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Drohnen fliegen – und versichern: 5 Tipps

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Welche Änderungen hat das neue Drohnengesetz gebracht? Ist eine Drohnenversicherung nötig? Und wie ist das mit dem Datenschutz? Um eine Drohne sicher und legal durch die Lüfte zu navigieren, braucht es heute einiges an Wissen. Die wichtigsten Tipps für Drohnen-Fans.

Besitzen Sie schon eine Drohne oder spielen mit dem Gedanken, eine zu kaufen? Dann finden Sie hier alle Informationen, um unangenehme Zwischenfälle zu vermeiden. Eine solide Vorbereitung ist dabei schon die halbe Miete: Haben Sie bezüglich Gesetzeslage und Versicherung alles geklärt, können Sie Ihre Drohne unbesorgt abheben lassen und den Flug geniessen.

1. Drohnengesetz einhalten: Checkliste vor dem Start

Per 01. Januar 2023 hat die Schweiz die EU-Drohnenregulierung übernommen. Dies bedeutet für den Betrieb von Drohnen in der Schweiz viele Neuerungen. Sämtliche Details finden Sie in den FAQ zur EU-Drohnenregulierung vom Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL.

Die meisten privaten Fernpilotinnen und Fernpiloten fliegen Drohnen der offenen Kategorie, die keine Bewilligung des BAZL brauchen. Dennoch gibt es eine Reihe von Voraussetzungen, um legal zu fliegen. Startklar ist, wer mindestens diese 7 Punkte erfüllt:

  • Ich bin mindestens 12 Jahre alt (oder fliege unter der Aufsicht einer mindestens 16-jährigen Person, die alle untenstehenden Bedingungen erfüllt).
  • Ich bin als Drohnenbetreiberin oder -betreiber registriert (Tipp: zuerst CH-Login erstellen).
  • Ich habe ein Zertifikat als Fernpilotin bzw. Fernpilot.
  • Ich habe eine private Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 1 Million Franken (wichtige Einzelheiten zum Thema Versicherungen im letzten Absatz)
  • Meine Drohne ist mit einem CE-Kennzeichen markiert (siehe FAQ des BAZL – Punkt B).
  • Meine UAS-Betreibernummer befindet sich gut sichtbar auf der Drohne (siehe FAQ des BAZL – Punkt C).
  • Ich kenne das Fluggebiet und bin mir allfälliger Flugeinschränkungen bewusst.

Muss ich meine Drohne registrieren?

Ja – eigentlich registrieren Sie nicht Ihre Drohne, sondern sich selbst als Drohnenbetreiberin oder -betreiber. Das ist seit dem 01. Januar 2023 obligatorisch. Die Registration ist für Sie kostenlos. Einzige Ausnahme von der Registrationspflicht: Ihre Drohne hat keine Kamera, kein Mikrofon oder Ähnliches und ist leichter als 250 Gramm.

Ist die Drohnen-Prüfung obligatorisch?

Ja. Ausnahme: Ihre Drohne wiegt weniger als 250 Gramm. Dann ist die Prüfung freiwillig, aber empfohlen. Für alle anderen gilt: Ab September 2023 müssen Sie als Fernpilotin oder Fernpilot ein Zertifikat vorweisen können. Dieses ist während 5 Jahren gültig, auch in EU-Mitgliedstaaten. Wie genau Sie geschult und geprüft werden, hängt von der Unterkategorie und Gewichtsklasse Ihrer Drohne ab. Bis auf Weiteres sind Schulung und Prüfung kostenlos.

Braucht meine Drohne eine Betriebsbewilligung?

Es kommt darauf an. Drohnen unter 25 Kilogramm brauchen für den normalen Betrieb keine Bewilligung. Für besondere Situationen hingegen schon: Dazu zählen beispielsweise das Überfliegen von Menschenansammlungen, das Fliegen in der Stadt (Drohnen über 900 Gramm) oder mit Videobrille (ohne Drittperson, die den direkten Sichtkontakt zur Drohne hält). Auch der Lieferbetrieb per Drohne erfordert zwingend eine Bewilligung des BAZL. Grundsätzlich gilt: Wenn nicht alle Regeln für den Drohnenbetrieb eingehalten werden können, braucht es eine Bewilligung.

2. Drohne beherrschen: Welche Sicherheitsregeln gelten?

Sichtkontakt: Ihre Drohne muss jederzeit in Sichtweite sein. Achtung: Feldstecher und Videobrille (VR-Brille) gelten explizit NICHT als Sichtkontakt! Hier brauchen Sie eine Drittperson, die den Luftraum beobachtet und jederzeit die Steuerung der Drohne übernehmen könnte, sollte dies nötig werden. Alternativ können Sie beim BAZL eine Spezialbewilligung beantragen.

Maximalhöhe: In der offenen Kategorie dürfen Sie höchstens 120 Meter über der Erdoberfläche fliegen (siehe FAQ des BAZL – Punkt G). Künstliche Hindernisse, die höher ragen, dürfen Sie mit Erlaubnis der Eigentümerin oder des Eigentümers überfliegen.

Sicherheitsabstand: Achten Sie sorgfältig auf Mensch und Tier, Gebäude und Gegenstände. Halten Sie grosszügig Abstand und nehmen Sie Rücksicht. Je nach Kategorie sind per Gesetz horizontale Mindestabstände zu unbeteiligten Personen einzuhalten (siehe Tabelle des BAZL).

Wartung: Halten Sie Drohne und Bodenstation stets instand, pflegen Sie Ihr Equipment und heben Sie nur mit vollen Akkus ab.

Witterung: Informieren Sie sich über das Wetter, beobachten Sie dessen Entwicklung genau und planen Sie Ihren Flug entsprechend.

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3. Verbotene Zonen respektieren: Wo darf ich (nicht) fliegen?

Überfliegen von Personen: Drohnen dürfen keine Menschenansammlungen überfliegen – ausser mit Bewilligung des BAZL. Ist Ihre Drohne schwerer als 4 Kilogramm, dürfen auch keine unbeteiligten Einzelpersonen überflogen werden.

Sperrzonen: In der Schweiz sind sogenannte Sperrzonen definiert. Sie befinden sich vor allem in der Nähe ziviler und militärischer Flugplätze, aber auch um Vollzugseinrichtungen oder Kernkraftwerke. Zudem sind Drohnen in Schutzgebieten für Wildtiere – etwa Wasser- und Zugvogelreservate oder Nationalparks – untersagt. Je nach Sperrzone gelten unterschiedliche Einschränkungen.

4. Privatsphäre beachten: Drohnen und Datenschutz

Die Familie nebenan fühlt sich gestört, wenn Ihre Drohne in geringer Höhe vorbeifliegt? Verständlich – niemand möchte ungefragt in seinem Garten belauscht, fotografiert oder gefilmt werden. Suchen Sie deshalb unbedingt das Gespräch mit der Nachbarschaft, wenn Sie «ums Haus» filmen möchten. Die Überwachung mit Drohnen durch Private ist ein sensibles Thema, mit dem Sie sich auseinandersetzen sollten. Fakt ist: Als Drohnenpilotin oder -pilot müssen Sie das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) einhalten – und zwar in Bezug auf jegliche Personendaten. So hat beispielsweise in der Schweiz jeder Mensch das Recht am eigenen Bild. Will heissen: Sobald jemand auf einer Aufnahme klar erkennbar ist, brauchen Sie die Einwilligung dieser Person.

Verhaltenskodex für Fernpilotinnen und -piloten

Lärm, Überwachung, Unfälle: Eine klare Mehrheit der Schweizer Bevölkerung lehnt Drohnen als Freizeitgerät ab. Um die Akzeptanz zu erhöhen, ruft der Schweizerische Verband Ziviler Drohnen zu äusserster Sorgfalt und Rücksichtnahme auf. 

Zum Verhaltenskodex des Verbandes

5. Drohne versichern: Was ist obligatorisch, was freiwillig?

Generell lassen sich zwei Dinge versichern: einerseits Schäden an Drittpersonen oder fremdem Eigentum im Rahmen Ihrer privaten Haftpflicht – andererseits die Drohne selbst, falls sie beschädigt oder gestohlen wird oder verloren geht. Die Haftpflichtversicherung ist obligatorisch, ausser für die ganz kleinen Drohnen. Eine Drohnenversicherung, die bei einem Unfall Ihren eigenen Schaden bezahlt, können Sie nach Wunsch zusätzlich abschliessen.

  • Haftpflichtversicherung: Für Drohnen ab 250 Gramm braucht es von Gesetzes wegen eine private Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens
    einer Million Schweizer Franken. Gut zu wissen: Privat genutzte Drohnen aus der offenen Klasse mit einem Gewicht bis zu 25 Kilogramm sind grundsätzlich über die Haushaltsversicherung versichert, sofern die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden.
  • Sachversicherung: Um Ihr Equipment zu schützen, brauchen Sie nicht extra eine Drohnenversicherung: Beschädigung, Diebstahl oder Verlust Ihrer Drohne – all das können Sie entweder in der Hausratversicherung einschliessen oder separat über die Elektrogeräteversicherung abdecken. Letztere versichert nicht nur die Drohne selbst, sondern die gesamte Unterhaltungselektronik in Ihrem Haushalt. Die Versicherung gilt auch unterwegs und auf Reisen.
  • Technikversicherung: Wenn Sie eine Drohne nicht privat, sondern gewerblich nutzen, können Sie Schäden an der Drohne über die technische Versicherung abdecken.

Falls Sie ohne Haftpflichtversicherung einen Schaden verursachen, tragen Sie die Folgekosten selbst. Das kann rasch teuer werden – insbesondere bei Personenunfällen. Wiegt Ihre Drohne 250 Gramm oder mehr, droht zusätzlich eine Busse, da Sie zum Abschluss einer Versicherung verpflichtet gewesen wären. Achtung: Wenn Sie zwar versichert sind, aber nicht legal fliegen – beispielsweise ohne Zertifikat –, dann könnte im Schadenfall die Deckung abgelehnt werden.

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