Gesundheit

Alles Wissenswerte zu Franchise und Selbstbehalt

Auf Facebook teilen Auf Twitter teilen Auf LinkedIn teilen Auf Xing teilen Per Email teilen

In der Schweiz ist die Krankenversicherung obligatorisch. Wer sich mit der Krankenkasse auseinandersetzt, kommt an den Begriffen «Franchise», «Selbstbehalt» und «Krankenkassenprämie» nicht vorbei. Wir erklären alles, was Sie darüber wissen müssen.

So wird das Schweizer Gesundheitssystem finanziert

Franchise, Selbstbehalt und Prämie sind zentrale Elemente der Finanzierung des Schweizer Gesundheitssystems. Neben der monatlichen Versicherungsprämie für die Krankenkasse beteiligen sich die Versicherten in der Schweiz auch an den von ihnen bezogenen Gesundheitsleistungen.

Diese Kostenbeteiligung besteht aus drei Pfeilern: 

  • Franchise: Die Franchise ist der Fixbetrag, den Versicherte pro Jahr an die Kosten bezahlen und der je nach Wahl zwischen CHF 300 und CHF 2500 liegt.
  • Selbstbehalt: Wird die Franchise überstiegen, müssen Versicherte für 10 Prozent der Gesundheits- und Behandlungskosten bis zum jährlichen Höchstbetrag von CHF 700 für Erwachsene und CHF 350 für Kinder aufkommen.
  • Spitalkostenbeitrag: Bei einem Spitalaufenthalt bezahlen Versicherte CHF 15 pro Tag. Ausnahme: Versicherte, die jünger als 18 Jahre sind oder unter 25 Jahre alt sind und sich noch in der Ausbildung befinden.

Was ist eine Franchise?

Die Franchise ist ein Fixbetrag, den Versicherte pro Jahr für ihre medizinischen Behandlungskosten zahlen müssen.

In der Schweiz reicht die Bandbreite von einer Mindestfranchise von CHF 300 bis zu einer Höchstfranchise von CHF 2500. Ist die Franchise erreicht, übernimmt die Krankenkasse alle weiteren Kosten bis auf den Selbstbehalt.

Die Höhe der gewählten Franchise beeinflusst die Höhe der monatlichen obligatorischen Krankenkassenprämie. Franchise und Prämien hängen folgendermassen zusammen: 

  • tiefe Franchise = hohe Prämie
  • hohe Franchise = tiefe Prämie

Mit anderen Worten: Mit einer hohen Franchise beteiligen sich Versicherte «stärker» an den Behandlungskosten, bezahlen dafür aber eine tiefere Versicherungsprämie.

Umgekehrt bezahlen Versicherte mit einer tiefen Franchise eine höhere monatliche Prämie. Bei einer Behandlung fallen bei einer tiefen Franchise nebst der monatlichen Prämie nur die Kosten bis zur Limite (z.B. CHF 300) an. Kinder bis 18 Jahre sind von einer Franchise befreit. Doch auch bei Kindern besteht die Möglichkeit, eine höhere Franchise bis maximal CHF 600 zu wählen.

Wann und wie kann ich die Franchise ändern?

Per 1. Januar des nächsten Kalenderjahres kann die Franchise jeweils angepasst werden.  Wichtig: Die Senkung der Franchise ist bis zum letzten Arbeitstag im November zu melden – eine Erhöhung kann bis zum letzten Arbeitstag im Dezember gemeldet werden.  Bei den meisten Krankenkassen können Sie die Änderung online vornehmen.

Mit dem Krankenkassen-Wechselservice der AXA übernehmen wir die Änderung für Sie – und nehmen gleich noch den Wechsel zur günstigsten Krankenkasse vor, sofern Sie dies wünschen.

Was ist der Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt ist der Betrag, den Sie von den angefallenen Gesundheitskosten übernehmen müssen, wenn die Franchise ausgeschöpft wurde.

Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Wenn die Franchise ausgeschöpft ist, übernimmt die Krankenkasse mit Ausnahme des Selbstbehalts alle Gesundheits- und Behandlungskosten. Der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent der angefallenen Kosten und ist bis zu einer Grenze von CHF 700 bei Erwachsenen und CHF 350 bei Kindern (bis 18 Jahre) zu bezahlen.

Ein Beispiel: Sie haben eine Franchise von CHF 300. Sie erhalten für eine Behandlung eine Rechnung über CHF 500. In dem Fall bezahlen Sie die ersten CHF 300 selbst, da dieser Betrag Ihrer Franchise entspricht. Von den verbleibenden CHF 200 übernimmt CHF 180 die Krankenkasse und 10 Prozent, also CHF 20, müssen Sie bezahlen.

Die gewählte Franchise hat keinen Einfluss auf die Höhe des Selbstbehalts. Es gibt aber eine Ausnahme: Bei bestimmten Arzneimitteln, bei denen ein Generikum verfügbar ist, kann für das Originalprodukt ein Selbstbehalt von 20 Prozent anfallen.

What the ...? Franchise und Selbstbehalt im Video erklärt

Was ist der Spitalkostenbeitrag und wie hoch ist er?

Der Spitalkostenbeitrag fällt, wie es der Name vermuten lässt, bei einem Aufenthalt im Spital an. Pro Tag beteiligen Versicherte sich mit einem Betrag von CHF 15 an den Kosten des Spitalaufenthaltes. Der Spitalkostenbeitrag gilt ohne Limite. Bedeutet: Auch bei längeren Aufenthalten sind die CHF 15 pro Tag fällig. 

Ausgenommen vom Spitalkostenbeitrag sind Kinder bis 18 Jahre, junge Erwachsene in der Ausbildung bis 25 Jahre sowie Frauen, die Mutterschaftsleistungen bekommen. 

Kostenbeteiligung bei der Mutterschaft: die wichtigsten Infos

Bestimmte Mutterschaftsleistungen sind von der Kostenbeteiligung ausgenommen. Dazu zählen beispielsweise Kontrolluntersuchungen vor oder nach der Geburt, die Geburt selbst, Geburtshilfe oder auch Kurse zur Geburtsvorbereitung oder zum Stillen. 

Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt entfällt die Kostenbeteiligung komplett – egal, ob die Leistungen die Mutterschaft betreffen oder nicht. Mehr dazu finden Sie im Artikel «Schwangerschaft: Was zahlt die Krankenkasse?».

Was ist die Prämie und wie hoch ist sie?

Neben der Kostenbeteiligung an anfallenden Gesundheitskosten bezahlen Versicherte monatlich einen Betrag an ihre Krankenkassen, die sogenannte Versicherungsprämie oder kurz Prämie. Für die Prämie erhalten die Versicherten den Versicherungsschutz. In der Schweiz sind der Versicherungsschutz beziehungsweise die Leistungen, welche die Krankenkassen innerhalb der Grundversicherung erbringen, gesetzlich geregelt. Mit anderen Worten: Egal bei welcher Krankenkasse Sie Ihre Grundversicherung haben, die Leistungen sind überall identisch. Die Prämie ergibt sich durch unterschiedliche Faktoren wie dem Wohnort, der gewählten Franchise oder dem Versicherungsmodell. Junge Erwachsene bis 25 Jahre bezahlen tiefere Versicherungsprämien, genauso wie Kinder. 

Auch wenn die Leistungen überall identisch sind, variieren die Prämien von Krankenkasse zu Krankenkasse stark. Wer jedes Jahr zur günstigsten Krankenkasse wechselt, kann jährlich durchschnittlich CHF 477 sparen. Wie hoch Ihr Sparpotential ist, können Sie schnell und einfach mit dem kostenlosen Krankenkassenvergleich der AXA ermitteln.

Fazit: Franchise, Selbstbehalt, Spitalkostenbeitrag und Prämie

Die Begriffe und deren Bedeutung lassen sich am einfachsten an einem Rechenbeispiel zusammenfassen: 

Stellen Sie sich vor, bei Ihnen fallen im aktuellen Jahr Gesundheits- und Behandlungskosten von CHF 1700 an. Darunter fällt ein Aufenthalt im Spital während zwei Tagen. Bei Ihrer Krankenkasse haben Sie sich für die tiefste Franchise entschieden. 

Bei Gesundheitskosten von CHF 1700 müssen Sie sich wie folgt an den Kosten beteiligen:

  • Franchise = CHF 300: Sie bezahlen die Gesundheitskosten bis zum Erreichen der gewählten Franchise.
  • Selbstbehalt = CHF 137: Dies entspricht 10 Prozent der Kosten, welche die Franchise übersteigen. In diesem Fall 10 Prozent von CHF 1370.
  • Spitalkostenbeitrag = CHF 30: Dies entspricht den zwei Tagen, die Sie im Spital verbracht haben.

Ihre Krankenkasse übernimmt die restlichen CHF 1233. Für den Versicherungsschutz bezahlen Sie wiederum Ihre monatliche Versicherungsprämie

Verwandte Artikel

AXA & Sie

Kontakt Schaden melden Stellenangebote Medien Broker myAXA Login GaragenHub Kundenbewertungen Newsletter abonnieren myAXA FAQ

AXA weltweit

AXA weltweit

In Kontakt bleiben

DE FR IT EN Nutzungshinweise Datenschutz Cookie Policy © {YEAR} AXA Versicherungen AG