Cardio, Crossfit oder Krafttraining: Ein aktiver Lebensstil wirkt sich positiv auf Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden aus. Viele Krankenkassen-Zusatzversicherungen unterstützen das mit einer Kostenbeteiligung an Fitnessabos. Prüfen Sie deshalb vor dem Abschluss eines Abos, wie hoch die Kostenbeteiligung Ihrer Krankenkasse ist.
Die obligatorische Grundversicherung beteiligt sich nicht an den Kosten für ein Fitnessabo. Da die Krankenkassen aber die sportlichen Aktivitäten ihrer Versicherten fördern wollen, geschieht die Kostenübernahme durch die freiwillige Zusatzversicherung.
So entschädigen Zusatzversicherungen je nach Produkt einen Teil der Kosten für Fitnesscenter, Fitnesskurse und generelle Gesundheitsförderungen wie Aerobic, Schwangerschaftsgymnastik oder Präventionskurse.
Ja, eine Zusatzversicherung kann sich durchaus lohnen, wenn Sie regelmässig ins Fitnessstudio gehen oder in einem Sportverein aktiv sind. Zwar gibt es in der Schweiz keine spezifische Zusatzversicherung nur für Fitnessabos, aber viele Krankenkassen bieten im Rahmen ihrer Zusatzversicherungen eine Kostenbeteiligung an.
Die Kosten für die Zusatzversicherung und die Höhe der Kostenbeteiligung variieren je nach Krankenkasse und gewählter Versicherung.
Die AXA bietet in ihrer ambulanten Zusatzversicherung zwei Modelle an, die einen Teil der Kosten für anerkannte Fitnessabos zurückerstatten:
Die ambulante Zusatzversicherung der AXA bietet noch viel mehr. Sämtliche Leistungen finden Sie auf der Übersichtsseite zur ambulanten Zusatzversicherung.
In der Regel sind Fitnessstudios anerkannt, die über ein Gütesiegel verfügen. Zu den gängigen Labels in der Schweiz gehören Qualitop, Qualicert oder Fitness-Guide.
Die meisten Krankenkassen verfügen über eine Liste mit allen Fitnesscentern, die bei ihnen anerkannt sind. Zu diesem Zweck haben wir für unsere Kundinnen und Kunden eine praktische Fitnesscenter-Suche erstellt, mit der sie anerkannte Center in ihrer Nähe finden.
Ja, die Versicherungen verlangen einen Nachweis für die Mitgliedschaft in einem Fitnesscenter. Dazu muss je nach Zusatzversicherung eine Bestätigung vom Abo, die Quittung und/oder die Vertragskopie eingereicht werden.
Bei der Kostenbeteiligung für Leistungen aus der Zusatzversicherung erfolgt die Auszahlung in der Regel per Überweisung auf Ihr Bankkonto. Wenn Sie sowohl die Krankenzusatzversicherung der AXA als auch den Vorsorgeplan SmartFlex (Säule 3a) haben, bieten wir Ihnen den Vorsorge-Sparservice an. Damit haben Sie die Möglichkeit, die Rückerstattung direkt in Ihre Säule 3a einzuzahlen.
Üblicherweise können Sie den Beleg oder Trainingsnachweis für das Fitnessabo bei der Krankenkasse einreichen. Bei uns geschieht dies über das myAXA Portal. Nach der Bearbeitung der Rechnung erfolgt dann die Auszahlung gemäss den Vertragsbedingungen.
Neben den Kosten für das Fitnessabo können Versicherungen im Rahmen der ambulanten Zusatzversicherung weitere Leistungen für sportliche Aktivitäten übernehmen. Auch hier ist die Höhe der Kostenbeteiligung abhängig von der jeweiligen Krankenkasse.
Sie besuchen lieber Gruppenkurse, statt alleine im Gym zu trainieren? Viele Versicherungen übernehmen die Kosten für eine Vielzahl von Angeboten. Dazu gehören beispielsweise Aerobic, Yoga, Aquafitness, Gymnastik, Pilates, Personal Training, aber auch Tanzkurse.
Auch diese Kursangebote müssen von anerkannten Anbieterinnen und Anbietern durchgeführt werden. Zu den gängigen Labels gehören wiederum Qualitop, Qualicert oder Fitness-Guide sowie aQuality oder Swiss Aquatics für Schwimmschulen.
Über 20 000 Sportvereine sorgen in der Schweiz für ein breites Sportangebot und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsförderung. Deshalb übernehmen die meisten Zusatzversicherungen auch die Kosten für eine Mitgliedschaft in einem Sportverein.
Dies ist in der Regel an Voraussetzungen geknüpft wie z. B. die aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein für an den olympischen Spielen ausgeübte Sportarten, Unihockey oder Orientierungslauf sowie Schwimm- und Kletter-Jahresabos.
Die AXA bietet in ihrer ambulanten Zusatzversicherung zwei Modelle an, die einen Teil der Kosten für anerkannte Gruppenkurse und Mitgliedschaften in Vereinen zurückerstatten: