BAZL. Grundsätzlich gilt: Wenn nicht alle Regeln für den Drohnenbetrieb eingehalten werden können, braucht es eine Bewilligung.
Sichtkontakt: Ihre Drohne muss jederzeit in Sichtweite sein. Achtung: Feldstecher und Videobrille (VR-Brille) gelten explizit NICHT als Sichtkontakt! Hier brauchen Sie eine Drittperson, die den Luftraum beobachtet und jederzeit die Steuerung der Drohne übernehmen könnte, sollte dies nötig werden. Alternativ können Sie beim BAZL eine Spezialbewilligung beantragen.
Maximalhöhe: In der offenen Kategorie dürfen Sie höchstens 120 Meter über der Erdoberfläche fliegen (siehe FAQ des BAZL – Punkt G). Künstliche Hindernisse, die höher ragen, dürfen Sie mit Erlaubnis der Eigentümerin oder des Eigentümers überfliegen.
Sicherheitsabstand: Achten Sie sorgfältig auf Mensch und Tier, Gebäude und Gegenstände. Halten Sie grosszügig Abstand und nehmen Sie Rücksicht. Je nach Kategorie sind per Gesetz horizontale Mindestabstände zu unbeteiligten Personen einzuhalten (siehe Tabelle des BAZL).
Wartung: Halten Sie Drohne und Bodenstation stets instand, pflegen Sie Ihr Equipment und heben Sie nur mit vollen Akkus ab.
Witterung: Informieren Sie sich über das Wetter, beobachten Sie dessen Entwicklung genau und planen Sie Ihren Flug entsprechend.
Überfliegen von Personen: Drohnen dürfen keine Menschenansammlungen überfliegen – ausser mit Bewilligung des BAZL. Ist Ihre Drohne schwerer als 4 Kilogramm, dürfen auch keine unbeteiligten Einzelpersonen überflogen werden.
Sperrzonen: In der Schweiz sind sogenannte Sperrzonen definiert. Sie befinden sich vor allem in der Nähe ziviler und militärischer Flugplätze, aber auch um Vollzugseinrichtungen oder Kernkraftwerke. Zudem sind Drohnen in Schutzgebieten für Wildtiere – etwa Wasser- und Zugvogelreservate oder Nationalparks – untersagt. Je nach Sperrzone gelten unterschiedliche Einschränkungen.
Die Familie nebenan fühlt sich gestört, wenn Ihre Drohne in geringer Höhe vorbeifliegt? Verständlich – niemand möchte ungefragt in seinem Garten belauscht, fotografiert oder gefilmt werden. Suchen Sie deshalb unbedingt das Gespräch mit der Nachbarschaft, wenn Sie «ums Haus» filmen möchten. Die Überwachung mit Drohnen durch Private ist ein sensibles Thema, mit dem Sie sich auseinandersetzen sollten. Fakt ist: Als Drohnenpilotin oder -pilot müssen Sie das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) einhalten – und zwar in Bezug auf jegliche Personendaten. So hat beispielsweise in der Schweiz jeder Mensch das Recht am eigenen Bild. Will heissen: Sobald jemand auf einer Aufnahme klar erkennbar ist, brauchen Sie die Einwilligung dieser Person.
Lärm, Überwachung, Unfälle: Eine klare Mehrheit der Schweizer Bevölkerung lehnt Drohnen als Freizeitgerät ab. Um die Akzeptanz zu erhöhen, ruft der Schweizerische Verband Ziviler Drohnen zu äusserster Sorgfalt und Rücksichtnahme auf.
Generell lassen sich zwei Dinge versichern: einerseits Schäden an Drittpersonen oder fremdem Eigentum im Rahmen Ihrer privaten Haftpflicht – andererseits die Drohne selbst, falls sie beschädigt oder gestohlen wird oder verloren geht. Die Haftpflichtversicherung ist obligatorisch, ausser für die ganz kleinen Drohnen. Eine Drohnenversicherung, die bei einem Unfall Ihren eigenen Schaden bezahlt, können Sie nach Wunsch zusätzlich abschliessen.
Falls Sie ohne Haftpflichtversicherung einen Schaden verursachen, tragen Sie die Folgekosten selbst. Das kann rasch teuer werden – insbesondere bei Personenunfällen. Wiegt Ihre Drohne 250 Gramm oder mehr, droht zusätzlich eine Busse, da Sie zum Abschluss einer Versicherung verpflichtet gewesen wären. Achtung: Wenn Sie zwar versichert sind, aber nicht legal fliegen – beispielsweise ohne Zertifikat –, dann könnte im Schadenfall die Deckung abgelehnt werden.