Sind Sie kurz- oder weitsichtig? Dann sind Sie nicht allein. Viele Schweizerinnen und Schweizer tragen Brille oder Kontaktlinsen. Sie stellen sich die berechtigte Frage: Was zahlt die Grundversicherung an eine Brille oder Linsen – und was nicht?
Bei der Kostenübernahme durch die Grundversicherung ist zwischen Kindern – dazu zählen Jugendliche bis 18 Jahre – und Erwachsenen zu unterscheiden.
Erwachsene erhalten von der obligatorischen Grundversicherung im Regelfall keine Beteiligung an die Kosten für Kontaktlinsen und Brillen. 2011 wurde die Sehhilfe für Erwachsene aus der Grundversicherung gestrichen.
In gewissen medizinischen Ausnahmefällen übernimmt die Grundversicherung einmal pro Jahr und Auge zwischen CHF 180 und CHF 850. Dazu zählen zum Beispiel Augenoperationen oder krankheitsbedingte Veränderungen am Sehvermögen, wie sie bei Diabetes auftreten. Wie hoch die Kostenübernahme in einem solchen Fall ausfällt, ist in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGel) festgehalten. Auch bei unfallbedingten Veränderungen des Sehvermögens kann eine Kostenübernahme erfolgen – diese Fälle sind im Unfallversicherungsgesetz (UVG) geregelt.
Bei Kindern übernimmt die Grundversicherung pro Kalenderjahr CHF 180 für Brillen und Linsen. Dies gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Die AXA bietet in ihrer ambulanten Zusatzversicherung zwei Modelle an, die einen Teil der Kosten für Sehhilfen zurückerstatten:
Die ambulante Zusatzversicherung der AXA bietet noch viel mehr. Sämtliche Leistungen finden Sie auf der Übersichtsseite zur ambulanten Zusatzversicherung.
Ja, eine Zusatzversicherung für Brillengläser und Kontaktlinsen kann durchaus Sinn ergeben.
In der Schweiz gibt es keine spezifische Zusatzversicherung nur für Sehhilfen. Viele Zusatzversicherungen beteiligen sich aber an den Kosten für Kontaktlinsen und Brillen. Was die Zusatzversicherung kostet, wie hoch die Kostenbeteiligung ist und wie oft diese erfolgt, hängt von der Anbieterin und der gewählten Versicherung ab.
Es muss zwischen Grund- und Zusatzversicherung bzw. zwischen Kindern und Erwachsenen unterschieden werden.
Je nach Fall ist es unterschiedlich geregelt, was die Grund- und was die Zusatzversicherung übernimmt: