Konflikte mit der Krankenkasse können sehr belastend sein. Zu den häufigsten Problemen gehören unverständliche Abrechnungen und abgelehnte Leistungen. Aber auch zwischen Grund- und Zusatzversicherungen oder rund um den Krankenversicherungswechsel gibt es immer wieder Unstimmigkeiten.
Kennen Sie Ihre Rechte? Und wissen Sie, wie Sie sie durchsetzen können? Nur wer gut informiert ist, kann sich wehren. Aber manchmal genügt dies nicht. In festgefahrenen Situationen braucht es professionelle Hilfe. Wenden Sie sich an eine Patientenorganisation, an die Ombudsstelle oder an Ihre Rechtsschutzversicherung.
Tipp: Wer bei der AXA eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat, profitiert von einem kostenlosen Rechtsschutzservice im Zusammenhang mit der Krankenversicherung. Wir unterstützen Sie beispielsweise bei Streitigkeiten rund um den Kassenwechsel oder um abgelehnte Rechnungen.
Zuerst nervig, dann beunruhigend – und irgendwann nur noch frustrierend: Wiederholte Probleme mit der Krankenkasse kosten viel Kraft. Schliesslich wollen Sie sich darauf verlassen können, dass die Kosten für Ihre Behandlungen übernommen werden. Nach einem langen Hin und Her sind Sie mit Ihrem Latein am Ende. Bevor Sie externe Hilfe hinzuziehen, können Sie die folgenden Schritte unternehmen:
Probleme mit der Krankenkasse können kompliziert und rechtlich anspruchsvoll sein. Wenn weder Ombudsstelle noch Patientenorganisationen weiterhelfen konnten, ist die Unterstützung einer auf Krankenversicherungsrecht rechtlichen Vertretung hilfreich, um Ihre Rechte durchzusetzen und eine faire Lösung zu erreichen.
Die Kosten für eine Rechtsvertretung variieren und sind abhängig von der Komplexität des Falls sowie der Dauer des Verfahrens. Es ist wichtig, sich im Vorfeld über die möglichen Kosten zu informieren und diese realistisch einzuschätzen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, deckt diese möglicherweise die Anwaltskosten ab.
Falls der direkte Dialog keine Lösung bringt, sollten Sie gegen die Verfügung der Krankenkasse eine formelle Einsprache erheben.
Oft ist unklar, welche Leistungen überhaupt gedeckt sind – und von welcher Versicherung. Deshalb sollten Sie die Versicherungsbedingungen kennen.
Die Grundversicherung garantiert eine einheitliche Grundversorgung. Das heisst, sie deckt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, Medikamente, Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung und bestimmte Therapien. Zum verbindlichen Leistungskatalog der Grundversicherung gehören:
Zusatzversicherungen decken zusätzliche Leistungen ab, die über die Grundversorgung hinausgehen, zum Beispiel:
Bei der Zusatzversicherung existiert keine Franchise. In Ihrem Vertrag und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist festgelegt, welchen Anteil und/oder Betrag Ihre Zusatzversicherung an eine bestimmte Behandlung zahlt (z. B. 75 Prozent bis max. CHF 1500 pro Jahr).