Nach der Pensionierung im Eigenheim bleiben oder das Haus verkaufen? Wir zeigen, welche Überlegungen Sie vor dem Verkauf von Wohneigentum anstellen sollten und welche Möglichkeiten sich bieten.
Die Pensionierung ist für viele ein grosser Schritt. Vorbei ist es mit dem Arbeitsalltag, dafür bleibt mehr Zeit für (neue) Hobbys, für die Familie, für Reisen, den Garten oder das eine grosse Projekt, das man schon immer mal in Angriff nehmen wollte. Gleichzeitig kommen mit der Pensionierung neue Fragen auf: Wo und wie möchte ich künftig leben? Ist das Eigenheim nicht zu gross für zwei Personen? Sollten wir das Haus besser an die Kinder übergeben?
Kein leichter Entscheid. Und hat man sich erst einmal für einen Umzug entschieden, wartet schon die nächste grosse Frage: Was tun mit dem Eigenheim? Verkaufen und ein neues kaufen? Vermieten, schenken, vererben?
Das Eigenheim zu verkaufen ist ein grosser Umbruch im Leben vieler Pensionärinnen und Pensionäre – schliesslich sind mit dem eigenen Zuhause meist viele Erinnerungen verbunden. In einer Zeit, in der sich schon viel verändert, möchte man an etwas festhalten, das Sicherheit gibt. Und doch ist ein neues Zuhause vielleicht praktischer, besser gelegen, moderner. Oder man kann sich mit dem Gewinn aus dem Verkauf einen langgehegten Traum erfüllen – die Weltreise oder ein Ferienhaus am Meer. Anders sieht es aus, wenn das Wohneigentum im Alter nicht mehr tragbar ist. Alle Infos dazu finden Sie in unserem Artikel zur Tragbarkeit von Wohneigentum im Alter.
Egal aus welchen Gründen Sie überlegen, Ihr Haus oder Ihre Wohnung im Alter zu verkaufen – was sich auf jeden Fall lohnt, ist eine umfassende Beratung bei Ihrer Bank oder Ihrer Versicherung. Sind erst einmal alle Fragen rund um die Hypothekensituation, die Tragbarkeit, den Verkauf und gegebenenfalls die Finanzierung von neuem Wohneigentum geklärt, fällt die Entscheidung gleich viel leichter.
Der Verkauf der eigenen Liegenschaft und Kauf einer neuen Wohnung ist nicht die einzige Option, die sich Ihnen bietet. Wer Wohneigentum besitzt, hat folgende Möglichkeiten:
Wer ein Eigenheim besitzt, muss entscheiden, ob stattdessen neues Wohneigentum gekauft werden soll, oder ob man den dritten Lebensabschnitt lieber in einer Mietwohnung verbringen möchte. Wer sich für den Kauf von neuem Wohneigentum entscheidet, sollte sich bewusst sein, dass damit meist eine finanzielle Doppelbelastung verbunden ist – wenn auch nur vorübergehend. Schliesslich ist es nicht immer einfach, zeitgleich einen Verkauf und einen Kauf abzuwickeln und direkt vom bisherigen Zuhause in die neue Traumimmobilie zu ziehen.
Entsprechend kann sich eine Zwischenfinanzierung lohnen, bei der die Bank eine weitere Hypothek gewährt, bis das alte Wohneigentum verkauft ist. So stehen Mittel zur Verfügung, um die neue Liegenschaft zu bezahlen, während der Verkauf des bisherigen Wohneigentums noch nicht abgewickelt ist. Sobald die Mittel aus dem Verkauf geflossen sind, wird diese Hypothek zurückgezahlt.
Wer Wohneigentum verkauft und eine neue Liegenschaft erwirbt, sollte sich mit der Grundstückgewinnsteuer auseinandersetzen. Denn: Wer nach dem Verkauf von Wohneigentum innert einer bestimmten Zeitspanne ein neues Haus oder eine neue Wohnung erwirbt, kann die Grundstückgewinnsteuer ganz oder teilweise aufschieben (je nach Kanton). Weitere Informationen bietet der Hauseigentümerverband.
Nicht für jede und jeden kommt der Verkauf des Wohneigentums in Frage. Oft soll das Eigenheim in der Familie bleiben – und wird dann an die nächste Generation verschenkt oder vererbt. Das ist mitunter keine einfache Angelegenheit. Insbesondere dann nicht, wenn mehrere Kinder als Erben in Frage kommen und Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich haben. In unserem Beitrag zum Thema Erben haben wir hierzu die wichtigsten Infos zusammengefasst.
Eine Schenkung oder ein Erbvorbezug von Wohneigentum bedeutet aber nicht nur eine Auszahlung an die weiteren Kinder, sondern auch, dass den ausziehenden Eltern der Gewinn aus dem Hausverkauf entgeht – eine Summe, die im Alter doch auch gebraucht werden könnte.
Wer das Eigenheim also verschenkt oder noch zu Lebzeiten vererbt und in eine neue Wohnung oder ein neues Haus zieht, tut besonders gut daran, sich Klarheit über das eigene Budget und die Lebenshaltungskosten im Alter zu verschaffen. Denn: Mögliche Kosten für Aufenthalte in Alters- und Pflegeheime können das Budget zusätzlich strapazieren.
Nicht selten werden aus früheren Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzern im Alter neue Mieterinnen und Mieter: Das Wohneigentum wird verkauft, verschenkt oder vererbt, man zieht in eine neue Mietwohnung. Auch dann ist eine genaue Finanzplanung wichtig. Ist die Miete höher als die bisherigen Wohneigentumskosten, muss das Budget entsprechend angepasst werden.
Andererseits stellt sich die Frage, wie mit dem Erlös aus dem Hausverkauf umzugehen ist. Schliesslich entsteht dabei meist eine beträchtliche Summe, die nicht einfach auf dem Sparkonto liegen bleiben sollte. Wichtig ist, den Erlös so anzulegen, dass er bei Bedarf laufende Kosten decken oder für unvorhergesehene Ausgaben genutzt werden kann. Je nachdem, in welchem Alter Wohneigentum verkauft wird, sollte das Geld aus dem Erlös zudem eher kurz- bis mittelfristig statt langfristig angelegt werden. So steht es sicher zur Verfügung, wenn es gebraucht wird.