Gesundheit

Rückerstattung von der Krankenkasse: Das müssen Sie wissen

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Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für gewisse Arztbehandlungen – aber wie funktioniert das genau? Wir erklären, wann es zu Kostenrückerstattungen durch die Kasse kommt und was Sie dafür tun müssen.

Wie funktioniert die Kostenerstattung bei der Krankenkasse?

Wenn Sie die Kosten für eine Behandlung oder einen Arztbesuch von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen möchten, müssen Sie einen klaren Ablauf einhalten – und zwar sowohl bei der Grundversicherung als auch bei etwaigen Zusatzversicherungen. Das wichtigste Dokument ist dabei die Rechnung, die Sie vom jeweiligen Erbringer der Gesundheitsleistung erhalten, also vom Spital, von der Therapeutin bzw. vom Therapeuten oder von der Ärztin bzw. vom Arzt.

Bei vielen Leistungserbringenden müssen Sie die Kosten zunächst voll bezahlen. Anschliessend reichen Sie die Rechnung bei der Krankenkasse ein und bekommen den Betrag oder einen Teilbetrag erstattet, wenn die Prüfung durch die Kasse positiv ausfällt. Die Versicherung berechnet jenen Betrag, der erstattungsfähig ist – abzüglich der Franchise und der zehn Prozent Selbstbehalt, den Sie als versicherte Person tragen müssen.

Hier ein Beispiel mit Zahlen und Fakten:

  • Sie besitzen die in der Schweiz übliche Standardfranchise von CHF 300, die Rechnung für den Besuch bei der Ärztin oder beim Arzt beträgt CHF 500.
  • Den Franchisebetrag müssen Sie komplett übernehmen. Übrig bleibt eine Differenz von CHF 200.
  • Von diesem Betrag übernimmt die Kasse 90 Prozent, die restlichen zehn  Prozent fallen unter Ihren Selbstbehalt.
  • Nach Einreichung der Rechnung bei der Krankenversicherung bekommen Sie 90 Prozent der CHF 200 – also CHF 180 – erstattet.

Andere Erbringende von Gesundheitsleistungen rechnen direkt mit den Krankenversicherungen ab. In diesem Fall bekommen Sie als Versicherte oder Versicherter nur eine Rechnungskopie zu Ihrer Information und müssen nichts weiter unternehmen. Die Rahmenbedingungen mit Franchise und Selbstbehalt sind dieselben.

Durch Zusatzversicherungen können Sie zusätzliche Leistungen abdecken, welche die Grundversicherung nicht automatisch übernimmt. Dazu gehören etwa Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen, alternativmedizinische Behandlungen oder spezielle Zahnbehandlungen. Auch in diesem Fall reichen Sie die ausgestellten Rechnungen bei der Versicherung ein und bekommen danach den vertraglich vereinbarten Anteil erstattet. 

Wichtige Punkte: Belege, Aufbewahrung und Fristen

Um sich etwaigen Ärger beim Thema Kostenerstattung durch die Krankenkasse zu ersparen, sollten Patientinnen und Patienten die Rechnungen und Belege bzw. Kopien davon möglichst lange Zeit aufbewahren. Achten Sie auch darauf, welche Frist Ihre Krankenkasse für die Einreichung der Rechnungen zur Rückerstattung setzt.

Heutzutage müssen die Rechnungen bei den meisten Kassen nicht mehr per Post eingereicht werden. Die meisten Versicherungen bieten ihren Mitgliedern Apps oder Online-Portale, in denen digitale Kopien der Belege hochgeladen werden können. Dort lässt sich meist auch der Status der Bearbeitung der Erstattung verfolgen.

Wie beantrage ich eine Rückerstattung bei der Krankenkasse?

Das Vorgehen ist ganz einfach. Sobald Sie nach Ihrem Besuch bei der Ärztin oder beim Arzt die Rechnung erhalten haben, überprüfen Sie das Dokument (die erbrachten Leistungen und die dazugehörigen Kosten sollten detailliert aufgelistet sein) und bezahlen dann die Rechnung zunächst aus eigener Tasche. Im nächsten Schritt legen Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse vor. Dafür gibt es üblicherweise folgende Möglichkeiten:

  • Die meisten Krankenkassen bieten Apps oder Portale, auf denen Sie die Rechnung digital hochladen können. Wichtig: Die Rechnungen müssen gut leserlich sein.
  • An manche Krankenkassen können Sie die digitalisierten Dokumente auch per E-Mail senden. Vorab sollten Sie jedoch prüfen, ob Ihre Krankenversicherung diesen Dienst auch wirklich anbietet.
  • Natürlich können Sie die Rechnung auch postalisch an die Kasse senden. Einige Krankenkassen wünschen, dass der Rechnung ein ausgefülltes Erstattungsformular beigelegt wird.
  • Vergessen Sie nicht, auch etwaige Rezepte oder ärztliche Verordnungen einzureichen.
  • Achtung: Einige Krankenversicherungen setzen Fristen für die Einreichung der Rechnung bzw. Belege.

Wer ein Spital zur Behandlung besucht, muss im Gegensatz zum Arztbesuch meist nichts unternehmen: Spitäler reichen die Rechnungen in der Regel direkt bei der Kasse der Patientinnen und Patienten ein. Die Versicherung verrechnet die Franchise sowie die fällige Selbstbeteiligung der Behandelten und sendet anschliessend eine Rechnung über den offenen Betrag.

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Wie lange dauert eine Rückerstattung durch die Krankenkasse?

Wann Sie von der gesetzlichen Krankenversicherung eine Rückerstattung der Arztkosten erhalten, hängt von einigen Faktoren ab – durchschnittlich sind es jedoch vier Wochen. Jede Krankenkasse arbeitet anders, auch die Bearbeitungsprozesse bei eingereichten Rechnungen sind unterschiedlich. Nicht zuletzt beeinflusst die aktuelle Auslastung der Krankenkasse die Bearbeitungszeit: In bestimmten Zeiträumen kann es länger dauern, bis Sie die Kosten erstattet bekommen – beispielsweise am Jahresende, wenn deutlich mehr Versicherte als sonst Rechnungen und Belege zur Rückerstattung einreichen.

Zudem richtet sich die Bearbeitung Ihres Antrags danach, auf welchem Weg Sie Ihre Rechnungen vorlegen. Während per Post eingereichte Belege länger unterwegs sind und nach Eingang bei der Kasse nicht immer direkt in der richtigen Abteilung ankommen, kann die Krankenkasse die Rückerstattung für online eingereichte Belege und Rechnungen rascher bearbeiten. Stellen Sie in jedem Fall sicher, dass die Unterlagen, die Sie einreichen, vollständig sind. Wenn Belege bei der Einreichung fehlen, muss die Kasse von Ihnen noch die fehlenden Informationen anfordern.

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