Gesundheit

Probleme mit der Krankenkasse: Wer hilft im Streitfall?

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Konflikte mit der Krankenkasse können sehr belastend sein. Zu den häufigsten Problemen gehören unverständliche Abrechnungen und abgelehnte Leistungen. Aber auch zwischen Grund- und Zusatzversicherungen oder rund um den Krankenversicherungswechsel gibt es immer wieder Unstimmigkeiten.

Kennen Sie Ihre Rechte? Und wissen Sie, wie Sie sie durchsetzen können? Nur wer gut informiert ist, kann sich wehren. Aber manchmal genügt dies nicht. In festgefahrenen Situationen braucht es professionelle Hilfe. Wenden Sie sich an eine Patientenorganisation, an die Ombudsstelle oder an Ihre Rechtsschutzversicherung.

Tipp: Wer bei der AXA eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat, profitiert von einem kostenlosen Rechtsschutzservice im Zusammenhang mit der Krankenversicherung. Wir unterstützen Sie beispielsweise bei Streitigkeiten rund um den Kassenwechsel oder um abgelehnte Rechnungen.

Probleme mit Krankenkasse: Wie gehen Sie am besten vor?

Zuerst nervig, dann beunruhigend – und irgendwann nur noch frustrierend: Wiederholte Probleme mit der Krankenkasse kosten viel Kraft. Schliesslich wollen Sie sich darauf verlassen können, dass die Kosten für Ihre Behandlungen übernommen werden. Nach einem langen Hin und Her sind Sie mit Ihrem Latein am Ende. Bevor Sie externe Hilfe hinzuziehen, können Sie die folgenden Schritte unternehmen:

  • Krankenkasse: Sie haben Versicherungsvertrag und Versicherungsbedingungen genau studiert und sind überzeugt, im Recht zu sein? Erklären Sie der Krankenkasse Ihren Standpunkt noch einmal deutlich und in schriftlicher Form. Bringen Sie alle Argumente vor und verlangen Sie eine schriftliche Stellungnahme.
  • Patientenstellen (regional organisiert) und Schweizerische Patienten- und Versichertenorganisation (SPO): Diese Organisationen setzen sich für die Rechte von Patientinnen und Patienten ein – von der Aufklärung bestimmter Behandlungsfehler bis hin zu Konflikten mit Versicherungen. Die Erstberatung ist kostenlos.
  • Ombudsstelle Krankenversicherung: Diese unabhängige Institution berät und vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Versicherten und Krankenkassen. Sie ist neutral, kostenlos und eine wichtige Adresse, wenn direkte Gespräche mit der Krankenkasse nichts gebracht haben.

Tipps für eine erfolgreiche Beschwerde

  1. Dokumentation: Bewahren Sie alles Relevante auf – Gesprächsnotizen, Briefe, E-Mails, Arztberichte, Gutachten, Rechnungen, Kostenvoranschläge usw.
  2. Klarheit: Beschreiben Sie Ihr Anliegen so klar und präzise wie möglich. Vermeiden Sie es, emotional zu werden, und konzentrieren Sie sich auf die Fakten.
  3. Rechtliche Hilfe: Achten Sie sorgfältig darauf, gesetzliche und vertragliche Fristen einzuhalten.
  4. Anwalt: Komplexe Angelegenheiten erfordern Unterstützung durch einen spezialisierten rechtlichen Beistand für Krankenversicherungsrecht.
  5. Ausdauer: Beschwerden lassen sich nicht immer sofort klären. Seien Sie geduldig, aber bleiben Sie beharrlich, bis eine Lösung gefunden ist.
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Welche Rechtsvertretung hilft bei Problemen mit der Krankenkasse?

Probleme mit der Krankenkasse können kompliziert und rechtlich anspruchsvoll sein. Wenn weder Ombudsstelle noch Patientenorganisationen weiterhelfen konnten, ist die Unterstützung einer auf Krankenversicherungsrecht rechtlichen Vertretung hilfreich, um Ihre Rechte durchzusetzen und eine faire Lösung zu erreichen.

Wie hoch sind die Anwaltskosten?

Die Kosten für eine Rechtsvertretung variieren und sind abhängig von der Komplexität des Falls sowie der Dauer des Verfahrens. Es ist wichtig, sich im Vorfeld über die möglichen Kosten zu informieren und diese realistisch einzuschätzen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, deckt diese möglicherweise die Anwaltskosten ab.

Aus welchen Schritten besteht der Rechtsweg?

Falls der direkte Dialog keine Lösung bringt, sollten Sie gegen die Verfügung der Krankenkasse eine formelle Einsprache erheben.

  1. Einsprache einlegen: Die Einsprache sollte schriftlich erfolgen – und zwar in der Regel innert 30 Tagen nach Erhalt des Ablehnungsbescheids.
  2. Einsprache begründen: Legen Sie dar, warum Sie die Entscheidung der Krankenkasse für ungerechtfertigt halten. Beziehen Sie sich auf die Ablehnungsgründe und widerlegen Sie diese mit sachlichen Argumenten. Fügen Sie sämtliche relevanten Unterlagen bei, die Ihre Argumentation unterstützen.
  3. Bestätigung anfordern: Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung des Eingangs Ihrer Einsprache. So können Sie nachweisen, dass Sie die Frist eingehalten haben.
  4. Beschwerde ans Versicherungsgericht erheben: Nachdem Sie bei der Versicherung Einsprache eingereicht haben, können Sie eine Beschwerde beim zuständigen kantonalen Versicherungsgericht platzieren.
  5. Urteil weiterziehen: Wenn der Entscheid des Gerichts für Sie negativ ausfällt, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Eidgenössischen Versicherungsgericht einzureichen.

Welche Versicherung übernimmt welche Leistungen?

Oft ist unklar, welche Leistungen überhaupt gedeckt sind – und von welcher Versicherung. Deshalb sollten Sie die Versicherungsbedingungen kennen.

Grundversicherung

Die Grundversicherung garantiert eine einheitliche Grundversorgung. Das heisst, sie deckt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, Medikamente, Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung und bestimmte Therapien. Zum verbindlichen Leistungskatalog der Grundversicherung gehören:

  • Arztbesuche
  • Notfallbehandlungen
  • Verschreibungspflichtige Medikamente
  • Operationen und Spitalaufenthalte
  • Verschriebene Physiotherapie und Rehabilitation. Achtung: Obwohl diese Leistungen obligatorisch versichert sind, zahlen Sie Franchise und Selbstbehalt aus der eigenen Tasche. Die Krankenkasse übernimmt den Rest.

Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen decken zusätzliche Leistungen ab, die über die Grundversorgung hinausgehen, zum Beispiel:

  • Halbprivate oder private Spitalunterbringung
  • Alternativmedizinische Behandlungen (z. B. Akupunktur, Homöopathie)
  • Zahnbehandlungen
  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Auslandskrankenversicherung

Bei der Zusatzversicherung existiert keine Franchise. In Ihrem Vertrag und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist festgelegt, welchen Anteil und/oder Betrag Ihre Zusatzversicherung an eine bestimmte Behandlung zahlt (z. B. 75 Prozent bis max. CHF 1500 pro Jahr).

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