Es ist der Traum vieler Kreativen und Wissenschaftler: etwas bisher nicht Dagewesenes zu erfinden. Sei es ein Markenlogo, eine fettfreie Schokolade oder ein Medikament gegen Alzheimer. Doch ist eine Idee wirklich rechtlich schützbar?
Erfindungen, die ein konkretes Problem mit Mitteln der Technik lösen, kann man sich mit Hilfe eines Patents schützen lassen. Sprich: Wenn der Cro-bap oder seine Herstellung ein technisches Problem löst, kann er bzw. das Herstellungsverfahren als Patent angemeldet werden. Hinzu kommt, dass die Erfindung neu sein muss und sich nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben darf. Sind die Voraussetzungen erfüllt, sollten Sie prüfen, in welchem Gebiet das Patent genutzt und entsprechend geschützt werden soll.
Wird die Erfindung öffentlich bekannt, gehört Sie zum Stand der Technik und ist nicht mehr als Patent schützbar. Als Erfinderin oder Erfinder müssen Sie Ihre Erfindung bis zur Anmeldung geheim halten. Durch eine Veröffentlichung besteht die Gefahr, dass die Erfindung öffentlich und damit zum Stand der Technik wird und nicht mehr durch ein Patent schützbar ist. Auch besteht die Gefahr, dass eine Dritte oder ein Dritte die Erfindung zum Patent anmeldet. In diesem Fall drohen lange Verfahren. Das Recht auf das Patent steht Ihnen als Erfinderin oder Erfinder zwar zu. Jedoch müssen Sie dann nachweisen, dass Sie selbst der Erfinder sind, was nicht ganz einfach ist.
Wenn Ihre Erfindung tatsächlich noch nicht bekannt ist und kein bestehendes Patent verletzt, können Sie eine Patentanmeldung verfassen. Die Beschreibung der Erfindung in der Patentanmeldung ist entscheidend, da sie den Schutzumfang definiert. Um bei dieser Beschreibung Fehler zu vermeiden, empfehle ich, eine Expertin oder einen Experten hinzuzuziehen.
Die Recherche beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) kostest CHF 550.–; diese Prüfung ist jedoch nicht obligatorisch. Bei einer Patentanwältin oder einem Patentanwalt sind die Kosten für eine Recherche Verhandlungssache und je nach Aufwand unterschiedlich. Die Kosten für die Anmeldung sind abhängig von der gewählten Anmeldestelle, des Schutzgebiets und der Anzahl der Ansprüche.
Sie sollten auf jeden Fall abklären, ob Ihre Idee wirklich neu ist. Erstaunlich viele Erfindungen gibt es bereits und Sie könnten ein bestehendes Patent verletzen.
Ihre Idee als solche können Sie nicht schützen: Sie können einer Konkurrentin oder einem Konkurrenten nicht verbieten, ebenfalls einen Spätzli-Food-Truck zu eröffnen. Schützen können Sie jedoch die konkrete Ausgestaltung des Konzepts. So können Sie sich z.B. einen kreativen Namen für Ihr Konzept überlegen und diesen Namen für Ihren mobilen Verpflegungsservice als Marke anmelden. Einen gewissen Schutz vor Nachahmern bietet ausserdem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). So ist es beispielsweise nicht gestattet, eine Verwechslungsgefahr herbeizuführen oder einen unnötig anlehnenden Marktauftritt zu wählen. Ansprüche aus dem UWG müssen Sie im Streitfall gerichtlich durchsetzen, was mit Folgekosten verbunden ist.
Der Schutz einer Marke ist beschränkt auf bestimmte Waren und Dienstleistungen. Wenn Sie beim Spätzli-Truck als Warenklasse «Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen» gewählt haben, kann dieselbe Marke dennoch von einem Dritten für andere Dienstleistungen oder Waren verwendet werden. Die Kosten der Markeneintragung in der Schweiz sind abhängig von der Anzahl der gewählten Waren und Dienstleistungen. In der Grundgebühr der Anmeldung (CHF 550.–) sind Klassen mit mehreren Kategorien enthalten.
Bevor Sie Ihre Marke anmelden, sollten Sie abklären, ob diese Marke bereits besteht oder mit anderen Marken verwechselt werden kann. Dazu können Sie entweder eine eigene Recherche in den Registern vornehmen, eine Anwältin oder ein Anwalt beiziehen oder eine Markenrecherche beim IGE in Auftrag geben.
Nicht geschützt werden können Zeichen, die Gemeingut sind, Formen, die das Wesen der Ware ausmachen, und Formen der Ware oder Verpackung, die technisch notwendig sind. Ausserdem darf Ihre Marke nicht irreführend sein, nicht gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder geltendes Recht verstossen.
Der Name «Kinderkleider» ist nicht als Marke zulässig, da er Gemeingut ist. «Kinderkleider Kägi» hingegen wäre erlaubt. Wenn es bereits ein Geschäft gibt, das Ihren Markennamen – oder einen sehr ähnlichen – verwendet und im selben Bereich tätig ist, kann der Inhaber gegen Ihre Marke Widerspruch einlegen. Dasselbe können Sie tun, wenn ein «Nachahmer» eine Marke schützen lassen möchte, die Ihrem Business zu stark gleicht.
Wenn die Marke nicht eingetragen wird, kann anderen Wettbewerbern nicht untersagt werden, die Kennzeichnung oder eine ähnliche Kennzeichnung zu verwenden. Einen gewissen Schutz bietet wiederum das UWG oder unter Umständen das Firmenrecht.
Es gibt keinen speziellen Schutz von Domains: Freie Domains werden der ersten Anmelderin oder dem ersten Anmelder vergeben. Eine identische Domain kann daher nicht vergeben werden. Eine Domain kann sich jedoch aus einer bereits geschützten Marke ergeben (z. B. «www.axa.ch») oder selbst als Marke eingetragen werden (z. B. «search.ch»). Ein Schutz der Domain kann sich ausserdem aus dem Firmenrecht oder aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ergeben. Grundsätzlich gilt: Eine Domain ist zu kurz, um selbst urheberrechtlichen Schutz zu erlangen.
Erfindungen, die Sie bei Ausübung Ihrer dienstlichen Tätigkeit und in Erfüllung Ihrer vertraglichen Pflichten machen, gehören dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber darf Ihre Erfindung zum Patent anmelden und von den Schutzrechten profitieren. Sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, haben Sie keinen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung.
Der Name Ihrer Gesellschaft, die sogenannte Firma, ist im Handelsregister eingetragen. Niemand darf sein Unternehmen gleich nennen. Andere dürfen aber diesen Begriff für ihre Produkte verwenden und als Marke eintragen lassen. Wenn sie das tun, sind Sie unter Umständen eingeschränkt, Ihren Firmennamen für die eigenen Produkte zu verwenden. Es ist also von Vorteil, den Namen zusätzlich als Marke zu schützen.