Gesundheit

Krankenkasse für Studierende: Das müssen Sie wissen

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Als Studentin oder Student beginnt mit der Studienzeit ein neuer Lebensabschnitt, in dem man sich um Themen wie die Krankenkasse oder Versicherungen selbst kümmern muss. Was Studierende aus dem In- und Ausland bei der Wahl der Krankenkasse beachten müssen, haben wir in diesem Blog zusammengetragen.

Obligatorische Grundversicherung für Studierende

Es gibt keine spezifische Krankenversicherung für Studentinnen und Studenten.

Ab dem 01. Januar nach dem 18. Geburtstag gilt man für die Krankenkasse als eine volljährig versicherte Person. Dies ist gesetzlich so festgelegt. Dieser «Tarifwechsel» bedeutet deutlich höhere Krankenkassenprämien im Vergleich zu den Prämien von Kindern. Junge Erwachsene – und damit auch Studentinnen und Studenten – profitieren aber meist von günstigeren Prämien bis zum Ende des 25. Lebensjahres.

Das Gesundheitssystem der Schweiz einfach erklärt

Das Gesundheitssystem der Schweiz basiert auf drei Pfeilern:

Die Grundversicherung übernimmt Kosten für Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Die Leistungen dieser obligatorischen Krankenversicherung sind gesetzlich vorgegeben. Versicherte Personen bezahlen die Kosten bis zu einem gewissen Betrag, der Franchise, selbst. Die Franchise kann gewählt werden und liegt bei Erwachsenen zwischen CHF 300 und CHF 2500. Nach Erreichung der Franchise übernimmt die Versicherung alle Kosten, abzüglich eines Selbstbehaltes von 10 Prozent. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Blog «Alles Wissenswerte zu Franchise und Selbstbehalt».

Nicht alle Gesundheitskosten sind von der Grundversicherung gedeckt. Dazu gehören etwa Leistungen für Brillen, Fitnessabos oder Komplementärmedizin. Mit Zusatzversicherungen können solche Leistungen versichert werden. 

Die obligatorische Unfallversicherung deckt Schäden, die bei einem Unfall (Arbeits- und Freizeit) oder einer beruflichen Erkrankung entstehen. Für alle Arbeitnehmenden mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens acht Stunden pro Arbeitgeberin oder Arbeitgeber läuft die Unfallversicherung über ihre Arbeitgeberin oder ihren Arbeitgeber. Nicht erwerbstätige Personen müssen sich im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung gegen Unfälle versichern. Das ist für Vollzeit-Studierende relevant, denn sie müssen die Unfalldeckung in der Grundversicherung miteinschliessen.

Als Studentin oder Student bei der Grundversicherung sparen

Eine repräsentative Studie der AXA zeigt: Junge wissen wenig über ihre Krankenkasse. Diese Wissenslücke kann ins Geld gehen. Für junge Erwachsene gibt es neben den Spezialtarifen noch mehr Sparpotenzial bei der obligatorischen Krankenkasse:

Franchise erhöhen

Sparen Sie bei der Grundversicherung, indem Sie Ihre Franchise erhöhen. Mit einer höheren Franchise bezahlen Sie zunächst einen grösseren Teil der Kosten für Gesundheitsleistungen selbst, profitieren aber von tieferen Prämien. Die Franchise kann freiwillig auf bis zu CHF 2500 erhöht werden – ideal für gesunde Menschen, die selten medizinische Hilfe benötigen und finanzielle Reserven haben.

Krankenkassen jährlich vergleichen

Obwohl die Prämien für junge Erwachsene vergleichsweise günstig sind, variieren sie stark zwischen den verschiedenen Anbieterinnen. Deshalb lohnt es sich, die Krankenkassen-Grundversicherungen jährlich zu vergleichen und zur günstigsten Kasse zu wechseln. Denn wie bereits erklärt, sind die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung überall gleich.

Anspruch auf Prämienverbilligung prüfen

Wenn Studierende während dem Studium nicht oder nur wenig arbeiten, ist das monatliche Einkommen unter Umständen so gering, dass ein Anspruch auf Prämienverbilligung entsteht. In diesem Fall übernimmt der Wohnkanton einen Teil der Kosten für die Grundversicherung. Die Liste mit den zuständigen kantonalen Behörden finden Sie auf der Seite des Bundes.

Zusatzversicherung für Studierende

Viele Leistungen, die insbesondere auch bei jungen Menschen beliebt sind, sind nicht durch die Grundversicherung gedeckt. Dazu zählen etwa Beiträge an einen Sportverein oder an ein Fitnessabo genauso wie eine Kostenbeteiligung an Brillen oder Kontaktlinsen.

Mit Zusatzversicherungen können Sie sich auch schon im jungen Alter vor hohen Krankheitskosten schützen und Lücken in der Grundversicherung schliessen. Junge Personen profitieren oft von tieferen Prämien, da diese unter anderem auf Basis des Lebensalters berechnet werden.

Studentinnen und Studenten sollten sich frühzeitig mit dem Abschluss einer Zusatzversicherung auseinandersetzen. Eine plötzliche Erkrankung kann den Wechsel zu einer Zusatzversicherung erschweren oder verunmöglichen. Denn hier steht es Anbieterinnen frei, gewisse Leistungen nicht zu versichern, wenn Erkrankungen oder Beschwerden bereits vorliegen.

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Spezialfall Unfallversicherung

Weil Studierende oftmals nicht erwerbstätig sind bzw. meistens weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, erfolgt die Unfallversicherung über die Krankenkasse.

Dieser Schutz enthält aber deutlich geringere Leistungen als die private Zusatzversicherung mit Unfalldeckung. Daher empfiehlt es sich für Studentinnen und Studenten, die nicht über ihre Arbeitgeberin oder ihren Arbeitgeber versichert sind, eine private Unfallversicherung abzuschliessen.

Krankenkasse fürs Auslandssemester: Versicherung und Studium im Ausland

Bei einem Auslandssemester bzw. einem Studium im Ausland bleibt der Schutz der obligatorischen Krankenversicherung bestehen. Die Kostenbeteiligung unterscheidet sich aber je nach Land:

  • Studium in einem EU-/EFTA-Staat und im Vereinigten Königreich (UK): Die Kostenbeteiligung erfolgt in der Höhe des Anspruchs, den Sie im jeweiligen Land haben. Weil die medizinischen Standards in vielen Ländern tiefer sind als in der Schweiz, sollten die Versicherungsbedingungen im Zielland überprüft werden. Allenfalls lohnt sich eine Zusatzversicherung, um Lücken zu schliessen.
  • Studium ausserhalb EU/EFTA/UK: Die maximale Kostenübernahme liegt in diesen Ländern beim Doppelten des Schweizer Behandlungspreises. Auch hier sollte geprüft werden, ob dieser Maximalbetrag reicht. In Ländern wie den USA sind die Behandlungskosten oft exorbitant hoch.

Es gibt auch Staaten, mit denen keine Regelung bezüglich der Versicherungspflicht besteht. Hier können Versicherte eine Befreiung der Versicherungspflicht beantragen, sofern eine Doppelbelastung entstehen würde und ein gleichwertiger Schutz vorhanden ist.

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Krankenkasse für ausländische Studierende in der Schweiz

Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet, braucht grundsätzlich eine Schweizer Krankenversicherung. Ausländische Studierende bilden jedoch eine Ausnahme: Sie können unter gewissen Voraussetzungen eine Befreiung der Versicherungspflicht beantragen. Je nach Herkunftsland sind diese Voraussetzungen unterschiedlich:

  • Studierende aus EU/EFTA-Staaten oder dem Vereinigten Königreich (UK): Es besteht keine Versicherungspflicht in der Schweiz für ausländische Studierende, solange sie keine Erwerbstätigkeit ausüben oder wenn sie über eine private Versicherung verfügen, die gleichwertig ist.
  • Studierende aus anderen Ländern: Studierende aus allen anderen Ländern können eine Befreiung beantragen, wenn sie über eine private Versicherung verfügen, deren Leistungen derjenigen einer Schweizer Krankenkasse entsprechen.

Falls die Voraussetzungen für eine Befreiung nicht erfüllt sind, müssen sich ausländische Studierende in der Schweiz versichern lassen. Hier gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Ausländerinnen und Ausländer. Welche das sind, lesen Sie im Blog «Neu in der Schweiz? Fakten zur Krankenkasse».

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