Gesundheit

Kleiner Stich – grosser Ärger

Bild: Keystone-SDA
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Jedes Jahr werden der AXA zwischen 1'000 und 2'000 Zeckenstiche gemeldet. Insbesondere von Mai bis Juli ist Vorsicht geboten: Zwei Drittel aller Fälle passieren dann. Doch beachtet man einige Vorsichtsmassnahmen, lässt sich das Risiko vermindern. 

So schön die Frühlings- und Sommermonate sind, sie haben auch ihre Nachteile. Zu ihnen gehört das Spinnentierchen, das uns beim gemütlichen Waldspaziergang auflauert – die Zecke. Ihre Stiche, im Volksmund besser bekannt als Zeckenbisse, können zu Krankheiten wie Borreliose und der gefährlichen Frühsommer-Meningoenzephalitis (Hirnhautentzündung) führen. Gegen letztere kann man sich mit einer Impfung schützen. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt die Impfung in der Schweiz (ausser in den Kantonen Genf und Tessin) allen Erwachsenen und Kindern ab sechs Jahren.

Schwankende Fallzahlen

Die Anzahl Krankheitsfälle unterliegt sowohl innerhalb einer Saison als auch von Jahr zu Jahr starken Schwankungen. In den letzten Jahren wurden der AXA jährlich zwischen 1'000 und 2’000 Krankheitsfälle im Zusammenhang mit Zeckenstichen gemeldet – jeweils rund zwei Drittel davon in den Monaten Mai bis Juli. Dass die Meldungen von Zeckenbissen und entsprechende Folgeerkrankungen jährlich stark schwanken, hängt unter anderem mit dem Wetter zusammen.

Ein Unfall, keine Krankheit

Je nach Krankheitsverlauf kostet die Behandlung aufgrund eines Zeckenstichs zwischen einigen hundert Franken bis hin zu sechsstelligen Beträgen. Bezahlt wird dies für Arbeitnehmende meist durch die obligatorische Unfallversicherung. Denn versicherungstechnisch gelten Zeckenbisse als Unfälle, genauso wie Spinnenbisse, Bienen-, Wespen- oder Hornissenstiche – Mückenstiche hingegen nicht. «Gemäss Rechtsprechung fehlt bei Mückenstichen infolge Alltäglichkeit der ungewöhnliche äussere Faktor, der für die Unfalldefinition entscheidend ist», erklärt Fabienne Montandon, Leiterin Leistungen Unfall, den kleinen, aber entscheidenden Unterschied.

Wichtig zu wissen ist dabei, dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen als Folge von Zecken- und Insektenstichen teilweise vielschichtig und unspezifisch sind, sodass in der Praxis häufig schwierig festzustellen ist, ob diese effektiv auf einen Zecken- bzw. Insektenstich zurückzuführen sind. Dies kann dazu führen, dass im Einzelfall auch lange und komplexe Abklärungen erforderlich werden. So oder so gilt: Im Frühling und Sommer sind bei einem Waldspaziergang unbedingt Vorsichtsmassnahmen angebracht.

So schützt man sich vor Zeckenbissen

  • Tragen Sie helle, lange Kleidung.
  • Stecken Sie Ihre Hosen nach Möglichkeit in die Socken und Ihre Oberbekleidung in die Hosen.
  • Sprühen Sie vor dem Gang in den Wald freiliegende Haut mit Insektenspray ein.
  • Suchen Sie Ihren Körper nach dem Besuch im Wald genau nach Zecken ab. Wenn Sie eine Zecke entdecken, entfernen Sie diese sofort fachgerecht.
  • Gestrüpp und Unterholz besser meiden.

Kommt es trotz Vorsichtsmassnahmen zu einem Zeckenstich, soll die Zecke nach Möglichkeit mit einer Pinzette oder einer speziellen Zeckenzange entfernt werden. Das kleine Tierchen sollte nicht zerquetscht und nicht ruckartig, sondern langsam und kontrolliert aus der Haut gezogen werden. In den meisten Fällen heilen die Stiche von allein wieder ab. Doch die Stichstelle sollte genau im Auge behalten werden. Bei Entzündungen oder Rötungen ist auf jeden Fall ein Arztbesuch angesagt, auch grippeähnliche Symptome kurz nach einem Stich sind ein Alarmzeichen. Der Arztbesuch und alle weiteren Kosten für die Behandlung werden von der Unfallversicherung übernommen.

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