Gesundheit

Brille und Linsen: Was zahlt die Grundversicherung?

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Sind Sie kurz- oder weitsichtig? Dann sind Sie nicht allein. Viele Schweizerinnen und Schweizer tragen Brille oder Kontaktlinsen. Sie stellen sich die berechtigte Frage: Was zahlt die Grundversicherung an eine Brille oder Linsen – und was nicht?

Was zahlt die Grundversicherung?

Bei der Kostenübernahme durch die Grundversicherung ist zwischen Kindern – dazu zählen Jugendliche bis 18 Jahre – und Erwachsenen zu unterscheiden.

Brillen und Linsen bei Erwachsenen ab 19 Jahren

Erwachsene erhalten von der obligatorischen Grundversicherung im Regelfall keine Beteiligung an die Kosten für Kontaktlinsen und Brillen. 2011 wurde die Sehhilfe für Erwachsene aus der Grundversicherung gestrichen.

In gewissen medizinischen Ausnahmefällen übernimmt die Grundversicherung einmal pro Jahr und Auge zwischen CHF 180 und CHF 850. Dazu zählen zum Beispiel Augenoperationen oder krankheitsbedingte Veränderungen am Sehvermögen, wie sie bei Diabetes auftreten. Wie hoch die Kostenübernahme in einem solchen Fall ausfällt, ist in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGel) festgehalten. Auch bei unfallbedingten Veränderungen des Sehvermögens kann eine Kostenübernahme erfolgen – diese Fälle sind im Unfallversicherungsgesetz (UVG) geregelt.

Brillen und Linsen bei Kindern bis 18 Jahre

Bei Kindern übernimmt die Grundversicherung pro Kalenderjahr CHF 180 für Brillen und Linsen. Dies gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Beiträge für Brillen und Kontaktlinsen bei der AXA

Die AXA bietet in ihrer ambulanten Zusatzversicherung zwei Modelle an, die einen Teil der Kosten für Sehhilfen zurückerstatten:

  • COMPLET: maximale Kostenbeteiligung von CHF 300 pro Jahr für Korrekturgläser und Kontaktlinsen.
  • PLUS: maximale Kostenbeteiligung von CHF 150 pro Jahr für Korrekturgläser und Kontaktlinsen.

Die ambulante Zusatzversicherung der AXA bietet noch viel mehr. Sämtliche Leistungen finden Sie auf der Übersichtsseite zur ambulanten Zusatzversicherung.

Macht eine Zusatzversicherung für Brillen und Linsen Sinn?

Ja, eine Zusatzversicherung für Brillengläser und Kontaktlinsen kann durchaus Sinn ergeben.

In der Schweiz gibt es keine spezifische Zusatzversicherung nur für Sehhilfen. Viele Zusatzversicherungen beteiligen sich aber an den Kosten für Kontaktlinsen und Brillen. Was die Zusatzversicherung kostet, wie hoch die Kostenbeteiligung ist und wie oft diese erfolgt, hängt von der Anbieterin und der gewählten Versicherung ab.

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Brauche ich ein augenärztliches Rezept für die Kostenübernahme?

Es muss zwischen Grund- und Zusatzversicherung bzw. zwischen Kindern und Erwachsenen unterschieden werden.

  • Kinder bis 18 Jahre in der Grundversicherung: Für die Kostenübernahme bei Brillengläsern und Kontaktlinsen durch die Krankenkasse ist ein augenärztliches Rezept notwendig.
  • Erwachsene mit einer Zusatzversicherung: Das kann je nach Anbieterin unterschiedlich sein. Bei den Zusatzversicherungen der AXA werden Korrekturbrillen oder Korrekturlinsen ohne Rezept bezahlt.

Sehtests: Was zahlen Grund- und Zusatzversicherung?

Je nach Fall ist es unterschiedlich geregelt, was die Grund- und was die Zusatzversicherung übernimmt:

  • Ein medizinisch notwendiger Sehtest beim Augenarzt fällt unter die Leistungen der Grundversicherung. Teilweise beteiligen sich Zusatzversicherungen auch an Vorsorgeuntersuchungen und somit auch an einem vorsorglichen Sehtest beim Augenarzt.
  • Ein Sehtest bei einer Optikerin oder einem Optiker ist nicht versichert. Tipp: Oft ist ein Sehtest beim Kauf einer Brille oder von Kontaktlinsen kostenlos.

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