Gesundheit

Rega oder Krankenwagen: Wer trägt die Kosten bei einem Notfall?

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Notfalltransporte mit der Rega oder dem Krankenwagen gehen ins Geld. Viele Betroffene sind überrascht, wie viel sie selbst bezahlen müssen – trotz Krankenversicherung. Hier haben wir für Sie zusammengestellt, was Sie wissen müssen, damit Sie für den Notfall vorbereitet sind. 

Luftrettung: ein teures Unterfangen

Lisa humpelt mit einem kleinen Stapel Post zum Sofa. Nachdem sie ihr verletztes rechtes Bein hochgelagert hat, reisst sie den Brief mit dem Logo ihrer Krankenkasse auf: es ist die Rechnung, vor der sie sich seit Wochen fürchtet. Die Studentin überfliegt das Schreiben: CHF 4270 hat die Rega insgesamt verrechnet. Und die Grundversicherung übernimmt gerade mal die Hälfte. Lisa ist ratlos. Wie soll sie ihren Anteil bezahlen – zusätzlich zu Franchise und Selbstbehalt, die nach dem unerwarteten Spitalaufenthalt anfallen?

Bergrettung: Grundversicherung zahlt nur 50 Prozent

Lisa hatte geplant, nach den Semesterprüfungen während des Sommers als Aushilfskraft im Pflegeheim zu arbeiten. Vorher gönnte sie sich aber noch ein Wander-Wochenende in den Bergen. Doch ein Fehltritt während des Abstiegs warf sowohl Lisas Pläne als auch ihr Budget über den Haufen: Der Unfall, bei dem sie sich ihr Bein brach, passierte in so ungünstigem Gelände, dass der Helikoptereinsatz der Rega eine halbe Ewigkeit dauerte – und der Krankentransport in die Notaufnahme des nächsten Spitals richtig teuer wurde. 

Lisas Problem: Als Vollzeitstudentin arbeitet sie nur temporär und ist deshalb über ihre Grundversicherung unfallversichert. Diese bezahlt nur 50 % der Transportkosten bis zu einer jährlichen Obergrenze (siehe Checkliste).

Teure Fahrt im Krankenwagen

Falls Ihre Unfallversicherung nicht über Ihre Krankenkasse, sondern über Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber läuft, sind Sie besser dran als Lisa. Die Unfallversicherung übernimmt in diesem Fall die vollen Transportkosten.

Teuer kann ein Rettungstransport aber auch für Sie werden – zum Beispiel, wenn Sie einen Hexenschuss, einen Asthmaanfall oder gar einen Herzinfarkt erleiden. Denn im Krankheitsfall ist die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse zuständig und verrechnet Ihnen mindestens 50 % der Kosten weiter.

Übrigens gehen nicht nur Rettungen aus der Luft, sondern auch Fahrten per Ambulanz richtig ins Geld: Je nach Region kosten Fahrten im Krankenwagen bis zu CHF 2000. Da läppert sich mit Franchise, Selbstbehalt und nicht gedecktem Teil der Kosten schnell einiges zusammen.

Checkliste zu den Kosten für Rega oder Krankenwagen

Im Notfall muss es schnell gehen. Umso wichtiger ist es, sich im Vorhinein im Klaren darüber zu sein, welche Kosten ein Flug mit der Rega oder eine Fahrt im Krankenwagen verursachen können – und sich gegebenenfalls abzusichern. Erfahren Sie in unserer Übersicht, was im Notfall auf Sie zukommen kann.

Unfall oder Krankheit?

  • Bei einem Unfall zahlt die Unfallversicherung des Arbeitgebers 100 Prozent der Transportkosten, die Grundversicherung nur 50% der Transportkosten.
  • Bei Krankheit zahlt die Grundversicherung nur 50% der Kosten:
    • Handelt es sich um einen Transport, beträgt der maximale Beitrag jährlich CHF 500.
    • Handelt es sich um eine Rettung, beträgt der maximale Beitrag jährlich CHF 5000.

Diese Lücken können durch eine Krankenkassen-Zusatzversicherung oder eine Reiseversicherung geschlossen werden.

Transport oder Rettung?

  • Transport bedeutet, dass eine kranke oder verletzte Person zum Ort der Behandlung gebracht werden muss. Egal ob im Krankenwagen, mit dem Helikopter oder einem Flugzeug. Dabei ist die professionelle Versorgung unterwegs medizinisch notwendig.
  • Rettung bedeutet, dass eine Patientin oder ein Patient aus einer lebensbedrohlichen Situation geborgen werden muss. Beispielsweise mit dem Helikopter.

Schweiz oder Ausland?

  • An den Kosten für einen Transport beteiligt sich die Krankenkasse auch im Ausland. Es gelten dieselben Bedingungen wie in der Schweiz.
  • An den Kosten für Rettungen im Ausland beteiligt sich die Krankenkasse nicht.
  • Auch Suchaktionen oder Bergungen im Ausland und Heimschaffungen (Rückführungen in die Schweiz) sind in der Grundversicherung nicht enthalten.

Diese Lücken können durch eine Krankenkassen-Zusatzversicherung oder durch eine Reisekrankenversicherung geschlossen werden.

Rega-Gönnerschaft ist keine Versicherung

Wäre Lisa Gönnerin der Schweizerischen Rettungsflugwacht Rega, hätte ihr dies womöglich einigen Ärger erspart. Denn die Rega kann ihren Gönnerinnen und Gönnern die Rettungskosten erlassen, wenn der Einsatz nicht oder nur teilweise durch Versicherungen gedeckt ist. Ein Rechtsanspruch auf einen Kostenerlass besteht nicht, da die Rega eine gemeinnützige Stiftung und keine Versicherung ist. Der primäre Zweck einer Gönnerschaft ist die Finanzierung der defizitären Luftrettung, denn ohne Gönnerinnen und Gönner gäbe es die Rega nicht. Eine Rega-Gönnerschaft ist daher nicht mit einer Zusatzversicherung zu verwechseln. Ideal ist beides zusammen: Die Zusatzversicherung und die Rega-Gönnerschaft, die dann greift, wenn eine Versicherung nicht leistungspflichtig ist, und dafür sorgt, dass die Rega-Helikopter im Notfall zur Verfügung stehen. 

Viele Zusatzversicherungen schliessen die Lücken im Bereich Transport- und Rettungskosten. Die Zusatzversicherung der AXA übernimmt beispielsweise in der Schweiz Kosten bis zu CHF 100'000 für Fahrten mit dem Krankenwagen oder Flüge mit der Rega. Im Ausland übernimmt sie sogar 100 % der Kosten für Rettungsaktionen, Transporte und Heimschaffung (ohne Obergrenze).

Eine Alternative zu den Zusatzversicherungen bieten Reiseversicherungen: Wer den Baustein «Personenassistance» abschliesst, bekommt Rettungs-, Bergungs- und Transportkosten vergütet. Eine Zusatzversicherung hätte sich also für Lisa gelohnt – trotz oder gerade wegen ihres knappen Budgets.

Wissenswertes rund um den Rettungsdienst

Egal ob Rettungshelikopter oder Rettungswagen: Wenn sie unterwegs sind, ist etwas passiert und jemand braucht medizinische Hilfe. Aber was passiert bei einem Notfall eigentlich?

Die Alarmierung

Bei einem medizinischen Notfall in der Schweiz oder im Ausland erfolgt eine Alarmierung. Dies kann über die Telefonnummer 144 (Schweiz) oder 112 (Europa), die Rega-App oder weitere Kanäle erfolgen.

Die Einsatzzentrale

In einer Einsatzzentrale werden die wichtigsten Angaben zum Notfall aufgenommen. Wichtige Angaben dabei sind:

  1. Wer ruft an?
  2. Wo ist der Notfallort?
  3. Wenn eine Notfall-App wie beispielsweise die Rega-App verwendet wird, kann der Standort automatisch übermittelt werden.
  4. Was ist passiert?
  5. Ist die Patientin oder der Patient ansprechbar oder bewusstlos?

Der Einsatz

Basierend auf den Antworten sammelt die Fachperson in der Einsatzzentrale wichtige Informationen und kann bereits erste Entscheidungen treffen. Beispielsweise, ob der Krankentransport mit der Ambulanz oder dem Rettungshelikopter erfolgen soll. Ebenfalls werden die wichtigsten Informationen an das Rettungsteam übermittelt, damit dieses vor Ort schnellstmöglich Erste Hilfe leisten kann.

Weitere Informationen zu Einsätzen des Rega-Helikopters finden Sie in diesem Artikel der Rega.

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