Eine lächelnde Frau sitzt auf dem Beifahrersitz eines Autos, während ein Mann mit lockigen Haaren das Auto fährt.
Das Wichtigste in Kürze
  • Weltweiter Rechtsschutz: Ob bei einem Auffahrunfall, auf der Velotour oder bei einer Flugannullierung – mit der Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie umfassend gegen finanzielle Risiken im Rechtsfall abgesichert.
  • Unkomplizierte, schnelle Hilfe im Rechtsfall: Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen bei Streitigkeiten mit professionellem Rat zur Seite und setzen sich für Ihre Rechte ein. Wann immer Sie eine Frage zur Rechtslage oder zum richtigen Vorgehen in einer heiklen Situation haben, können Sie sich bei uns melden.
  • Sorglos-unterwegs-Paket: Mit den beiden Modulen «Verkehr & Reisen» sowie «Gesundheit & Personenversicherungen» geniessen Sie umfassenden Verkehrsrechtsschutz bei Streitigkeiten über Sach- und Personenschäden.

Kaufberatung: 052 244 86 12

Warum brauche ich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Der Motor Ihres neu gekauften E-Bikes funktioniert nach zwei Monaten nicht mehr einwandfrei – und der Verkäufer will nicht für die Reparatur aufkommen. Vielleicht mussten Sie wegen einer Operation Ihre Sommerferien absagen und die Reiseversicherung weigert sich, die Stornierungskosten zu übernehmen. Oder das Strassenverkehrsamt droht Ihnen nach einer Auffahrkollision mit dem Führerausweisentzug.

Oft werden Sie im Verkehrsbereich aus heiterem Himmel in Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Beruhigend, wenn Sie sich in diesen Fällen auf den Versicherungsschutz der AXA-ARAG verlassen können: Unsere erfahrenen Juristinnen und Juristen klären die nächsten Schritte für Sie ab, stehen Ihnen beratend zur Seite und setzen sich für Ihr Recht ein.

Umfassender Verkehrsrechtsschutz: Sorglos-unterwegs-Paket

Unsere Versicherung ist modular aufgebaut. Das Sorglos-unterwegs-Paket enthält folgende zwei Module für einen umfassenden Verkehrsrechtsschutz: «Reisen & Verkehr» sowie «Gesundheit & Personenversicherungen». So hilft unser Rechtsschutz: 

  • Das Modul «Reisen & Verkehr» deckt Sachschäden und schützt Sie bei Streitigkeiten im Strassen-, Bahn-, Schiffs- oder Luftverkehr, beim Fahrzeugkauf sowie auf Reisen.
  • Das Modul «Gesundheit & Personenversicherungen» deckt Personenschäden und schützt Sie zusätzlich bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verletzungsfolgen bei Unfällen oder mit Krankheiten. Zum Beispiel, wenn Sie auf dem Velo angefahren werden, sich verletzen und einen Erwerbsausfall haben.

In welchen Fällen hilft die AXA-ARAG Verkehrs-Rechtsschutzversicherung?

Erfahren Sie jetzt, bei welchen rechtlichen Fragen und Streitigkeiten im Zusammenhang mit Fahrzeugen, Verkehrsdelikten und Reiseverträgen wir Ihnen zur Seite stehen.

«Verkehr & Reisen» – sorglos unterwegs

Das Modul «Verkehr & Reisen» unserer Versicherung deckt Sachschäden und bietet unter anderem in diesen Fällen Schutz:

  • Streitigkeiten rund um Ihr Auto: zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Kauf- oder Leasingvertrag oder einem Reparaturauftrag
  • Streitigkeiten aus Verträgen im Zusammenhang mit Mietfahrzeugen – in der Schweiz und weltweit
  • Strafverfahren sowie Verfahren über den Entzug von Schweizer Führer- und Fahrzeugausweisen
  • Streitigkeiten aus Beförderungs-, Beherbergungs- und Pauschalreiseverträgen
  • Streitigkeiten mit Fahrzeug- und Reiseversicherungen

 

«Gesundheit & Personenversicherungen» – sorgloses Wohlbefinden

Das Modul «Gesundheit & Personenversicherungen» unserer Rechtsschutzversicherung für Private deckt Personenschäden und versichert Sie zum Beispiel in den folgenden Fällen:

  • Kürzung oder Einstellung von Versicherungsleistungen: «Ich hatte vor 15 Jahren einen schweren Verkehrsunfall und beziehe seither eine ganze Rente der Invalidenversicherung sowie der Unfallversicherung. Nach Durchführung eines Revisionsverfahrens will die Unfallversicherung die Rente kürzen, obwohl sich mein Gesundheitszustand gar nicht verbessert hat.»
  • Einfordern von Entschädigungen nach Opferhilfegesetz: «Als Velofahrer kollidierte ich mit einem anderen Velofahrer, der mir den Vortritt verweigerte. Ich erlitt schwere Verletzungen und werde dauerhaft in meiner Erwerbsfähigkeit eingeschränkt bleiben. Leider verfügt der Unfallverursacher über keine Privathaftpflichtversicherung und auch nicht über die finanziellen Mittel, mich zu entschädigen. Die AXA-ARAG unterstützt mich bei der Geltendmachung der Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche nach dem Opferhilfegesetz.»

 

Ist Verkehrsrechts-Rechtsschutz auch für Junge sinnvoll?

Ja, mit unserem Rechtsschutz sind auch Junge auf der sicheren Seite. Gerade junge Menschen sind viel unterwegs – sei es mit dem Auto, dem Velo oder dem öffentlichen Verkehr – und reisen gerne. Unser Verkehrsrechtsschutz hilft zum Beispiel weiter, wenn beim Kauf des ersten Autos etwas schiefgeht, ein Flug annulliert wird oder wenn man mit dem E-Bike geblitzt wird.

Beispiele von Rechtsfällen

Flugannullation

Flugannullation

Andi und seine Partnerin Nina leisten sich einen Traumurlaub auf den Malediven. Doch ein Transferflug wird annulliert – und die beiden verlieren einen Ferientag und eine Übernachtung im Luxushotel. Der Reiseveranstalter verweist sie an die Airline. Erst durch das Einschreiten der AXA-ARAG ist der Reiseveranstalter bereit, dem Paar eine sofortige Entschädigung in Höhe von CHF 2 200.– zu bezahlen.

  1. Kostenaufstellung
  2. Beratung durch die AXA-ARAG: CHF 587.50
  3. Selbstbehalt für Andi und Nina CHF 0.–
  4. Leistungen durch die AXA-ARAG CHF 587.50
Das gestohlene Rennvelo

Das gestohlene Rennvelo

Martina ist begeisterte Rennvelofahrerin. Leider ist sie auch ein Pechvogel. Bereits zum zweiten Mal wird ihr ein teures Fahrrad gestohlen. Ihre Diebstahlversicherung wirft ihr Versicherungsmissbrauch vor und verweigert die Bezahlung von knapp CHF 8000.–. Erst als die AXA-ARAG die Diebstahlversicherung darauf hinweist, dass diese das Gesetz falsch interpretiert, wird Martinas Schaden übernommen.

  1. Kostenaufstellung
  2. Gewinn für Kundin CHF 8000.–
  3. Selbstbehalt CHF 0.–
  4. Beratungsleistung der AXA-ARAG CHF 840.–
Der überladene Anhänger

Der überladene Anhänger

Ruedi ist selbständig und arbeitet in der Baubranche. Er ist täglich mit dem Auto unterwegs und transportiert auch Baumaterialien. Auf einer seiner Fahrten mit Anhänger wird er von der Polizei kontrolliert. Diese stellt fest, dass die Ladung des Anhängers das zulässige Höchstgewicht um das Doppelte überschreitet. Ruedi wird angezeigt, weil er mit einem nicht betriebssicheren Anhänger unterwegs war. Vor Gericht wird dieser Vorwurf aber fallengelassen. Es gibt einen teilweisen Freispruch. Nach Intervention der AXA-ARAG entzieht das Strassenverkehrsamt Ruedi die Fahrerlaubnis nicht für drei, sondern nur für einen Monat. Ein Glück für den selbständigen Unternehmer, denn ohne Führerschein kann er nicht arbeiten.

  1. Kostenaufstellung
  2. Selbstbehalt CHF 0.–
  3. Beratungsleistung der AXA-ARAG CHF 3961.95

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