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Weltreise: Welche Versicherungen brauche ich?

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Auf und davon, die Welt entdecken: Davon träumen viele, auch in der Schweiz. An Versicherungen denkt man dabei oft zuletzt. Doch für eine gelungene Weltreise sind sie entscheidend – insbesondere die Krankenversicherung.

Eine Weltreise will sorgfältig geplant sein. Und der besten Vorbereitung zum Trotz gilt nach wie vor die Grundregel: keine Langzeitreise ohne Pleiten, Pech und Pannen. Spätestens beim ersten gröberen Zwischenfall entscheidet es sich, ob Sie Ihren Trip weiterhin sorglos geniessen können. Die Fortsetzung der Reise steht und fällt nicht selten mit Ihrem persönlichen Versicherungsschutz. Wer zum Beispiel in den USA ins Spital muss und keine Auslandskrankenversicherung hat, gerät ganz schnell in Schwierigkeiten. Wir zeigen auf, welche Versicherungen für eine Weltreise wirklich sinnvoll sind – und welche nicht.

Welche Versicherungen sind für eine Weltreise sinnvoll?

Reiseversicherung

Klassische Reiseversicherungen sind modular aufgebaut: Sie wählen genau den Versicherungsschutz, den Sie brauchen. Der zentrale Baustein ist in der Regel die Annullationskostenversicherung bzw. Reiserücktrittsversicherung. 

  • Annullationskostenversicherung: Übernimmt die Annullationskosten (Flugtickets, Hotelreservierungen, gebuchte Freizeitaktivitäten usw.), wenn Sie Ihre Reise nicht wie geplant antreten können oder abbrechen müssen. Dafür braucht es natürlich einen triftigen Grund – wie Krankheit, Jobverlust oder Todesfall einer nahestehenden Person. Wichtig: Die Versicherung greift nur, wenn das Ereignis unerwartet eingetreten ist. 
  • Personenassistance: Trägt weltweit die Kosten für Notfalltransporte zu Ärztin, Arzt oder Spital, Rettungs- und Bergungsaktionen sowie Rücktransporte in die Schweiz.
  • Fahrzeugassistance: Bezahlt Pannenhilfe, Abschleppen, Fahrzeugrückführung, Transportmehrkosten für Rückreise oder Fortsetzung der Reise, Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten. Dieser Baustein ist nur nötig, wenn Sie auf Ihrer Reise Auto fahren. Tipp: Beachten Sie den Geltungsbereich. Einige Produkte decken beispielsweise nur Europa ab.
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    Internationaler Führerausweis

    Wozu braucht es ihn? Wo bekomme ich ihn und was kostet er? Hier finden Sie Antworten.

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Unfallversicherung

Angestellte, die mindestens 8 Stunden pro Monat beim gleichen Unternehmen arbeiten, sind in der Schweiz obligatorisch für Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Aber: 31 Tage nach dem letzten Arbeitstag endet dieser Unfallschutz – egal, ob Sie gekündigt haben oder einen längeren unbezahlten Urlaub beziehen. Nun haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Abredeversicherung: Sie verlängern die Deckung für Nichtberufsunfälle bei Ihrer bisherigen Unfallversicherung für maximal 6 Monate. Der Schutz gilt weltweit, die Prämien gehen zu Ihren Lasten.
  • Krankenkasse: Sie integrieren den Unfallschutz bei Ihrer Krankenkasse – genauso wie Kinder, Jugendliche, Selbstständige und nichterwerbstätige Erwachsene. Die Prämien dafür sind nicht sehr hoch, allerdings zahlen Sie auch hier Franchise und Selbstbehalt.

Die Leistungen sind bei einer Unfallversicherung über Arbeitgeberin oder Arbeitgeber in der Regel besser. Profitieren Sie daher so lange wie möglich von der Abredeversicherung, bevor Sie zur Krankenkasse wechseln.

Auslandskrankenversicherung

Der Schutz durch die obligatorische Grundversicherung ist zwar weltweit gültig, aber betraglich begrenzt. Reisen Sie in Länder mit eher hohen Gesundheitskosten, ist die Auslandskrankenversicherung unbedingt zu empfehlen (siehe «Lohnt sich die Auslandskrankenversicherung?»).

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    Notfall unterwegs

    Grundversicherung, Unfallversicherung, Zusatzversicherung: Wer zahlt wann? Lesen Sie hier, was die Krankenkasse im Ausland wirklich deckt.

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Privathaftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung ist weltweit gültig. Und ihr Schutz ist unverzichtbar – auch auf Reisen: Es kann immer und überall passieren, dass Sie jemandem versehentlich einen Schaden zufügen. Tipp: Bei der AXA sind Schäden durch Drohnen der offenen Kategorie automatisch mitversichert.

Reisegepäck, Kameras, Drohnen & Co.

Ob es sich lohnt, Ihr Gepäck zu versichern, müssen Sie selbst entscheiden. Am entspanntesten reist ohnehin, wer möglichst wenig Wertvolles mit sich führt. Ansonsten bietet die Hausratversicherung Zusatzdeckungen für Reisegepäck sowie Diebstahl auswärts. Aber Achtung: Viele Weltenbummler führen heute teures Equipment mit sich, dessen Wert die für Reisegepäck übliche Versicherungssumme übersteigt. Für Foto- und Videokameras, Drohnen, Laptops usw. lohnt sich eine Elektrogeräteversicherung.

Was mache ich mit bestehenden Versicherungen?

  • Krankenkasse: Behalten. Ohne festen Wohnsitz im Ausland verbleibt Ihr Wohnsitz automatisch in der Schweiz – Sie sind also weiterhin krankenkassenpflichtig.
  • Zusatzversicherungen: Prüfen und eventuell anpassen. Im Ausland nicht benötigte Zusatzversicherungen lassen sich – falls in den Vertragsbedingungen vorgesehen – sistieren. Das heisst, Sie haben während Ihrer Weltreise kein Anrecht auf Leistungen, zahlen dafür aber auch weniger oder gar keine Prämien.
  • Privathaftpflichtversicherung: Behalten. Siehe oben.
  • Reiseversicherung: Behalten, prüfen und eventuell anpassen.

Doppelt versichert?

Den Baustein «Personenassistance» gibt es bei 

  • Reiseversicherungen
  • Auslandskrankenversicherungen
  • ambulanten Zusatzversicherungen

Nehmen Sie Ihre Verträge genau unter die Lupe, um eine Mehrfachversicherung zu vermeiden.

  • Hausratversicherung: Prüfen. Selbst wenn Sie für die Weltreise Ihre Wohnung auflösen, werden Sie vermutlich einen Teil Ihres Besitzes irgendwo einstellen. In einem Lager ist Ihr Hab und Gut nicht sicherer als zuhause. Überlegen Sie sich deshalb gut, ob Sie die Hausratversicherung sistieren möchten. Klären Sie bei Ihrer Versicherung ab, wie die Auswärtsdeckung gehandhabt wird. Bei der AXA müssen Sie ab einer Frist von 1 Jahr die Adresse des Lagers angeben, um weiterhin vollen Schutz zu geniessen.
  • Rechtsschutzversicherung: Prüfen und eventuell anpassen. Miet- und Kaufverträge, Buchungen, Strafverfahren – auch im Ausland können Sie unversehens in rechtliche Streitigkeiten geraten. Bei der AXA lässt sich der Privatrechtsschutz individuell zusammenstellen. Für Vielreisende interessant ist das Modul «Verkehr & Reisen».
  • Autoversicherung: Prüfen. Je nach Dauer Ihrer Reise sparen Sie mit dem Deponieren des Kontrollschilds viel Geld. Denn: Solange Ihr Kontrollschild hinterlegt ist, zahlen Sie weder Auto-Haftpflichtversicherung noch Motorfahrzeugsteuern. Bereits zu viel bezahlte Steuern werden zurückerstattet, und in der Regel wird Ihre Versicherung automatisch benachrichtigt. Je nach Kanton zahlen Sie fürs Deponieren Ihres Kontrollschilds eine Bearbeitungsgebühr. Übrigens führen auch gewisse Poststellen Depots für Kontrollschilder.
  • Krankentaggeld: Prüfen. Wer sich eine unbezahlte Auszeit gönnt, verliert sein Recht auf Lohnfortzahlung. Je nach Krankentaggeldversicherung lässt sich allenfalls der Schutz verlängern. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber.
  • Vorsorge: Weiterführen. Je länger Ihre Weltreise dauert, desto wichtiger wird das Thema Vorsorge. Denn durch die Erwerbspause riskieren Sie Beitragslücken, die sich später schmerzlich auf Ihr Einkommen auswirken können. Achten Sie darauf, den jährlichen AHV-Mindestbeitrag zu bezahlen, und berücksichtigen Sie die 3. Säule weiterhin in Ihrem Budget.
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    Ferien für die Ohren

    In der dritten Staffel unseres Podcasts «Recht aktuell» geht es ums Reiserecht. Was tun bei Flugverspätungen, verlorenem Gepäck und Problemen mit dem Mietauto?

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Reiserücktrittsversicherung: Wann abschliessen?

Die Reiseversicherung gilt ab dem Datum, das im Versicherungsvertrag festgelegt ist. Sie sind also auch bei einem kurzfristigen Abschluss abgesichert. Aber Vorsicht: Ereignisse, die bereits vor Abschluss der Versicherung bzw. vor Buchung der Reise eingetreten sind oder erkennbar waren, sind nicht versichert. Spezielle Regeln gelten für chronisch kranke Personen.

Lohnt sich die Auslandskrankenversicherung?

Je nachdem, in welche Länder Sie reisen, sind Sie durch die obligatorische Krankenversicherung der Schweiz unzureichend geschützt. Die Grundversicherung bezahlt zwar im Notfall auch Behandlungen im Ausland – doch mit begrenzten Leistungen: Für eine bestimmte Behandlung übernimmt sie höchstens das Doppelte der in Ihrem Wohnkanton üblichen Tarife. Was darüber hinausgeht, geht zulasten der Versicherten. Das gilt auch für die Unfallversicherung. Die USA, Kanada, Australien, Neuseeland und Japan sind einige der Länder mit besonders hohen Gesundheitskosten. Hier kann selbst aus einem harmlosen Zwischenfall ein finanzielles Fiasko werden. Aus diesem Grund bieten viele Versicherungen die Auslandskrankenversicherung an: eine zusätzliche Unfall- und Krankenversicherung speziell fürs Ausland, deren Laufzeit wählbar ist.

Risikosportarten: Vorsicht, Ausschlüsse!

Falls Sie für Ihre Weltreise besondere Aktivitäten mit erhöhtem Risiko planen, klären Sie ab, ob Ihre Versicherungen gewisse Ausschlüsse machen. So gibt es Risikosportarten, die je nach Anbieter speziell versichert werden müssen – zum Beispiel Downhill-Biken, Snowrafting, Höhenwandern über 5000 Metern oder Tauchen in einer Tiefe von mehr als 40 Metern.

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    Abgesichert auf Reisen

    Ob Weltreise, Auslandssemester oder Städtetrip: Erfahren Sie jetzt, welche Versicherungen ein Muss und welche nice to have sind.

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Impfungen und Gesundheit im Ausland

Verlangen die Zielländer Ihrer Reise bestimmte Impfungen – zum Beispiel gegen Gelbfieber? Reisen Sie in ein Malariagebiet und ist eine medikamentöse Prophylaxe angezeigt? Gibt es entlang Ihrer Route zurzeit Ausbrüche ansteckender Krankheiten? HealthyTravel, das Schweizerische Expertenkomitee für Reisemedizin, informiert auf seiner Website über relevante Ereignisse und erklärt, was vor, während und nach einer Reise zu beachten ist.

Oft ist es sinnvoll, sich zusätzlich von einer Fachperson beraten zu lassen. Im Spezialisten-Verzeichnis finden Sie Fachärztinnen und -ärzte für Tropen- und Reisemedizin in Ihrer Nähe.

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