Jedes Jahr im Oktober kommunizieren die Krankenkassen ihre Prämien fürs Folgejahr. Ist Ihre Grundversicherung zu teuer, lohnt es sich, zu kündigen und zu einer anderen Krankenkasse zu wechseln.
Jede Grundversicherung bietet dieselben Leistungen, doch über die Höhe der Prämien entscheiden die Kassen selbst. Indem Sie regelmässig unterschiedliche Offerten vergleichen und die Krankenkasse wechseln, können Sie viel Geld sparen. In diesem Blog erfahren Sie, wie Sie bei der Kündigung der Grundversicherung vorgehen sollten und welche Fristen zu beachten sind.
Sie können Ihre Krankenkasse jedes Jahr kündigen oder wechseln. Damit der Wechsel reibungslos verläuft, sind allerdings gewisse Kündigungsfristen einzuhalten:
Für den seltenen Fall, dass die Prämien für die Grundversicherung unter dem Jahr angepasst werden, gilt ein Sonderkündigungsrecht. Sie dürfen dann die Krankenkasse unter dem Jahr wechseln.
Damit Ihre Kündigung rechtskräftig ist, muss die Kündigungsfrist unbedingt eingehalten werden. Entscheidend ist dabei das Datum, an dem die Kündigung bei der Krankenkasse eintrifft – nicht der Poststempel. Viele Krankenkassen akzeptieren eine Kündigung per Mail. Der sicherste Weg ist aber nach wie vor postalisch. Generell gilt: Erledigen Sie die Kündigung mit genügend Vorlauf.
Wir empfehlen Ihnen, die Kündigung als «Einschreiben» zu versenden. So können Sie im Zweifelsfall beweisen, dass die Kündigung rechtzeitig zugestellt wurde. Falls die Zeit nicht ausreicht, können Sie die Kündigung auch persönlich bei Ihrer Versicherung vorbeibringen und die Zustellung bestätigen lassen.
Die Kündigungsfristen bei den Zusatzversicherungen sind von Ihrer Anbieterin abhängig. Sie unterscheiden sich von den Fristen bei der Grundversicherung. In der Regel gilt eine Frist von drei Monaten per Ende Jahr. So muss die Kündigung bis zum 30. September bzw. zum letzten Arbeitstag im September eingehen. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über die genauen Stichtage.
Eine Anmeldung bei der neuen Grundversicherung per Anfang Jahr muss bis zum 31. Dezember erfolgen. Somit ist es möglich, die Krankenkasse zu kündigen, bevor Sie einen Antrag bei der neuen Kasse gestellt haben. Hier ist allerdings zu beachten, dass der Wechsel erst gültig ist, nachdem die neue Kasse Sie offiziell aufgenommen hat. Sollte dies nicht bis Ende Jahr geschehen, bleiben Sie weiterhin bei Ihrer alten Kasse versichert.
Für einen reibungslosen Ablauf empfehlen wir also, zuerst eine neue Grundversicherung abzuschliessen, und dann bei der jetzigen Krankenkasse zu kündigen.
Sie möchten bei Ihrer Grundversicherung bleiben, aber das Versicherungsmodell wechseln, um Krankenkassenprämien zu sparen? Oder weil es nicht mehr Ihren Bedürfnissen entspricht? Dies ist, wie die Kündigung der Grundversicherung, bis zum 30. November möglich. Die Meldung muss schriftlich erfolgen.
Auch ein Wechsel der Franchise ist kein Problem. Möchten Sie eine tiefere Franchise, gilt derselbe Stichtag: 30. November. Für eine höhere Franchise muss die schriftliche Meldung bis zum 31. Dezember bei Ihrer Versicherung eintreffen.
Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Versicherungsmodellen und Franchisen finden Sie in unserem Blogartikel zum Gesundheitssystem in der Schweiz.