Privathaftpflicht und/oder Hausrat: jetzt 4 Monate geschenkt  

Zwei fröhliche Männer sitzen in einem Auto, der Fahrer lächelt den Beifahrer an, während sie sich in einer urbanen Umgebung befinden.

Welche Versicherungen brauche ich?

Mein erstes Auto

Zu spät gebremst? Beim Einparken ein anderes Auto gestreift? Ein geplatzter Reifen auf dem Weg in die Ferien? Im Strassenverkehr kann immer etwas passieren. Und Reparatur- oder Abschleppkosten gehen schnell richtig ins Geld und können das Budget von Junglenkerinnen und Junglenkern sprengen.

Wenn Sie in der Schweiz ein Auto besitzen, ist die Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die Sie anderen Personen oder deren Eigentum zufügen, wenn Sie einen Unfall verursachen. Neben der Haftpflichtversicherung können Sie für Ihr Auto auch eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abschliessen, um es gegen Diebstahl, Unfälle oder andere Schäden zu schützen.

Gut zu wissen: Junglenkerinnen und Junglenker profitieren mit unserer Autoversicherung und dem Safe Driver Bonus von 15 % Rabatt und einem exklusiven Präventionsprogramm.

Wie muss ich mein erstes Auto versichern?

Die Autohaftpflichtversicherung ist obligatorisch: Wer sein Auto beim Strassenverkehrsamt anmelden will, muss eine Autohaftpflichtversicherung vorweisen. Ohne diese Versicherung dürfen Sie Ihr Auto nicht fahren. Die Haftpflicht schützt Sie, wenn Sie als Lenkerin oder Lenker anderen Verkehrsteilnehmenden, Tieren oder Sachen einen Schaden zufügen. 

Teilkasko- und Vollkaskoversicherung sind freiwillig: Mit einer Voll- oder Teilkasko sind auch Schäden an Ihrem Auto versichert. Die Teilkasko deckt Schäden ab, die durch Naturereignisse (wie bspw. Hagel) oder auch Feuer, Tiere, Diebstahl  sowie böswillige Beschädigung entstehen. Bei der Vollkasko sind zusätzlich auch Schäden versichert, die Sie selbst verursachen. Zum Beispiel, wenn Sie beim Parken einen Pfeiler rammen. 

Teilkasko oder Vollkasko?

Ob sich eine Teil- bzw. Vollkasko für Sie lohnt, hängt vom aktuellen Wert Ihres ersten Autos und von Ihrer finanziellen Situation ab. Ist das Fahrzeug neuer und teurer, macht eine Kaskoversicherung Sinn. Gleichzeitig lohnt sich eine Kaskoversicherung aber auch, wenn Sie nicht so viel Geld auf der Seite haben, um teure Reparaturkosten zu stemmen. 

Auto-Teilkaskoversicherung

Egal, ob Ihnen böswillig ein Seitenspiegel abgebrochen wurde oder ein Marder sich an Ihrem Auto zu schaffen gemacht hat. Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden an Ihrem Auto, die weder andere Lenkerinnen oder Lenker noch Sie selbst verursacht haben. Zum Beispiel Feuer- oder Tierschäden, Diebstahl oder Glasbruch. 

Auto-Vollkaskoversicherung inkl. Kollision

Zu spät bemerken Sie das Bremslicht vor Ihnen und schon knallt es. In genau solchen Fällen schützt Sie die Vollkaskoversicherung. Neben allen Leistungen der Teilkaskoversicherung deckt die Vollkasko auch Schäden, die Sie selbst am eigenen Auto verursacht haben. 

 

Gut zu wissen: Mit der Teilnahme am Safe Driver Bonus profitieren Sie von 15 % Rabatt – egal welche Deckung Sie wählenJunglenkerinnen und Junglenker bis 26 Jahre können so mit der AXA Autoversicherung kräftig Prämien sparen. 

Mehr Infos zum Entscheid «Teilkasko oder Vollkasko» gibts in unserem Blog.

Wie funktioniert eine Autoversicherung?

Welche Versicherungen sind zwingend und welche sinnvoll? Wie wird die Autoprämie berechnet? Warum bezahlen Junge in der Regel eine höhere Autoversicherungsprämie? Was hat es mit dem Schadenfreiheitsrabatt auf sich? Das alles und vieles mehr erfahren Sie in unserem Erklärvideo. Film ab!

Brauche ich einen Verkehrsrechtsschutz?

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hilft Ihnen unter anderem, wenn es beim Kauf des ersten Autos Ärger gibt. Wenn der Flug in die Ferien annulliert wird. Oder wenn Sie mit dem E-Trottinett geblitzt werden. Sind Sie viel mit dem Auto unterwegs oder beruflich auf den Führerschein angewiesen? Auch dann kann es sinnvoll sein, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschliessen. 

Ihre Vorteile bei der AXA

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    Kundenportal myAXA: Unterlagen verwalten, Rechnungen hochladen oder persönliche Daten ändern – wann und wo immer Sie wollen. Papierkram ade!

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    Wir sind die Nr. 1 unter den Schweizer Versicherungen: Wir bieten Ihnen exzellente Services, persönliche Beratung und individuellen Versicherungsschutz.

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    Prämie sparen: Junglenkerinnen und Junglenker unter 26 profitieren mit unserer Autoversicherung und dem Safe Driver Bonus von 15 % Rabatt.

Kundenbewertungen

4.8/5Fahrzeugversicherungen

Ermittelt aus 53992 Kundenmeinungen

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FAQ und Tipps rund ums erste Auto

  • Welche Fragen sollte ich mir vor dem Autokauf stellen?

    Bevor Sie sich auf die Suche nach Ihrem ersten eigenen Auto machen, sollten Sie zunächst überlegen, was genau Ihre Anforderungen und Wünsche sind. Auch das Budget spielt bei der Entscheidung eine grosse Rolle. Doch auch andere Faktoren wie die tatsächliche Nutzung des Autos sollten berücksichtigt werden:

    • Wie viel möchte ich für das Auto ausgeben?
    • Wie oft bin ich mit dem Auto unterwegs? 
    • Wie viele Kilometer fahre ich pro Jahr? 
    • Fahre ich häufig im Stadtverkehr oder regelmässig über Land?
    • Bin ich oft in den Bergen und bei Schnee unterwegs?
    • Wie viel Platz im Innenraum brauche ich? 
    • Habe oder brauche ich einen Parkplatz?
    • Könnte sich meine Lebenssituation in naher Zukunft ändern?
  • Worauf muss ich beim Kauf meines ersten Autos achten?

    Beim Kauf des ersten Autos gibt es einige wichtige Dinge zu beachten:

    1. Budget: Überlegen Sie sich, wie viel Geld Sie für den Kauf eines Autos ausgeben möchten und können. Berücksichtigen Sie dabei auch die laufenden Kosten wie Versicherung, Steuern, Wartung und Reparaturen.
    2. Fahrzeugtyp: Überlegen Sie sich, welchen Fahrzeugtyp Sie benötigen. Brauchen Sie beispielsweise ein grosses Auto für die geplante Familie oder ein kleines für den Stadtverkehr?
    3. Kilometerstand: Achten Sie auf den Kilometerstand des Autos, da er ein Indikator für den Zustand des Fahrzeugs sein kann. Ein niedriger Kilometerstand bedeutet in der Regel, dass das Auto weniger gefahren wurde und somit weniger Verschleiss aufweist.
    4. Zustand: Überprüfen Sie den Zustand des Autos gründlich. Achten Sie auf mögliche Schäden, Rost und andere Mängel. Eine Probefahrt kann Ihnen helfen, den Zustand des Autos besser einzuschätzen.
    5. Kaufvertrag: Stellen Sie sicher, dass Sie einen Kaufvertrag abschliessen, der alle wichtigen Details des Kaufs enthält. Wie den Kaufpreis, den Zustand des Autos und eventuelle Garantien.
    6. Versicherung: Überlegen Sie sich im Voraus, welche Art von Autoversicherung Sie benötigen, und schliessen Sie diese ab, bevor Sie das Auto kaufen.
    7. Zulassung: Stellen Sie sicher, dass das Auto korrekt zugelassen ist und alle notwendigen Dokumente vorhanden sind.

    Weitere Infos finden Sie in unserem Blogartikel: «Autokauf – 7 Fehler, die es zu vermeiden gilt»

  • Gibt es einen Rabatt für Junglenker:innen?

    Bei der AXA profitieren Sie von 15 % Rabatt: Junglenkerinnen und Junglenker bis 26 Jahre können mit der Autoversicherung der AXA kräftig Prämie sparen, indem sie am Programm Safe Driver Bonus teilnehmen.

  • Was tun, wenn es doch mal knallt?

    Ob Auffahrunfall, Parkschaden oder Kollision mit einem Wildtier: Wir alle versuchen, es zu vermeiden – aber im Strassenverkehr ist ein Unfall schnell passiert.

    In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie wissen, was zu tun ist und wo Sie anrufen können. Hier erfahren Sie, was Sie speziell bei einem Auffahrunfall beachten sollten.

    Wenn es im Strassenverkehr geknallt hat: Melden Sie uns Ihren Schaden hier.  Oder rufen Sie uns unter der Nummer 0800 809 809 an. Wir helfen Ihnen gerne. 

    Weitere Infos finden Sie in unserem Blog: «Autounfall – und was nun?»

  • Welche Regeln gelten für Junglenker:innen bzw. Neulenker:innen?

    In der Schweiz gelten für Fahrerinnen und Fahrer unter 25 (Junglenker:innen) bzw. über 25, die aber erst seit maximal zwei Jahren den Führerschein besitzen (Neulenker:innen) besondere Regeln.

    Seit 2005 gibt es den sogenannten Zwei-Phasen-Ausweis: Nach der Prüfung erhalten Jung- und Neulenker:innen für drei Jahre den provisorischen Ausweis.

    Innerhalb des ersten Jahres müssen sie den obligatorischen Weiterbildungstag (Kurs WAB 2.0) absolvieren, um den definitiven Ausweis zu bekommen. Auch vorsichtiges Fahren ist eine Grundvoraussetzung. Denn wenn Junglenkerinnen oder Neulenker in der Probezeit grobe Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz begehen, wird der Ausweis entzogen.

  • Was sind die besten Autos für Neulenker:innen?

    Die folgende Liste bietet Ihnen eine Übersicht der beliebtesten Autos für Jung- und Neulenker:innen*:

    • VW Polo
    • Fiat 500 
    • Ford Puma
    • Hyundai i20 N
    • Mini Cooper SE
    • Peugeot 208
    • Toyota Yaris
    • Renault Twingo
    • Audi A1 30 TFSI
    • Suzuki Ignis

    Diese kompakten Modelle sind günstig in Anschaffung und Unterhalt, bieten einen verhältnismässig hohen Fahrkomfort und verfügen über eine ausreichende Sicherheitsausstattung.

    *Quelle: autoscout24.ch (2022)

  • Wie löse ich mein erstes Auto beim Strassenverkehrsamt ein?

    Das erste Auto anzumelden ist gar nicht so kompliziert! Zuerst muss eine Motorfahrzeugversicherung abgeschlossen werden. Dann übermittelt das Versicherungsunternehmen dem zuständigen Strassenverkehrsamt den elektronischen Nachweis. Anschliessend bringen Sie Ihr Auto zum Strassenverkehrsamt oder Sie lassen es vom Garagisten anmelden.

    Dazu benötigen Sie entweder den bisherigen Fahrzeugausweis im Original oder – falls es sich um ein neues Auto handelt – den Prüfungsbericht. 

    Damit Sie Ihr importiertes Fahrzeug anmelden können, benötigen Sie einen Verzollungsnachweis. Dafür stellt Ihnen die Zollstelle einen Prüfungsbericht Formular 13.20 A aus, den Sie beim kantonalen Strassenverkehrsamt vorlegen müssen.

  • Welche Dokumente brauche ich für die Zulassung meines ersten Autos?

    In der Schweiz ist eine Haftpflicht­versicherung für jedes Motor­fahrzeug im Strassen­verkehr obligatorisch. Das zuständige Strassen­verkehrsamt händigt daher den Fahrzeug­ausweis und das Kontrollschild erst aus, wenn es den sogenannten elektronischen Versicherungsnachweis (eVn) erhalten hat.

    Sie benötigen folgende Dokumente, um Ihr Fahrzeug einzulösen: 

    • Identitätsnachweis: Schweizer Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis
    • Fahrzeug­ausweis im Original oder bei einem Import­fahrzeug einen Prüfungs­bericht Formular 13.20 A im Original
    • Elektronischer Versicherungs­nachweis Ihrer Versicherungs­gesellschaft
  • Wie lange habe ich Zeit, um mein erstes Auto einzulösen?

    Der elektronische Versicherungsnachweis ist gültig für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Ausstellungsdatum. Er dient als Nachweis, dass die Haftpflicht besteht. Falls Sie länger benötigen, um das Fahrzeug zu übernehmen, sollten Sie sich an Ihre Versicherung wenden. Diese wird anschliessend einen neuen Nachweis schicken.

  • Was kostet es, mein Auto einzulösen?

    Die Kosten für das Kontrollschild und den Fahrzeugausweis werden Ihnen vom zuständigen Strassenverkehrsamt in Rechnung gestellt. Sie variieren je nach Kanton, jedoch sind es ungefähr CHF 20 bis 50. Informieren Sie sich am besten beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons, um die genauen Preise zu erfahren.

  • Ab wann gilt die Haftpflichtversicherung für mein erstes Auto?

    Sobald Ihr Auto beim Strassen­verkehrs­amt eingelöst ist und Sie den neuen Fahrzeug­ausweis und die Kontroll­schilder erhalten haben, sind Sie versichert. Die genaue Versicherungs­deckung entnehmen Sie Ihrem Versicherungs­vertrag.

  • Wann gilt man in der Schweiz als Junglenker:in oder Neulenker:in?

    Die genauen Alterseinteilungen für Jung- und Neulenker:innen sind nicht festgelegt. In der Schweiz gilt aber allgemein, dass man unter 25 Jahren als jung eingestuft wird.

    Wer über 25 ist, aber nur maximal 2 Jahre einen Führerschein hat, zählt als Neuling. Es gibt also spezielle Regeln in Bezug auf den Führerausweis und die Versicherungsschutzbestimmungen für beide Gruppierungen.

  • Wann macht eine Kaskoversicherung Sinn?

    Eine Kaskoversicherung kann besonders sinnvoll sein, wenn Sie ein neues oder teures Fahrzeug besitzen, da die Reparatur- oder Ersatzkosten bei einem Schaden sehr hoch sein können. Wenn Sie Ihr Fahrzeug für geschäftliche Zwecke nutzen oder häufig lange Strecken zurücklegen, kann eine Kaskoversicherung ebenfalls sinnvoll sein, da das Risiko von Unfällen oder Schäden höher ist.

    Gleichzeitig lohnt sich eine Kaskoversicherung aber auch bei Menschen, für die die Kosten einer Reparatur des Schadens zu teuer wären. 

  • Wann reicht die Autohaftpflichtversicherung?

    Für ältere Autos reicht eine Haftpflichtversicherung aus. Ist das Fahrzeug jedoch neuer, ist mindestens eine Teilkasko zu empfehlen. Wer ein Auto least, bekommt den Schlüssel erst in die Hand, wenn er eine Vollkasko vorweisen kann. 

    Autohaftpflichtversicherung: Wer sein Auto beim Strassenverkehrsamt anmelden will, muss eine Haftpflichtversicherung haben. Fügen Sie als Lenkerin oder Lenker anderen Verkehrsteilnehmenden, Tieren oder Sachen einen Schaden zu, tritt die Haftpflichtversicherung in Kraft. 

    Teilkasko: Mit einer freiwilligen Teilkasko schützen Sie sich finanziell gegen die Folgen einer Fremdbeschädigung an Ihrem Auto durch natürliche Ereignisse oder unbekannte Personen (z. B. Hagelschaden, Glasbruch oder Diebstahl). 

    Hinweis: Beschädigt eine Ihnen bekannte Person Ihr Fahrzeug, haftet diese mit ihrer Haftpflichtversicherung.

    Vollkasko: Die Vollkasko kann alles, was die Teilkasko auch kann – und übernimmt zusätzlich die Kosten für Schäden, die Sie verursacht haben. Entsteht nach einem Auffahrunfall ein Totalschaden, deckt das die Vollkasko. Bei einem Neuwagen oder einem Leasing ist die Vollkasko sehr zu empfehlen.

  • Gibt es einen Selbstbehalt für Jung- und Neulenker:innen?

    Bei der AXA gibt es keinen obligatorischen Selbstbehalt für Junglenkerinnen oder Neulenker.

  • Was, wenn ich mit dem Auto einer Kollegin einen Schaden verursache?

    Sie haben mit dem Auto einer Freundin einen Briefkasten umgefahren? Dabei handelt es sich um einen Fremdlenkerschaden. Die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter muss bei einem Unfall den verursachten Schaden ihrer oder seiner Versicherung melden. Diese wird den Schaden vorgängig abwickeln bzw. regulieren und im Anschluss mit Ihnen bzw. der AXA  die Kosten verrechnen. Fremdlenkerschäden sind Teil der Privathaftpflicht (Zusatzversicherung).

    Beispiel: «Sie fahren in einen Gartenzaun»

    Autoreparatur

    Die AXA bezahlt folgende Kosten:

    • Mit Kaskoversicherung: den Selbstbehalt und den allfälligen Bonusverlust innerhalb der Kaskoversicherung
    • Ohne Kaskoversicherung: die gesamten Reparaturkosten

    Gartenzaun

    Die Kostenübernahme wird wie folgt aufgeteilt:

    • Motorfahrzeughaftpflicht des ausgeliehenen Fahrzeugs: anfallende Reparaturkosten  
    • AXA: möglicher Bonusverlust innerhalb der Motorfahrzeughaftpflicht der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters  

    Wichtig: Der Selbstbehalt aus der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters ist nicht versichert. Dieser muss von Ihnen oder der Fahrzeughalterin / dem Fahrzeughalter selbst bezahlt werden. 

Tipps zum Autokauf

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