Sie sind ausnahmsweise mit dem Auto Ihres Schwagers unterwegs und fahren einen Briefkasten um. Ärgerlich! Wer bezahlt nun den Schaden am Auto – und wer den Briefkasten? Hier erhalten Sie Antworten auf Ihre Fragen.
Sind die notwendigen Angaben und Unterlagen bei der Schadenmeldung noch nicht komplett, können Sie uns diese nachreichen.
Wichtig: Die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter muss bei einem Unfall den verursachten Schaden ihrer oder seiner Versicherung melden. Diese wird den Schaden vorgängig abwickeln bzw. regulieren und im Anschluss mit Ihnen bzw. der AXA die Kosten verrechnen.
Der Auftrag für die Reparatur muss immer durch die Fahrzeughalterin / den Fahrzeughalter erteilt werden, da es sich beim beschädigten Fahrzeug um ihr/sein Eigentum handelt (nach Absprache mit der zuständigen Kaskoversicherung, sofern vorhanden).
Insgesamt ist die Schaden- bzw. Kostenregulierung immer ein Zusammenspiel der beteiligten Versicherungen; zwischen uns – Ihrer Haftpflichtversicherung für Fremdlenkerschäden – und der Motorfahrzeughaftpflicht bzw. Kaskoversicherung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters.
Beispiel: «Sie fahren in einen Gartenzaun»
Autoreparatur
Die AXA bezahlt folgende Kosten:
Gartenzaun
Die Kostenübernahme wird wie folgt aufgeteilt:
Wichtig: Der Selbstbehalt aus der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters ist nicht versichert. Dieser muss von Ihnen oder der Fahrzeughalterin / dem Fahrzeughalter selbst bezahlt werden.
Ausschlüsse – Ihre Kosten bzw. der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
Nicht versichert sind beispielsweise:
Konkrete Angaben zu Ihrem Versicherungsschutz finden Sie jederzeit in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) – am einfachsten im Kundenportal myAXA.
Schäden an Mietautos oder Fahrzeugen (inklusive Wasserfahrzeugen), die von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden (Carsharing) können Sie über die Mietwagen- und Carsharing-Versicherung einschliessen. Innerhalb Ihrer «normalen» Haftpflicht für Fremdlenkerschäden besteht dafür kein Versicherungsschutz. Für die Kostenübernahme gelten ähnliche Kriterien wie bei privat ausgeliehenen Fahrzeugen.
Beispiel: «Sie fahren einen Briefkasten um»
Autoreparatur
Die AXA bezahlt folgende Kosten:
Briefkasten
Die Kostenübernahme wird wie folgt aufgeteilt:
Wichtig: Der Selbstbehalt aus der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters ist nicht versichert. Dieser muss von Ihnen oder der Fahrzeughalterin / dem Fahrzeughalter selbst bezahlt werden.
Kontrollieren Sie Ihre Police und die entsprechenden Allgemeinen Vertragsbedingungen im Kundenportal myAXA.
Hinweis: Ersatzwagen von Garagen gelten nicht als Mietwagen. Schäden an Fahrzeugen des Motorfahrzeuggewerbes sind generell nicht versichert. Allfällige Kosten muss die Garage selbst übernehmen. Das gilt auch für Probefahrten.
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