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Adieu blauer Führerausweis: Was Sie über den Umtausch wissen sollten

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Auf Autofahrerinnen und Autofahrer kommt eine entscheidende Änderung zu: der Umtausch des veralteten blauen Führerausweises gegen das modernisierte Pendant im Kreditkartenformat. Das klingt im ersten Moment nach unnötiger Bürokratie und Aufwand – bietet jedoch nur Vorteile für Sie.

Blauer Führerausweis verliert seine Gültigkeit

Bereits 2003 löste der Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) den klassischen Führerausweis offiziell ab. Der blaue Führerausweis blieb dennoch gültig, so dass ein Umtausch in der Regel nicht verpflichtend war. Gut zwei Jahrzehnte später soll sich das ändern: Nach dem 31. Oktober 2024 verliert der blaue Führerschein seine Gültigkeit. Wer nach dem Stichtag – also ab dem 1. November 2024 – ohne FAK unterwegs ist, dem droht eine Busse von CHF 20. 

Apropos Geld: Leider ist der Umtausch nicht kostenlos. Die Kosten für den FAK variieren von Kanton zu Kanton. Im Kanton Zürich zahlen Sie zum Beispiel CHF 35 für den neuen Führerausweis. Eventuell erhebt Ihre zuständige Verwaltungsbehörde noch zusätzliche Gebühren.

So können Sie Ihren blauen Führerausweis umtauschen

Besitzen Sie noch einen blauen Führerausweis? Dann sollten Sie zeitnah handeln und diesen durch einen FAK ersetzen. Der Umtausch ist zum Glück vergleichsweise unkompliziert und in den meisten Kantonen dank E-Service problemlos online möglich. Dazu finden Sie auf der Website Ihres Kantons beziehungsweise der dortigen Behörde ein Formular für den Umtausch des blauen Führerausweises. Im Kanton Zürich zum Beispiel geben Sie Ihre Personalien online ein und drucken das Formular anschliessend aus. Mit einem aufgeklebten Passfoto bringen Sie das Formular dann zur Behörde. 

Alternativ ist es auch möglich, das Formular per Post in Papierform einzureichen. Dafür müssen Sie unter anderem Ihren blauen Führerausweis im Original mitsenden. Denken Sie daran, vorher eine Kopie zu machen, die Sie während der Bearbeitungszeit des neuen Ausweises mitführen können. Ausserdem sollten Sie in dieser Zeit nicht ins Ausland fahren. Fügen Sie zudem noch folgende Materialien bei: 

  • ein Identitätsnachweis in Kopie
  • ein aktuelles Passfoto (nicht digital)
  • eine Wohnsitzbescheinigung (bei Kantonswechsel)

Vorteile des FAK im Vergleich zum blauen Führerausweis

Der FAK hat seinen Preis. Allerdings ist es auch abseits der gesetzlichen Verpflichtung sinnvoll und vorteilhaft, wenn Sie Ihren blauen Führerschein durch einen Führerausweis im Kreditkartenformat ersetzen. So ist der FAK dank seines kleineren Formats viel praktischer in der Handhabung. Ausserdem bleibt er Ihnen länger erhalten. Denn statt aus dem nicht besonders belastbaren Papiermaterial besteht der neue Führerausweis aus langlebigem Kunststoff. Das hat noch einen weiteren Vorteil: Das Dokument ist so auch viel besser vor Fälschungen geschützt. Darüber hinaus enthält der neue Führerausweis keine Adresse, so dass Sie diese bei einem Umzug auch nicht mehr entsprechend zu ändern haben.

Im Ausland gilt der blaue Führerausweis nicht

Am meisten profitieren Sie vom FAK, wenn Sie mit dem Auto ausserhalb der Schweiz unterwegs sind. In der Vergangenheit kam der blaue Führerausweis hier nämlich an seine Grenzen und Sie benötigten in manchen Ländern zusätzlich einen internationalen Führerschein. Dies ist mit dem FAK innert Europa nicht mehr notwendig.

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