Schweizerinnen und Schweizer geben jedes Jahr durchschnittlich 12 Prozent ihres Bruttoeinkommens für Steuern aus. Mit diesen 8 Tipps sparen Sie in der Schweiz Steuern.
Bei den Steuern sparen lohnt sich. Denn das eingesparte Geld können Sie als zusätzlichen Betrag in der Haushaltskasse nutzen oder auch als Investition in die Zukunft. So können Sie den eingesparten Betrag mit einer Rendite an den Kapitalmärkten anlegen oder durch die Einzahlung in die Altersvorsorge als Absicherung im Alter nutzen.
Das Thema «Steuern» kann für Personen, die sich nur einmal im Jahr im Rahmen ihrer Steuererklärung damit beschäftigen, kompliziert sein. Deshalb werden hier die wichtigsten Begriffe kurz erklärt:
Damit ein Staat funktioniert, braucht er Geld. Dieses Geld wird unter anderem durch Abgaben an Bund, Kantone und Gemeinden beschafft.
Sie sind bereits bestens mit dem Schweizer Steuersystem vertraut? Dann springen Sie direkt zu den Tipps.
Alle in der Schweiz wohnhaften und arbeitenden Personen sind in der Schweiz steuerpflichtig und zahlen eine jährliche Steuer auf ihr Einkommen und Vermögen. Ehepaare und Paare in eingetragener Partnerschaft werden gemeinsam besteuert. Minderjährige werden bis zur Volljährigkeit zusammen mit ihren Eltern besteuert.
Wer im Ausland wohnt und arbeitet, in der Schweiz aber eine Liegenschaft oder ein Unternehmen besitzt, ist ebenfalls in der Schweiz steuerpflichtig.
Die Steuern für ein ganzes Jahr sind immer in der Gemeinde und dem Kanton zu bezahlen, in dem eine steuerpflichtige Person am 31. Dezember des Steuerjahres gewohnt hat. Liegenschaften werden in der Standortgemeinde besteuert.
In der Schweiz werden Steuern auf drei Ebenen erhoben:
Bei der Dauer der Steuerpflicht gilt Folgendes:
Jede steuerpflichtige Person erhält meist in der ersten Jahreshälfte eine provisorische Steuerrechnung für die Kantons- und Gemeindesteuern (auch Akontorechnung), die auf der letzten definitiven Steuerveranlagung basiert. Der Zeitpunkt der Rechnung ist je nach Kanton unterschiedlich. Durch die Bezahlung der Akontorechnung in Raten kann vermieden werden, dass der gesamte Steuerbetrag auf einmal bezahlt werden muss.
Gleichzeitig erhalten steuerpflichtige Personen die Steuererklärung, die innert einer bestimmten Frist ausgefüllt werden muss. Die Kantone bestimmen die Fristen und kümmern sich nach der Einreichung um die Kontrolle der Steuererklärung. Meist nehmen jedoch die Gemeindesteuerämter die definitive Veranlagung vor und Erstellen die Schlussrechnung.
Im Anschluss erhalten die steuerpflichtigen Personen eine sogenannte Veranlagungsverfügung und die Schlussrechnungen der Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern.
Um Ihre Steuerausgaben so gering wie möglich zu halten und das gesparte Geld für andere Zwecke zu verwenden, möchten wir Ihnen die folgenden Spartipps mitgeben:
Wenn Sie hohe Berufskosten haben, die den Pauschalabzug übersteigen, können Sie einen effektiven Abzug geltend machen. Bei der direkten Bundessteuer und in einigen Kantonen beträgt der jährliche Abzug für Berufsauslagen CHF 2000 bis drei Prozent des Nettolohns, maximal CHF 4000. Höhere Kosten für Berufskleider, Verpflegung, Fachbücher und Computer können abgezogen werden, wenn entsprechende Belege eingereicht werden.
Für Fortbildungen nach der Erstausbildung können Weiterbildungskosten abgezogen werden. Abzugsfähig sind die Kurs- und Prüfungsgebühren, die Kosten für das Kursmaterial sowie die Reisekosten. Der Maximalbetrag bei der Bundessteuer beträgt CHF 12 000, während die Kantone die Höhe der maximal abzugsfähigen Weiterbildungskosten selbst festlegen können.
Leisten Sie zusätzliche Einzahlungen (auch Einkauf) in die 2. Säule (Pensionskasse), können Sie diese vom steuerbaren Einkommen abziehen. Ein Einkauf in die Pensionskasse ist jedoch nur möglich, wenn eine Beitragslücke besteht und so das maximal mögliche Altersguthaben noch nicht erreicht wurde. Weiteren Fragen rund um das Thema Vorsorgelücke widmet sich unsere Expertin im Artikel «Teilzeit und Pensionskasse: Vorsicht, Vorsorgelücke!».
Auch mit Einzahlungen in die Säule 3a können Sie Steuern sparen. Denn diese Beträge können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Abzugsfähig sind Einzahlungen bis zum Maximalbetrag von CHF 7258 (Stand 2025) für Erwerbstätige mit Pensionskasse und CHF 36 288 (Stand 2025) für Erwerbstätige ohne Pensionskasse.
Geld- und Sachspenden an gemeinnützige Organisationen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Sowohl bei der direkten Bundessteuer als auch in den meisten Kantonen können Spenden ab einem Betrag von CHF 100 in Abzug gebracht werden. Der Abzug ist jedoch auf 20 Prozent des Nettoeinkommens beschränkt. Auf der Website der Spendenstiftung Zewo sind die kantonalen Unterschiede ersichtlich.
Wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer einer Liegenschaft sind, können Sie die Hypothek sowie Schuldzinsen abziehen. Ausserdem können Sie bei den Unterhaltskosten jährlich zwischen den effektiven Kosten und dem Pauschalabzug wählen. Der Pauschalabzug beträgt beim Bund und in den meisten Kantonen 10 Prozent für Liegenschaften, die nicht älter als 10 Jahre sind. Bei älteren Liegenschaften beträgt der Pauschalabzug 20 Prozent des Eigenmietwertes oder des Mietertrages.
Sind die effektiven Auslagen höher als der Pauschalabzug, können Sie diese geltend machen und noch mehr Steuern sparen. Es lohnt sich also, grössere Renovationsarbeiten zu planen, damit der Pauschalabzug überschritten wird. Wertvermehrende Aufwendungen sind nicht abzugsberechtigt. Allerdings können Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, abgezogen werden.
Wenn Sie arbeiten und Ihr Kind fremdbetreut wird, können Sie neben den normalen Kinderabzügen zusätzlich bis zu CHF 25 000 bei der direkten Bundessteuer in Abzug bringen. Die Auslagen für Kita, Tagesheim oder Tageseltern müssen jedoch belegt werden können.
Unser Ratgeber mit Spartipps für Familien zeigt Ihnen viele weitere Möglichkeiten auf, wie Sie als Familie zusätzlich zu den Steuern Geld sparen können.
Wenn Sie vor Fälligkeit Ihrer Akontorechnung einzahlen, erhalten Sie in vielen Kantonen Vorzugszinsen. Diese sind oft höher als die Zinsen auf einem gewöhnlichen Sparkonto. Verspätete Zahlungen hingegen werden mit Negativzinsen bestraft.