Fahren ohne Führerschein kommt in der Schweiz gar nicht so selten vor. Doch Verkehrsteilnehmende ohne Fahrerlaubnis sind nicht nur eine Gefahr für die Verkehrssicherheit – sie riskieren auch empfindliche Strafen.
Über 3000 Personen wurden 2023 in der Schweiz beim Fahren ohne Ausweis erwischt (Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA). Die Dunkelziffer dürfte jedoch um ein Vielfaches höher sein: Viele der Verstösse werden rein zufällig im Rahmen einer Polizeikontrolle entdeckt.
Wenn das Fehlen des Fahrausweises auffliegt, weil die Lenkerin oder der Lenker einen Unfall verursacht hat, dann wird es richtig ungemütlich: Das Gesetz sieht in solchen Fällen strenge Strafen vor. Schliesslich wird die Sicherheit unbeteiligter Personen aufs Spiel gesetzt. Fahrzeuglenkerinnen und -lenker sollten sich immer darüber im Klaren sein, welche Verantwortung sie tragen.
Es bedeutet, ohne die dafür nötige Fahrerlaubnis ein Fahrzeug zu lenken. Entweder fehlt die erforderliche Fahrerlaubnis grundsätzlich (Führerschein nicht vorhanden) oder nur vorübergehend (Führerschein derzeit ungültig).
Das kann mehrere Gründe haben:
Auch hier gibt es verschiedene Szenarien:
Übertretungen der Strassenverkehrsvorschriften werden lediglich mit einer Ordnungsbusse geahndet. Bei allen anderen Widerhandlungen handelt es sich um Vergehen, hier eröffnet die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren. Zusätzlich eröffnet das Strassenverkehrsamt ein Administrativverfahren, das zu einem (meist befristeten) Entzug des Führerscheins führen kann. Dabei gibt es drei Stufen:
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, verliert sehr leicht für ein paar Monate das «Billet». Doch auch eine deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung führt zum Ausweisentzug: Innerorts genügen 21 km/h, ausserorts 26 km/km über dem Tempolimit. Oder ein zu langer Blick aufs Handy mit entsprechendem Schwenker.
Übrigens: Gegen Personen, die einen ausländischen Führerschein haben und im Ausland leben, kann bei Verkehrsdelikten ein schweizweit geltendes Fahrverbot ausgesprochen werden.
Gemäss Artikel 95 des Strassenverkehrsgesetzes begehen Sie damit eine Straftat und riskieren eine Freiheitsstrafe (maximal 3 Jahre) oder Geldstrafe. Auf Fahrten mit einem abgelaufenen Führerausweis auf Probe folgt lediglich eine Geldstrafe. Geldstrafen sind auf 180 Tagessätze begrenzt. Ein Tagessatz liegt zwischen CHF 30 und CHF 3000, je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Täterin oder des Täters.
Der einzige wirksame Schutz vor einer einschneidenden Strafe ist, sich strikt von der Strasse fernzuhalten, solange Sie keinen gültigen Fahrausweis besitzen. Kompromisse lohnen sich hier nicht. Selbst wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, wird Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt Sie nicht vor den Konsequenzen Ihres Verhaltens schützen können.
Achtung: Wenn Sie Ihr Fahrzeug einer Drittperson ohne Fahrerlaubnis überlassen, tragen Sie die Verantwortung und setzen sich einer Strafe aus.
Je häufiger und schwerer die Widerhandlungen, desto strenger fällt die Administrativmassnahme aus («Kaskadensystem»). Wenn Sie also am Lenker erwischt wurden, obwohl der Führerschein bereits entzogen war, droht eine längere Sperrfrist.
Meist wird der Führerschein lediglich für eine begrenzte Zeit entzogen. Man spricht dabei von einem Warnungsentzug.
Sobald jedoch gesundheitliche, psychologische oder Suchtprobleme ins Spiel kommen, kann es auch einen Sicherungsentzug auf unbestimmte Zeit geben. Dabei wird die Frage der Fahreignung grundsätzlich geprüft – je nachdem durch eine anerkannte Verkehrsmedizinerin oder einen anerkannten Verkehrspsychologen. Bei den verkehrsmedizinischen Untersuchungen gilt eine gesamtschweizerische Stufenregelung. Bei den Stufen 3 und 4 ist mit Kosten von bis zu CHF 2000 zu rechnen (nicht krankenkassenpflichtig).
Personen, die unerlaubt fahren, haben unter Umständen keinen Versicherungsschutz. Wie Ihre Versicherung dies handhabt, können Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) nachlesen. Werden Sie ohne Fahrberechtigung in einen Unfall verwickelt, kann dies also schwerwiegende finanzielle Folgen haben.
Internationale Führerausweise gelten nur in Verbindung mit einem gültigen Schweizer Führerschein als Fahrerlaubnis. Vorsicht: Bei einem Verstoss ausserhalb der Schweiz machen Sie sich zusätzlich im Ausland strafbar.
Wer den Führerschein beim Fahren nicht mit sich führt, begeht in der Schweiz keine Straftat, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Bei einer polizeilichen Kontrolle zahlen Sie eine Busse von CHF 20. Das gilt auch, wenn Sie noch mit dem blauen Fahrausweis aus Papier unterwegs sein sollten: Seit 01. November 2024 ist nämlich der Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) obligatorisch.
Nicht so leicht kommen Sie davon, wenn Sie im Ausland kontrolliert werden und keinen Führerschein mitführen: Weil die Polizei Ihre Angaben nicht überprüfen kann, werden Sie möglicherweise an der Weiterfahrt gehindert, bis das Problem geklärt ist.