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Fahren ohne Führerschein: kein Kavaliersdelikt

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Fahren ohne Führerschein kommt in der Schweiz gar nicht so selten vor. Doch Verkehrsteilnehmende ohne Fahrerlaubnis sind nicht nur eine Gefahr für die Verkehrssicherheit – sie riskieren auch empfindliche Strafen. 

Über 3000 Personen wurden 2023 in der Schweiz beim Fahren ohne Ausweis erwischt (Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA). Die Dunkelziffer dürfte jedoch um ein Vielfaches höher sein: Viele der Verstösse werden rein zufällig im Rahmen einer Polizeikontrolle entdeckt. 

Wenn das Fehlen des Fahrausweises auffliegt, weil die Lenkerin oder der Lenker einen Unfall verursacht hat, dann wird es richtig ungemütlich: Das Gesetz sieht in solchen Fällen strenge Strafen vor. Schliesslich wird die Sicherheit unbeteiligter Personen aufs Spiel gesetzt. Fahrzeuglenkerinnen und -lenker sollten sich immer darüber im Klaren sein, welche Verantwortung sie tragen.

Was bedeutet «Fahren ohne Berechtigung»?

Es bedeutet, ohne die dafür nötige Fahrerlaubnis ein Fahrzeug zu lenken. Entweder fehlt die erforderliche Fahrerlaubnis grundsätzlich (Führerschein nicht vorhanden) oder nur vorübergehend (Führerschein derzeit ungültig).

1. Führerschein nicht vorhanden

Das kann mehrere Gründe haben:

  • Ausweis nie erworben
  • Erforderliche Kategorie nicht vorhanden: Dies kommt am häufigsten bei Motorrädern vor.
  • Ausweis verweigert: Zum Beispiel, weil die medizinischen Mindestanforderungen nicht erfüllt oder vier praktische Prüfungen in Folge nicht bestanden wurden.

2. Führerschein ungültig

Auch hier gibt es verschiedene Szenarien:

  • Führerausweis abgelaufen:  
    • Der Lernfahrausweis ist auf 4 Monate (Kat. A – Motorräder) bzw. 24 Monate (Kat. B – Auto) befristet.
    • Der Führerausweis auf Probe verfällt nach 3 Jahren, sofern der obligatorische Weiterbildungstag versäumt wurde (innerhalb der ersten 12 Monate).
    • Einzig der definitive Führerausweis ist, wie der Name schon sagt, unbeschränkt gültig.
  • Führerausweis entzogen: Bei mittelschweren, schweren oder wiederholten Widerhandlungen sowie aus medizinischen/psychologischen Gründen können Schweizer Führerausweise entzogen werden.
  • Führerausweis aberkannt: Ausländische Führerscheine können zwar nicht entzogen, dafür aber aberkannt werden. Dabei gelten dieselben Regeln wie für Schweizerinnen und Schweizer. Für die Umschreibung des ausländischen Führerscheins beim Strassenverkehrsamt gilt eine 12-monatige Frist. Das heisst, ein Jahr nach Wohnsitznahme in der Schweiz wird ein ausländischer Führerschein automatisch aberkannt.

Wann droht in der Schweiz eigentlich ein Ausweisentzug?

Übertretungen der Strassenverkehrsvorschriften werden lediglich mit einer Ordnungsbusse geahndet. Bei allen anderen Widerhandlungen handelt es sich um Vergehen, hier eröffnet die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren. Zusätzlich eröffnet das Strassenverkehrsamt ein Administrativverfahren, das zu einem (meist befristeten) Entzug des Führerscheins führen kann. Dabei gibt es drei Stufen:

  1. Leichte (erste) Widerhandlung – Verwarnung (2 Jahre Bewährungsfrist)
  2. Mittelschwere Widerhandlung – mind. 1 Monat Führerausweisentzug
  3. Schwere Widerhandlung – mind. 3 Monate Führerausweisentzug

Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, verliert sehr leicht für ein paar Monate das «Billet». Doch auch eine deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung führt zum Ausweisentzug: Innerorts genügen 21 km/h, ausserorts 26 km/km über dem Tempolimit. Oder ein zu langer Blick aufs Handy mit entsprechendem Schwenker.

Übrigens: Gegen Personen, die einen ausländischen Führerschein haben und im Ausland leben, kann bei Verkehrsdelikten ein schweizweit geltendes Fahrverbot ausgesprochen werden.

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    Geschwindigkeitsbussen

    Schwungvoll unterwegs – bis es blitzt: Ein Überschreiten des Tempolimits ist schnell passiert. Doch mit welcher Busse muss man rechnen?

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Was passiert, wenn ich ohne Führerschein fahre?

Gemäss Artikel 95 des Strassenverkehrsgesetzes begehen Sie damit eine Straftat und riskieren eine Freiheitsstrafe (maximal 3 Jahre) oder Geldstrafe. Auf Fahrten mit einem abgelaufenen Führerausweis auf Probe folgt lediglich eine Geldstrafe. Geldstrafen sind auf 180 Tagessätze begrenzt. Ein Tagessatz liegt zwischen CHF 30 und CHF 3000, je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Täterin oder des Täters.

Der einzige wirksame Schutz vor einer einschneidenden Strafe ist, sich strikt von der Strasse fernzuhalten, solange Sie keinen gültigen Fahrausweis besitzen. Kompromisse lohnen sich hier nicht. Selbst wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, wird Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt Sie nicht vor den Konsequenzen Ihres Verhaltens schützen können.

Achtung: Wenn Sie Ihr Fahrzeug einer Drittperson ohne Fahrerlaubnis überlassen, tragen Sie die Verantwortung und setzen sich einer Strafe aus.

Wie wird ein wiederholter Verstoss bestraft?

Je häufiger und schwerer die Widerhandlungen, desto strenger fällt die Administrativmassnahme aus («Kaskadensystem»). Wenn Sie also am Lenker erwischt wurden, obwohl der Führerschein bereits entzogen war, droht eine längere Sperrfrist.

Warnungs- oder Sicherungsentzug?

Meist wird der Führerschein lediglich für eine begrenzte Zeit entzogen. Man spricht dabei von einem Warnungsentzug.

Sobald jedoch gesundheitliche, psychologische oder Suchtprobleme ins Spiel kommen, kann es auch einen Sicherungsentzug auf unbestimmte Zeit geben. Dabei wird die Frage der Fahreignung grundsätzlich geprüft – je nachdem durch eine anerkannte Verkehrsmedizinerin oder einen anerkannten Verkehrspsychologen. Bei den verkehrsmedizinischen Untersuchungen gilt eine gesamtschweizerische Stufenregelung. Bei den Stufen 3 und 4 ist mit Kosten von bis zu CHF 2000 zu rechnen (nicht krankenkassenpflichtig).

Zahlt die Versicherung, wenn ich ohne Führerschein einen Unfall verursache?

Personen, die unerlaubt fahren, haben unter Umständen keinen Versicherungsschutz. Wie Ihre Versicherung dies handhabt, können Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) nachlesen. Werden Sie ohne Fahrberechtigung in einen Unfall verwickelt, kann dies also schwerwiegende finanzielle Folgen haben.

  • Bei Sach- und Personenschäden an Dritten bezahlt zwar zunächst die obligatorische Haftpflichtversicherung. Doch wahrscheinlich wird diese auf Sie Regress nehmen. Das bedeutet, Sie müssen nachträglich für die verursachten Kosten ganz oder teilweise selbst aufkommen. Schliesslich hätten Sie gar nicht fahren dürfen, ohne ein Fehlverhalten Ihrerseits wäre der Schaden folglich nicht eingetreten.
  • Was die Kaskoversicherung in einem solchen Fall übernimmt, hängt von den jeweiligen AVB sowie von den konkreten Umständen im Einzelfall ab.
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    Was bedeutet «grobfahrlässig»?

    Grobfahrlässiges Handeln kann sich auf Ihr Strafmass, aber auch auf Versicherungsleistungen auswirken. Hier erfahren Sie mehr dazu.

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Wenigstens habe ich noch einen Führerschein fürs Ausland – oder?

Internationale Führerausweise gelten nur in Verbindung mit einem gültigen Schweizer Führerschein als Fahrerlaubnis. Vorsicht: Bei einem Verstoss ausserhalb der Schweiz machen Sie sich zusätzlich im Ausland strafbar.

Ich habe schon oft den Fahrausweis zuhause vergessen …

Wer den Führerschein beim Fahren nicht mit sich führt, begeht in der Schweiz keine Straftat, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Bei einer polizeilichen Kontrolle zahlen Sie eine Busse von CHF 20. Das gilt auch, wenn Sie noch mit dem blauen Fahrausweis aus Papier unterwegs sein sollten: Seit 01. November 2024 ist nämlich der Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) obligatorisch.

Nicht so leicht kommen Sie davon, wenn Sie im Ausland kontrolliert werden und keinen Führerschein mitführen: Weil die Polizei Ihre Angaben nicht überprüfen kann, werden Sie möglicherweise an der Weiterfahrt gehindert, bis das Problem geklärt ist.

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