Wer im Internet nach Welpen sucht, stösst nicht selten auf Onlineshops, die günstig junge Rassehunde anbieten. Vom Labrador über den Border Collie bis zum Mops: Die Fake Shops bieten oft eine Riesenauswahl an und liefern die herzigen Welpen aus dem Ausland angeblich sogar nach Hause. Auch unsere Kundin Fabienne Moser* fand ihren Terrierwelpen auf der Seite von vermeintlichen Tierhändlern: Sie zahlte vorab, erhielt eine erneute Geldforderung – nur ihre Lulu sah sie nie.
AXA Kundin Fabienne Moser wünschte sich schon seit Jahren einen Hund. Als die Zahntechnikerin berufsbedingt in eine Kleinstadt zog, war die Zeit reif. Sie suchte im Internet nach Welpenzüchtern und fand einen Onlineshop, dessen Angebot und Aufmachung ihr sofort zusagten. Das Onlineportal war professionell und mit viel Liebe zum Detail gestaltet: Unzählige Fotos von herzigen Welpen – alle angeblich geimpft und ausführlich beschrieben – liessen das Herz der 32-Jährigen höherschlagen.
«Ich konnte kaum glauben, wie viele herzige Hundebabys hier angeboten wurden», erzählt Fabienne Moser –trotz der riesigen Auswahl an Hundewelpen wurde sie nicht im Geringsten misstrauisch. Über Wochen hinweg verbrachte sie viele Stunden auf der Seite, bis sie sich für Lulu entschied, einen Yorkshireterrier mit gold-weissem Fell und dunklen Knopfaugen.
Voller Vorfreude auf den Terrierwelpen überwies sie im Voraus die geforderten 900 Euro. «Den Service des Onlineshops empfand ich als sehr positiv und auch die Kommunikation war stets korrekt», so die Solothurnerin. Nach der Überweisung des Vorschusses chattete sie per WhatsApp mehrmals mit der angeblichen Kontaktperson des Welpenshops: «Er hat mir unter anderem ausführliche Informationen zu Charakter und Impfstatus von Lulu geschickt». Fabienne Moser konnte die Ankunft ihres Welpen kaum erwarten: Hundekörbchen, Futternapf und Welpennahrung standen schon bereit.
«Ich war total vernarrt in die Welpen und sah alles durch eine rosarote Brille – obwohl die Alarmglocken viel früher hätten schrillen müssen.»
Allerdings kam fünf Wochen später anstelle des Welpen eine besorgte WhatsApp. «Die Händler vom Onlineshop haben mich aufgefordert, weitere 500 Euro für den Weitertransport zu überweisen. Sonst könnte Lulu auf dem Weg in die Schweiz an der Grenze verdursten», erzählt Fabienne Moser. Da von dieser Zahlung im Vorfeld nie die Rede war, wurde sie nun misstrauisch. Anstatt den weiteren Betrag zu überweisen, griff sie zum Telefon und meldete sich bei der AXA.
Der Kundendienst der AXA Cyber-Präventionsservices half der Kundin unter anderem dabei, ihre Passwörter zu ändern, die Kreditkarten sperren zu lassen sowie den Schaden mit den Banken zu regeln. Fabienne Moser war zudem sehr froh um den mentalen Support: «Ich war total durch den Wind, man fühlt sich so hilflos. In dieser Situation tat es gut zu hören, dass dies eine bekannte Masche von Cyberkriminellen ist und ich nicht die Erste bin, die auf einen solchen Betrug hereinfällt. Dank der Präventionstipps und neu installierten Browser-Plugins wird mir sowas hoffentlich nicht so schnell wieder passieren.»
*Der Name wurde auf Wunsch der Kundin geändert, er ist der AXA bekannt.
1. Wie funktioniert Vorschussbetrug?
Beim klassischen Vorschussbetrug existiert die angebotene Ware in Wirklichkeit nicht. In diesem speziellen Fall waren die Cyberkriminellen niemals im Besitz des Hundes, sondern haben lediglich Bilder von Welpen veröffentlicht und Zahlungen im Voraus verlangt. Diese Zahlungen landeten direkt in den Taschen der Betrügerinnen und Betrüger, ohne dass für unsere Kundin jemals die Möglichkeit bestanden hätte, eines der Tiere zu erhalten.
2. Welche Zeichen sollten stutzig machen?
Bevor Sie eine Ware erhalten, sollten Sie niemals im Voraus Geld überweisen – in welcher Form auch immer. Dies gilt besonders auch für vermeintliche Zusatzkosten. Häufig wird behauptet, dass Kosten für Lieferung oder Zölle anfallen, doch in Wirklichkeit sollen die Opfer zu einer ersten oder weiteren Vorauszahlung gedrängt werden. In diesen Fällen warten Kundinnen und Kunden oft vergeblich auf die Bestellung, und das Geld ist unwiederbringlich verloren.
Unter Vorschussbetrug versteht man grundsätzlich jede Form des Betrugs, bei der ein Vorschuss geleistet werden muss, um anschliessend ein Produkt oder eine Dienstleistung zu erhalten.
3. Wie konnten Sie Frau Moser helfen?
Zunächst haben wir den Fall analysiert: Wir haben die URL, die WhatsApp-Chats, die Telefonnummer sowie die Gesamtanmutung der Seite geprüft. Anzeige erstattet hat die Kundin direkt bei der lokalen Polizei.
Darüber hinaus haben wir Frau Moser mentalen Support geboten und ein Präventionsgespräch geführt, um zukünftige Fälle zu vermeiden. Wir haben sie bei der Änderung der Passwörter und der Sperrung der Kreditkarten unterstützt und neue angefordert. Ausserdem haben wir gemeinsam mit ihr die Schadenmeldung bei ihren Banken koordiniert und unser Browser-Plugin eingerichtet. Dadurch wird sie in Zukunft gewarnt, sobald sie sich auf einer betrügerischen Webseite aufhält.
4. Der Fake Shop ist immer noch online. Wie kann das sein?
Betrügerische Webseiten können aus verschiedenen Gründen noch online sein. Zum Teil sind sie schwer zu identifizieren: Es braucht jeweils eine Nutzerin oder einen Nutzer, die oder der Behörden auf betrügerische Aktivitäten aufmerksam macht, damit Massnahmen ergriffen werden können.
Zudem kann es eine gewisse Zeit dauern, bis Behörden oder Internetdienstanbieter auf betrügerische Aktivitäten aufmerksam werden und Massnahmen ergreifen. Deshalb ist es wichtig, verdächtige Webseiten zu melden, um andere Nutzerinnen und Nutzer zu schützen und die Behörden bei der Bekämpfung von Internetkriminalität zu unterstützen. Die AXA Cyberversicherung kooperiert mit Scamadviser: Wir melden diesem Unternehmen verdächtige Seiten, um seine Blacklist der Fake Shops zu ergänzen.
Auch die Polizei hat die Möglichkeit, gegen betrügerische Webseiten vorzugehen. Sie kann in Zusammenarbeit mit Internetdienstanbietern und anderen Behörden Massnahmen ergreifen, um betrügerische Aktivitäten im Internet zu bekämpfen. Dies kann die Sperrung oder Entfernung betrügerischer Webseiten sowie die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen umfassen. Wir empfehlen unseren Kundinnen und Kunden daher immer, verdächtige Webseiten der lokalen Polizei zu melden, damit sie angemessen reagieren können.
5. Wie schützen die Cyberpräventionsmassnahmen im Fall von betrügerischen Onlineshops
Kundinnen und Kunden mit einer AXA Cyberversicherung erhalten im Rahmen des Bausteins Onlineshopping ein einfach im Browser zu installierendes Tool, das sie beim Aufrufen/Besuch von betrügerischer Webseiten warnt. Sie können sich ausserdem mit Fragen oder Zweifeln an den AXA Kundenservice wenden. Darüber hinaus erhalten sie von uns regelmässig Warnmeldungen zu den neuesten Betrugsmaschen. Unser oberstes Ziel ist es, sicherzustellen, dass unsere Kundinnen und Kunden ein Höchstmass an Sicherheit im Internet geniessen können. Mit einer AXA Cyberversicherung inklusive Präventionsservices sind sie umfassend informiert und geschützt, damit sie sich frei und unbesorgt im digitalen Raum bewegen können.