Privathaftpflicht und/oder Hausrat: jetzt 4 Monate geschenkt  

Ein lächelndes Paar steht eng umarmt am Strand bei Sonnenuntergang und blickt glücklich in die Ferne.

Tipps für Ferien, Events und Auszeit

Reiseversicherung: Was ist wichtig?

Mit einer Reiseversicherung im Gepäck können Sie Ferien, Events und Auszeiten entspannt geniessen. Wann immer Sie in der Schweiz oder im Ausland unterwegs sind und ein Malheur passiert, hilft sie Ihnen aus der Patsche. Zum Beispiel, wenn der Camper den Geist aufgibt. Oder wenn Sie sich eine Fischvergiftung einfangen. 

Aber die Reiseversicherung deckt auch die Kosten für Flug, Zug, Bus oder Mietwagen sowie für die Unterkunft, wenn Sie eine Reise oder ein Open Air absagen müssen. Sei es, weil Sie sich zwei Tage vor den Ferien ein Bein gebrochen haben. Weil Ihre Arbeitgeberin den gebuchten Urlaub nicht bewilligt. Oder weil es an Ihrem Reiseziel Unruhen gibt. 

Eine Reiseversicherung lohnt sich unter anderem für: 

  • Weltreisen und Städtetrips
  • Auslandssemester und Auslandspraktika
  • Aktivferien und Strandurlaub
  • Festivalbesuche und Sportevents

Was bietet die AXA Reiseversicherung?

  • Sie bezahlen nur, was Sie brauchen: Unsere Reiseversicherung besteht aus der Annullationskosten-, der Personen- und der Fahrzeugassistanceversicherung. Diese sind einzeln oder kombiniert abschliessbar. Wer alle Bausteine wählt, profitiert von 25 % Rabatt. 
  • 24-Stunden-Telefon für Soforthilfe und Schadenmeldungen: Unser Netzwerk von Mitarbeitenden ist in jeder Notsituation für Sie da – rund um die Uhr, in der Schweiz und im Ausland.
  • Kein Selbstbehalt: Gedeckte Schadenfälle werden vollumfänglich übernommen.

Die Annullationskosten- und die Personenassistanceversicherung schützen Sie weltweit. Mit der Fahrzeugassistanceversicherung ist Ihre Reise in Europa versichert.

Gut zu wissen: Es ist egal, wie viele Reisen Sie pro Jahr planen oder wie lange diese dauern. Sie sind auf jeden Fall 365 Tage im Jahr abgesichert. Auch Auslandssemester wie z. B. Erasmus-Austauschprogramme sind bis zu einem Jahr versichert.  

Sind auch Konzerttickets versichert?

Yeah! Wer ein Konzert oder ein Festival wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht besuchen kann, bekommt das Geld zurück.

Wofür brauche ich eine Reiseversicherung?

Wie ist eine Reiseversicherung aufgebaut? Wer zahlt für Medikamente und Spitalkosten, wenn ich in den Ferien krank werde? Und lohnt sich eine kurzfristige Reiseversicherung? Das alles und mehr erfahren Sie in unserem Erklärvideo. Film ab!

Weitere wichtige Versicherungen für Ferien und Auszeit

Je nachdem, wohin die Reise gehen soll oder wie lange eine Auszeit dauert, können folgende Versicherungen zusätzlich zu einer Reiseversicherung Sinn machen: 

  • Wenn Sie eine Fernreise planen, ist eine Auslandskrankenversicherung empfehlenswert. Behandlungen im Ausland sind oft massiv teurer als in der Schweiz, und nicht alle Kosten deckt die Grundversicherung ab. So können Sie finanziell entspannt bleiben, wenn Sie sich ein Bein brechen und den Liegestuhl gegen ein Spitalbett eintauschen müssen.
  • Sie haben vor, den Job zu kündigen, um ein paar Monate die Welt zu bereisen, oder wollen sich eine Auszeit bis zum nächsten Stellenantritt nehmen? Dann stehen Sie im Notfall ohne Unfall- und Taggeldversicherung da. Die Abredeversicherung der AXA schliesst diese Lücke. Mit ihr können Sie Ihre Unfallversicherung nach UVG um bis zu sechs Monate verlängern.

Ihre Vorteile bei der AXA

  • 1

    Kundenportal myAXA: Unterlagen verwalten, Rechnungen hochladen oder persönliche Daten ändern – wann und wo immer Sie wollen. Papierkram ade!

  • 2

    Wir sind die Nr. 1 unter den Schweizer Versicherungen: Wir bieten Ihnen exzellente Services, persönliche Beratung und individuellen Versicherungsschutz.

  • 3

    Attraktive Rabatte: Bei Abschluss einer Hausrat-, Privathaftpflicht- oder Cyberversicherung profitieren Sie von einem Einmalrabatt von je CHF 30.

Kundenbewertungen

4.7/5Reiseversicherung

Ermittelt aus 8158 Kundenmeinungen

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Hilfe und häufig gestellte Fragen

  • Bezahlt die Reiseversicherung auch, wenn ich vor den Ferien krank werde?

    Falls Sie vor oder während Ihrer Reise krank werden oder einen Unfall haben, übernimmt die Reiseversicherung der AXA die Kosten für Flug, Zug, Bus oder Mietwagen sowie für die Unterkunft.

    Die INTERTOURS deckt auch die Kosten, wenn jemand eine Reise nicht antreten kann oder umbuchen muss – beispielsweise aufgrund eines Krankheits- oder Todesfalls in der Familie, wenn die stellvertretende Arbeitskollegin ausfällt oder Sie einen neuen Job antreten und Urlaubssperre haben.

  • Wer bezahlt meinen Spitalaufenthalt im Ausland?

    Ein Velounfall auf Fuerteventura oder eine Blinddarmentzündung in Vietnam: Was, wenn es in den Ferien zu einem Notfall kommt? Dann übernimmt die Reisekrankenversicherung der AXA die Kosten für alle medizinisch notwendigen Behandlungen. Und kommt für Rettungs- und Transportkosten eines Unfalls auf. Die AXA Reisekrankenversicherung muss separat abgeschlossen werden, sie ist kein Bestandteil der INTERTOURS.

    Wichtig: Ohne diese Zusatzversicherung muss man höhere Auslagen selbst bezahlen. Die gesetzliche Grundversicherung deckt maximal die doppelten Kosten ab, die in der Schweiz entstehen würden.

  • Was, wenn mein Haustier krank wird und ich daheim bleiben muss?

    Unsere Reiseversicherung springt auch ein, wenn Ihr Haustier krank ist und Sie deswegen eine Reise nicht antreten bzw. nicht in die Ferien können. 

  • Ist mein Gepäck mitversichert?

    Nein, Ihr Gepäck ist durch die Reiseversicherung nicht gedeckt. Bei Diebstahl oder Transportfehlleitung des Gepäcks unterstützt Sie die INTERTOURS Reiseversicherung mit einem Kostenvorschuss bei Verlust von Ausweisen oder Billetten bzw. übernimmt Mehrkosten für Transport und/oder Aufenthalt.

    Sofern Ihr Gepäck beim Transport verloren ging oder beschädigt wurde, melden Sie es unbedingt dem Transportunternehmen. Bei Diebstahl muss zusätzlich noch eine Meldung bei der nächsten Polizeistelle getätigt werden.

    Umfassenden Reisegepäckschutz bietet die Hausratversicherung.

  • Gilt die Reiseversicherung auch für Reisen, die ich schon vor dem Abschluss gebucht habe?

    Sie können auch nach einer Buchung unsere Versicherung abschliessen und sind versichert, sofern das Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht eingetreten ist.

  • In welchen Fällen springt die Annullationskostenversicherung ein?

    Bei Absage oder Änderung Ihrer Reise übernimmt die AXA die Kosten für Transportmittel (Flug, Zug, Bus und Mietwagen) und Unterkünfte (Ferienwohnung, Hotel). 

    Mögliche Gründe für eine Absage oder Änderung Ihrer Reisepläne:

    • Unfall oder Krankheit vor oder während der Reise
    • Unfall, Krankheit oder Tod einer nahestehenden Person
    • Ausfall der Stellvertretung am Arbeitsplatz
    • Unfall, Krankheit oder Tod des Haustiers
    • Verlust des Arbeitsplatzes
    • Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses
    • Beschädigung oder Diebstahl von Eigentum zu Hause
    • Streik
    • Naturereignisse wie Überschwemmungen, Lawinen, Felsstürze, Erdbeben
    • Terror oder Unruhen an der Reisedestination
    • Insolvenz des Reisedienstleisters
    • Sperrzone, Quarantäne, Epidemie oder Pandemie
  • Was deckt der Baustein Personenassistance?

    Die AXA unterstützt Sie überall auf der Welt und übernimmt bei einem Notfall auf Ihrer Reise die daraus entstehenden Kosten.  Die Personenassistanceversicherung deckt:

    • Rettungs- und Bergungskosten
    • Transportkosten zum Arzt oder ins Spital
    • Transportmehrkosten für die direkte Rückreise oder die Fortsetzung der Reise
    • Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten
    • Unterkunft, Verpflegung und Transport einer Person zur Rückführung der Kinder, wenn Sie dazu nicht selber in der Lage sind
  • Welche Schäden übernimmt die Fahrzeugassistanceversicherung?

    Europaweit versichert die AXA mit der Fahrzeugassistanceversicherung Ihr eigenes oder ein geliehenes Fahrzeug bei:

    • Pannenhilfe, Abschleppen und Bergung
    • Rettung und Bergung der versicherten Personen
    • Transportmehrkosten für die direkte Rückreise oder die Fortsetzung der Reise
    • Fahrzeugrückführung in die Heimgarage
    • Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten

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