Kaufberatung: 052 244 86 12
Die Reiseversicherung INTERTOURS besteht aus der Annullationskosten-, der Personen- und der Fahrzeugassistanceversicherung. Diese sind einzeln oder kombiniert abschliessbar. Wer alle Bausteine wählt, erhält einen Rabatt von 25%.
Die Annullationskosten- und Personenassistanceversicherung schützen Sie weltweit. Mit der Fahrzeugassistanceversicherung ist Ihre Reise in Europa versichert.
Spontan Ferien buchen und dann doch verhindert sein – die Gründe für eine Absage oder Änderung einer Reise sind vielfältig. Ohne entsprechende Annullationsversicherung bleiben Sie in den meisten Fällen auf den entstandenen Kosten sitzen. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch unnötig. Die Reiserücktrittsversicherung der AXA übernimmt die Kosten für Transportmittel (Flug, Zug, Bus und Mietwagen) und Unterkünfte (Ferienwohnung, Hotel). Mögliche Gründe für eine Absage oder Änderung Ihrer Reisepläne:
Liegen die oben genannten Gründe vor, übernimmt die AXA die Kosten im vollen Umfang (inklusive der Bearbeitungsgebühren).
Die AXA unterstützt Sie mit unserer Reiseversicherung überall auf der Welt und übernimmt bei einem Notfall auf Ihrer Reise die daraus entstehenden Kosten. Die Personenassistanceversicherung deckt:
Europaweit versichert die AXA mit der Fahrzeugassistanceversicherung Ihr eigenes oder ein geliehenes Fahrzeug bei:
Alle Reisenden, die für alle Fälle abgesichert sein möchten. Krankheiten, Unfälle oder andere Gründe für eine Absage der geplanten Reise können plötzlich auftreten. Die Anzahlung ist bereits getätigt, das gebuchte Fahrzeug lässt sich nicht mehr stornieren. Nun ist guter Rat teuer. Mit der Reiseversicherung der AXA erhalten Sie den Schutz, den Sie in diesem Moment benötigen.
In den meisten Ländern gibt es mittlerweile keine pandemiebedingten Beschränkungen mehr. Innerhalb Europas ist eine Einreise problemlos möglich. Dennoch wird immer empfohlen, sich vor Reiseantritt über aktuelle Bestimmungen zu informieren. Zum Beispiel beim Bundesamt für Gesundheit.
Für den Fall, dass es erneut zu einer Pandemie kommen sollte, steht Ihnen auch weiterhin unsere Reiseversicherung zur Verfügung. Kann die Reise gemäss Bestätigung einer offiziellen Stelle nicht angetreten oder nicht wie vorgesehen fortgesetzt werden, gelten folgende Leistungen:
Wir versichern (bis max. CHF 80 000 pro Ereignis):
Buchungszeitpunkt vor Ausbruch einer Pandemie:
Buchungszeitpunkt nach Ausbruch einer Pandemie:
In folgenden Fällen übernimmt die Reiseversicherung ebenfalls keine Kosten, da die Reise im Grundsatz angetreten werden kann:
In Deutschland hat Sandros Auto eine Panne und kann nicht innert 24 Stunden repariert werden. Sandro muss seine Weiterreise neu organisieren. Die Reiseversicherung der AXA bietet ihm Pannenhilfe und übernimmt die Kosten für die Weiterreise und den Rücktransport des Fahrzeugs.
Stephan bucht für die ganze Familie zwei Wochen Ferien am Meer. Eine Grippe zwingt ihn jedoch ins Bett und er muss die langersehnten Ferien absagen. Die Reiseversicherung der AXA übernimmt die Annullierungskosten.
Ein Misstritt beim Wandern auf Fuerteventura – Claudios komplizierter Unterschenkelbruch muss notfallmässig im lokalen Spital operiert werden. Die Heimreise für ihn und seine fünfköpfige Familie muss organisiert und die Mehrkosten müssen übernommen werden. Zum Glück ist Claudio bei der AXA reiseversichert.
Egal, ob Sie eine Ferienversicherung suchen oder eine Reisepolice für einen längeren Aufenthalt, mit der Reiseversicherung der AXA sind Sie auf der sicheren Seite. Denn unsere Versicherung schliessen Sie für 3 Jahre ab, mit jährlichem Kündigungsrecht.
Unsere Reiseversicherung lohnt sich für:
Wann immer Sie in der Schweiz oder im Ausland unterwegs sind, ab Buchungszeitpunkt unserer Reiseversicherung profitieren Sie von den Vorteilen der AXA.
Falls Sie eine Reiseannullation oder einen Zwischenfall melden möchten, können Sie dies schnell und einfach online tun. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Reiseannullationen oder Reisezwischenfällen an Tel. 0844 802 008 (aus dem Ausland +41 58 218 11 00). Da wir zurzeit viele Anfragen haben, kann es am Telefon zu längeren Wartezeiten kommen.
Bei unserer Reiseversicherung gibt es keinen Selbstbehalt. Gedeckte Schadenfälle werden vollumfänglich übernommen.
Nein, Ihr Gepäck ist durch die Reiseversicherung nicht gedeckt. Umfassenden Reisegepäckschutz bietet die Hausratversicherung OPTIMA.
Bei Diebstahl oder Transportfehlleitung des Gepäcks unterstützt Sie die INTERTOURS mit einem Kostenvorschuss bei Verlust von Ausweisen, Billetts bzw. übernimmt allfällige Mehrkosten für Transport oder Aufenthalt. Sofern Ihr Gepäck beim Transport verloren ging oder beschädigt wurde, melden Sie es unbedingt dem Transportunternehmen. Bei Diebstahl muss zusätzlich noch eine Meldung bei der nächsten Polizeistelle getätigt werden.
Nein, die Deckung «Mobilität (Assistance)» unserer Autoversicherung schützt Sie ausschliesslich im versicherten Fahrzeug. Die Fahrzeugassistance der INTERTOURS hingegen schützt Sie in jedem Fahrzeug, auch wenn es geliehen oder gemietet ist. Dies gilt in Europa und in den ans Mittelmeer grenzenden Staaten ohne die Russische Föderation, Weissrussland, Georgien, Armenien, Aserbaidschan und Kasachstan.
Nein, juristischer Beistand ist in der Reiseversicherung nicht integriert. Entsprechende Hilfe/Beratung bietet Ihnen unsere Privatrechtsschutzversicherung oder der Ombudsmann der Schweizer Reisebranche.
Selbstverständlich. Bedenken Sie aber, dass wir keine einmalige Reiseversicherung anbieten, sondern dass diese 3 Jahre gültig ist mit jährlichem Kündigungsrecht.
Die Reisepolice gilt ab dem Datum des Vertragsabschlusses mit sofortiger Wirkung. Sie sind auch bei einem kurzfristigen Abschluss abgesichert. Aber Vorsicht: Ereignisse, die bereits vor Abschluss der Versicherung bzw. vor der Reisebuchung eingetreten sind oder erkennbar waren, sind nicht versichert.