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Messerkauf per Mausklick: Welche Waffen sind in der Schweiz verboten?

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Springmesser, Klappmesser, Schmetterlingsmesser: Im Internet werden heute verschiedenste Messer und andere Waffen zum Verkauf angeboten – und können mit einigen wenigen Klicks zum Schleuderpreis bestellt werden. Doch nicht selten erhalten die Käuferinnen und Käufer statt der bestellten Ware eine Vorladung der Staatsanwaltschaft.

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Welche Waffen sind in der Schweiz illegal?

Viele Messer, die in Onlineshops wie zum Beispiel dem chinesischen Anbieter AliExpress angeboten werden, sind in der Schweiz verboten. Entdeckt die Zollbehörde ein Päckchen mit einer illegalen Waffe, wird dieses der Staatsanwaltschaft des Kantons gemeldet, in dem die Empfängerin oder der Empfänger wohnt – und es erfolgt ein Strafbefehl. Der Vorwurf: Widerhandlung gegen das Waffengesetz.

Viele jugendliche Käufer

Die Zahl der vom Schweizer Zoll beschlagnahmten Butterfly-Messer, Schlagringe, Wurfsterne und anderen illegalen Waffen ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Insbesondere bei jungen Männern finden die  verbotenen und spottbilligen Waffen reissenden Absatz: Ein Springmesser für drei Franken  – da siegen bei manchem Teenager Neugier und Faszination über Vorsicht und Verstand. 

Geld- oder Freiheitsstrafe

Wer illegale Messer und andere Waffen kauft und einführt, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. In jedem Fall gibt es für dieses Vergehen einen Strafregistereintrag, der mindestens zwei Jahre bestehen bleibt. 

Daher sollten Sie sich vor einem Messerkauf gut informieren, die Richter kennen hier kein Pardon. So verurteilte das Bundesgericht in einem Entscheid von Januar 2019 den Käufer eines einhändig bedienbaren Klappmessers zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. Bei Jugendlichen werden die Verfahren von der Jugendanwaltschaft geführt: Die Strafen reichen von einer schriftlichen Ermahnung (Verweis) bis zum mehrmonatigen Freiheitsentzug. 

Im Strafrecht gilt die Regel: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Cyril Senn, Strafrechtsexperte bei der AXA-ARAG

Verstoss gegen das Waffengesetz

Gemäss Schweizer Waffengesetz sind Messer verboten, deren Klinge mit einem einhändig bedienbaren automatischen Mechanismus ausgefahren werden kann. Ebenfalls verboten sind:

  • Schmetterlingsmesser
  • Klappmesser* (einhändig ausklappbar mit automatischem Auslösemechanismus)
  • Dolche mit symmetrischer Klinge
  • Wurfmesser

*Erlaubt sind: Einhändig manuell bedienbare (Klapp-)Messer ohne automatischen Mechanismus und ohne Federunterstützung wie z. B. das klassische Schweizer Armeetaschenmesser.

Aufgrund der strengen Strafen empfehle ich vor einem Messerkauf – sei es in einem Schweizer Geschäft oder einem Onlineshop in Fernost –, die Unterlagen des Bundesamts für Polizei (fedpol) zu konsultieren.

Cyril Senn, Strafrechtsexperte bei der AXA-ARAG

Hilfe beim Messerkauf

Der Staat hat erkannt, dass es in vielen Fällen schwierig einzuschätzen ist, ob man nun ein illegales Messer kauft oder nicht. Auf seiner Internetseite liefert das Bundesamt für Polizei (Fedpol) deshalb den Schweizer Messerliebhaberinnen und -liebhabern fundierte Empfehlungen und eine ausgezeichnete Entscheidungshilfe.

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