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Grobfahrlässigkeit: Wie Sie sich schützen können und wo die Grenzen liegen

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Eine Ablenkung kann schnell zu einem Unfall führen. Doch nicht jeder Unfall wird gleich behandelt. Wenn eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kann das ernste Konsequenzen haben. Wir erklären, was Grobfahrlässigkeit bedeutet, wann sie vorliegt, welche Folgen sie haben kann und was das für Ihre Versicherung bedeutet.

Was bedeutet Grobfahrlässigkeit?

Unter einer groben Fahrlässigkeit versteht man einen besonders schweren Fehler oder Verstoss gegen die elementare Sorgfaltspflicht, der zu einem erheblichen Schaden führen kann. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass Situationen, in denen jemand grob fahrlässig handelt, durch erhöhte Aufmerksamkeit verhindert werden können.

Beispiele für Grobfahrlässigkeit im Strassenverkehr sind das bewusste Überfahren einer roten Ampel oder das Überholen in einer Kurve bei schlechter Sicht. Zu Hause handelt jemand grob fahrlässig, der beispielsweise Kerzen auf dem Weihnachtsbaum unbeaufsichtigt brennen lässt. Grobfahrlässige Handlungen kommen leider immer wieder vor. Umso wichtiger ist es, sich mit den damit einhergehenden Versicherungsfragen zu beschäftigen.

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Der Unterschied zwischen fahrlässigem und grob fahrlässigem Handeln

Im Gegensatz zu einer leichten oder mittleren Fahrlässigkeit bedeutet Grobfahrlässigkeit, dass die versicherte Person eine sehr grosse beziehungsweise schwerwiegende Sorgfaltspflichtverletzung begeht. Die folgenden Beispiele zählen zur Grobfahrlässigkeit:

  • Vernachlässigung von Verkehrsvorschriften: Das bewusste und grob fahrlässige Ignorieren von Verkehrsvorschriften im Strassenverkehr, wie beispielsweise das Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung in einem erheblichen Mass oder das Missachten von roten Ampeln, kann als grob fahrlässiges Verhalten angesehen werden.
  • Ignorieren von Warnhinweisen: Wenn jemand bewusst und trotz deutlicher Warnhinweise Handlungen ausführt, die ein hohes Risiko darstellen, kann dies als grob fahrlässiges Verhalten gewertet werden. Ein Beispiel wäre das Klettern auf Zäune oder Gebäude, obwohl deutlich darauf hingewiesen wird, dass dies gefährlich ist.
  • Pflichtverletzung im Beruf: Wenn eine Person in ihrer beruflichen Tätigkeit anerkannte Sicherheits- oder Berufsstandards verletzt und dadurch einen Schaden verursacht, kann dies als Grobfahrlässigkeit gewertet werden. Dies kann beispielsweise bei Ärztinnen und Ärzten auftreten, die eine falsche Diagnose stellen, oder bei Bauarbeiterinnen und Bauarbeitern, die Sicherheitsstandards missachten.
  • Unachtsamkeit: Auch Handlungen oder Unterlassungen im Haushalt können als Grobfahrlässigkeit gewertet werden. Dazu zählt beispielsweise ein Brand, der durch eine Kerze verursacht wird, die vor Verlassen der Mietwohnung nicht gelöscht wurde und unbeaufsichtigt abbrannte.

Haftungsgrundlagen im Schweizerischen Obligationenrecht

Wann jemand für einen Schaden haftet, den er oder sie anderen verursacht, wird unter anderem im Schweizerischen Obligationenrecht (OR) geregelt. Als wichtige Bestimmung sieht Artikel 41 OR vor, dass eine Person, die einer anderen vorsätzlich oder fahrlässig Schaden zufügt, für den entstandenen Schaden haftet. Dies gilt sowohl bei leichter Fahrlässigkeit als auch bei Grobfahrlässigkeit. Die Haftung umfasst sowohl den materiellen Schaden als auch den immateriellen Schaden (z. B. Schmerzensgeld oder Genugtuung). Die Haftung für Motorfahrzeuge hingegen ist in Artikel 58 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) geregelt.

Folgen von Grobfahrlässigkeit

Liegt eine Grobfahrlässigkeit vor, können die Konsequenzen gravierend sein. Es ist daher wichtig, zu wissen, welche Handlung als grob fahrlässig gilt, um sie zu vermeiden und die Sicherheit anderer und seine eigene zu gewährleisten. Wenn in einem Schadenfall grob fahrlässiges Verhalten festgestellt wird, hat dies erheblichen Einfluss auf die Versicherungsleistung. Laut Gesetz kann die Versicherung bei einem grob fahrlässig herbeigeführten Unfall oder Schaden die Leistungen kürzen oder an Geschädigte erbrachte Leistungen von der versicherten Person als Schadenverursacherin zurückfordern (dies wird als Grobfahrlässigkeits-Regress bezeichnet).

Versicherungsschutz bei Grobfahrlässigkeit

Eine grobe Fahrlässigkeit hat nichts damit zu tun, absichtlich Schaden herbeizuführen. Es kann durchaus passieren, dass Sie versehentlich ein Strassenschild übersehen und dadurch ein Unfall entsteht. Selbst bei gewisser Vorsicht kann es zu grob fahrlässigen Handlungen mit allen Konsequenzen kommen.

Konkret bedeutet das, dass die Autoversicherung oder Haftpflichtversicherung bei grober Fahrlässigkeit normalerweise einen Teil der Entschädigungsleistungen von Ihnen zurückfordert.

Versicherung gegen Grobfahrlässigkeit

Damit Sie vor den finanziellen Folgen im Schadenfall geschützt sind, haben Sie die Möglichkeit, als Teil Ihrer Haftpflichtversicherung, Ihrer Autoversicherung oder Ihrer Hausratversicherung als Zusatzleistung den sogenannten Bestandteil «Grobfahrlässigkeit» zu wählen. Mit diesem Service werden keine Versicherungsleistungen Ihrer Versicherung gekürzt oder von Ihnen zurückgefordert, sollten Sie den entsprechenden Schaden grob fahrlässig verursacht haben (dabei handelt es sich um einen sogenannten «Regressverzicht»). Dieser Grobfahrlässigkeitsschutz bzw. Regressverzicht lohnt sich, da Sie so grosse finanzielle Nachteile grob fahrlässigen Verhaltens vermeiden können.

Allerdings gibt es gesetzlich zwingende Ausnahmen, bei denen auch ein Grobfahrlässigkeitsschutz nicht greift. Zum Beispiel ist dies beim Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder krasser Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (allgemein als «Rasen» bekannt) der Fall.

Häufig gestellte Fragen zu Grobfahrlässigkeit

Kann meine Versicherung Regress für grob fahrlässiges Verhalten verlangen?

Ja, in einigen Fällen kann (bzw. muss) eine Versicherung für grob fahrlässiges Verhalten eine Beteiligung der haftpflichtigen Versicherungsnehmerin oder des haftpflichtigen Versicherungsnehmers verlangen. Der Umfang der Beteiligung kann je nach individuellen Vereinbarungen und den spezifischen Umständen des Falles variieren.

Für wen eignet sich der Grobfahrlässigkeitsschutz?

Der Grobfahrlässigkeitsschutz ist für jede und jeden sinnvoll, die bzw. der einen zusätzlichen Schutz in der Versicherung wünscht. Grundsätzlich eignet er sich aber immer, da eine Unachtsamkeit jederzeit passieren kann. Hinsichtlich der Kosten ist der Grobfahrlässigkeitsschutz deutlich rentabler als die anfallenden Ausgaben bei einer nachgewiesenen Grobfahrlässigkeit.

Wie kann man grob fahrlässiges Verhalten vermeiden?

Um grob fahrlässiges Verhalten zu vermeiden, ist es wichtig, sich der eigenen Sorgfaltspflicht bewusst zu sein und verantwortungsbewusst zu handeln. Dies umfasst die Einhaltung von Verkehrsregeln, die Beachtung von Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz, den sorgfältigen Umgang mit Eigentum und die Sensibilisierung für potenzielle Risiken. 

Welche Versicherungen sollte man um den Baustein «Grobfahrlässigkeit» ergänzen?

Die Versicherung gegen Grobfahrlässigkeit sollte man in der Regel in Verbindung mit einer Privathaftpflichtversicherung, einer Hausratversicherung und einer Motorfahrzeugversicherung in Betracht ziehen. 

  • Privathaftpflichtversicherung: Mit einer Versicherung gegen Grobfahrlässigkeit verhindern Sie, dass die Versicherung im Falle eines Schadens Entschädigungsleistungen von Ihnen zurückfordert. Die Versicherung gegen Grobfahrlässigkeit bietet eine zusätzliche Sicherheit und verhindert finanzielle Belastungen.
  • Hausratversicherung: Wenn Sie in Ihrer Wohnung Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten verursachen, sind Sie durch die Versicherung gegen Grobfahrlässigkeit davor abgesichert, dass die Versicherung Leistungen kürzt und Sie selber für die entstandenen Schäden aufkommen müssen.
  • Auto- und Motorradversicherung: Auch hier kann die Versicherung gegen Grobfahrlässigkeit sinnvoll sein, da bei einem Unfall die Versicherung nicht versuchen wird, die Kosten von Ihnen zurückzufordern – selbst dann, wenn Sie den Unfall verursacht haben.

Zahlt die Haftpflichtversicherung bei grob fahrlässigem Handeln?

Ja, sie zahlt den Schaden an die geschädigte Person, da diese ein direktes Forderungsrecht gegenüber der Versicherung hat. Die Versicherung kann aber bei grob fahrlässigem Handeln einen Teil der Leistungen von der Versicherungsnehmerin oder vom Versicherungsnehmer zurückfordern.

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