Eine fröhliche Familie mit Helmen fährt auf Fahrrädern auf einem sonnigen Weg im Grünen und unterhält sich dabei.

Für Ihre ambulanten Behandlungen Ambulante Zusatzversicherung

Beiträge an Sehhilfen, Sport und Komplementärmedizin
Finanzielle Unterstützung für mentale Gesundheit
100 % Kostenübernahme bei Notfall im Ausland
Das Wichtigste in Kürze
  • Gesundheit im Blick: Sparen Sie bei Sehhilfen, Fitnessabos und Komplementärmedizin.
  • Psychische Gesundheit fördern: Wir unterstützen Ihre mentale Gesundheit mit einem finanziellen Beitrag zu präventiven Massnahmen.
  • Sicherheit im Ausland: Wir decken die Kosten für Notfallbehandlungen im Ausland ab, damit Sie unbesorgt reisen können.

Details zu den einzelnen Produkten: Leistungsübersicht und Vertragsbedingungen

Medizinischer Notfall im Ausland? AXA Notrufzentrale: +41 58 218 11 11

Was deckt die ambulante Zusatzversicherung?

Die ambulante Zusatzversicherung schützt Patientinnen und Patienten vor hohen Krankheitskosten. Sie ist freiwillig und deckt zusätzliche Behandlungs- und Untersuchungsmethoden, die von der Grundversicherung nicht oder nur teilweise übernommen werden. Zum Beispiel die Kosten für Alternativmedizin oder Beiträge an Fitnessabos oder Brillen.

Welches ambulante Zusatzversicherungsmodell passt zu Ihnen?

Unsere ambulante Zusatzversicherung bietet drei verschiedene Modelle an: ACTIF, PLUS und COMPLET. Jedes Modell beinhaltet unterschiedliche Leistungen, die Ihre persönlichen Präferenzen berücksichtigen.

Gut zu wissen: Rund 90 Prozent unserer Kundinnen und Kunden entscheiden sich für COMPLET. 

Eine Tabelle vergleicht verschiedene Gesundheitsleistungen (wie Check-ups, Brillen, Medikamente) in den Tarifen ACTIV, PLUS und COMPLET.

Kurzübersicht über unsere Gesundheits-Produkte. Die detaillierten Leistungen finden Sie in der Leistungsübersicht.

Welche Leistungen bietet unsere ambulante Zusatzversicherung?

Im Rahmen unserer ambulanten Zusatzversicherung erstatten wir Ihnen die folgenden Leistungen gemäss den geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZB) zurück: 

  • Brillen und Linsen

    Maximale Kostenbeteiligung:

    • COMPLET: max. CHF 300 pro Jahr
    • PLUS: max. CHF 150 pro Jahr 

    an Korrekturgläser oder Kontaktlinsen.

    Hinweis: Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten über die Grundversicherung einen Beitrag an ihre Korrekturgläser oder Kontaktlinsen. 

  • Gesundheitsförderung und Sport

    Gesundheitsförderung und Sport

    Anerkannte Gesundheitsförderung/Sportarten Jährliche Kostenerstattung 

    Fitnessabos ab Halbjahresdauer, sofern der Anbieter in der Fitnesscenter-Suche aufgeführt ist. Der Beginn des Fitnessabos muss nach Versicherungsbeginn liegen.

    ACTIF
    75 %, bis zu CHF 200

    COMPLET
    75 %, bis zu CHF 300

    Sportvereine (aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein für an olympischen Spielen ausgeübte Sportarten, Unihockey oder Orientierungslauf sowie Schwimm- und Kletter-Jahresabos)

    ACTIF
    75 %, bis zu CHF 100

    COMPLET
    75 %, bis zu CHF 150

    Bewegungskurse von zertifizierten Anbietern, die im Fitness-Guide aufgeführt oder von Qualicert oder Qualitop zertifiziert sind. Schwimmschulen müssen von aQuality oder Swiss Aquatics anerkannt sein.

    ACTIF
    75 %, bis zu CHF 200

    COMPLET
    75 %, bis zu CHF 300

    Maximale Kostenerstattung pro Jahr für oben genannte Massnahmen

    ACTIF
    bis zu CHF 400

    COMPLET
    bis zu CHF 500

  • Psychotherapie

    Maximale Kostenbeteiligung:

    • COMPLET: 75 %, bis max. CHF 3000
    • PLUS: 75 %, bis max. CHF 1000

    für Leistungen, die von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ohne Grundversicherungszulassung erbracht werden.

    Hinweise:

    • Die Therapeutinnen und Therapeuten müssen einen eidgenössisch anerkannten Weiterbildungstitel für Psychotherapie besitzen (das alleinige Studium der Psychologie berechtigt nicht zum Durchführen von Psychotherapie).
    • Ärztlich verordnete psychotherapeutische Leistungen durch Therapeutinnen und Therapeuten mit Grundversicherungszulassung werden ausschliesslich über die Grundversicherung vergütet.
  • Mentale Fitness

    Maximale Kostenbeteiligung:

    • COMPLET: 75 %, bis max. CHF 500 innerhalb von drei Jahren

    Dabei werden die Kosten für präventive und gesundheitsfördernde Leistungen zur Steigerung der mentalen Gesundheit durch anerkannte Psychologinnen und Psychologen gefördert. Von der AXA anerkannt werden die Mitglieder der folgenden Berufsverbände:

    • Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) 
    • Schweizerischer Berufsverband für Angewandte Psychologie (SBAP)

    Mitglieder der Verbände finden Sie hier:

    Hinweis: Bei einer mentalen Erkrankung gehen die Leistungen zu Lasten der obligatorischen Grundversicherung und dürfen von der AXA nicht übernommen werden.

  • Komplementärmedizinische Therapien

    Therapien – maximale Kostenbeteiligung:

    • ACTIF: 75 %, bis max. CHF 1000 pro Jahr
    • COMPLET: 75 %, bis max. CHF 3000 pro Jahr 

    von der AXA anerkannte Therapien.

    Medizinische Massagen – maximale Kostenbeteiligung: 

    • ACTIF: 75 %, bis max. CHF 200 pro Jahr
    • COMPLET: 75 %, bis max. CHF 200 pro Jahr

    von der AXA anerkannte medizinische Massagen.

    Hinweis: Behandlungen müssen durchgeführt werden von:

    Alle von der AXA anerkannten Fachleute finden Sie in der Therapeuten-Suche.

  • Prävention

    Maximale Kostenbeteiligung:

    • ACTIF: max. CHF 500 pro Jahr
    • COMPLET: max. CHF 600 pro Jahr

    Dabei werden die Kosten für verschiedene Präventionsmassnahmen ergänzend zur Grundversicherung übernommen. Die Details finden Sie in unserer Leistungsübersicht. Hier einige Massnahmen:

    • Gynäkologische Vorsorgeuntersuchung
    • Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungstrainings
    • Ernährungsberatung und Gewichtsreduktion für Kinder
    • Medizinische Screenings (z. B. Herz-, Diabetes-Check, Mammographie, Koloskopie, Muttermalkontrolle usw.)

    Hinweis: Behandlungen müssen durchgeführt werden von:

    • zugelassenen Ärztinnen und Ärzten 
    • einer Fachperson, die für die von der AXA anerkannte Methode registriert ist (Registrierung durch EMR oder ASCA)
    • einer/einem eidgenössisch diplomierten Ernährungsberaterin/Ernährungsberater

    Alle von der AXA anerkannten Fachleute finden Sie in der Therapeuten-Suche.

  • Check-ups

    Maximale Kostenbeteiligung:

    • ACTIF: 75 %, bis max. CHF 500 innerhalb von drei Jahren
    • COMPLET: 75 %, bis max. CHF 1000 innerhalb von drei Jahren

    für umfassende und unspezifische ärztliche Allgemeinuntersuchungen (Anamnese, allgemeine körperliche Untersuchung inkl. Laborwerte, Befundbesprechung usw.).

  • Impfungen

    Maximale Kostenbeteiligung:

    • COMPLET: 90 % pro Jahr
    • PLUS: 90 % pro Jahr

    für medizinisch anerkannte Vorsorgeimpfungen in der Schweiz, sofern sie nicht von der obligatorischen Krankenkasse übernommen werden. Alle von der AXA anerkannten Impfungen finden Sie in unserer Impfliste.

  • Ärztlich verordnete Medikamente

    Maximale Kostenbeteiligung:

    • COMPLET: 90 % pro Jahr
    • PLUS: 75 % pro Jahr

    für nichtpflichtige, von Swissmedic zugelassene Medikamente.

    Hinweise:

    • Die Grundversicherung deckt ärztlich verordnete Medikamente, die in der Spezialitätenliste aufgeführt sind, für die entsprechende Indikation zugelassen sind und innerhalb der Limitationen angewendet werden oder gemäss den Vorgaben der Arzneimittelliste mit Tarif auf ärztliche Verordnung hergestellt werden. Die Zusatzversicherung der AXA beteiligt sich an ärztlich verordneten, nichtpflichtigen, von Swissmedic zugelassenen Medikamenten.
    • Ausgeschlossen sind alle pharmazeutischen Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) oder solche, die nicht dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) unterliegen. Dies gilt auch für Medikamente, die von Apotheken ohne ärztliches Rezept abgegeben werden, sowie für bestimmte Präparate gemäss unserer Liste
  • Medizinische Hilfsmittel

    Maximale Kostenbeteiligung:

    • COMPLET: 90 % bis max. CHF 2000 pro Jahr
    • PLUS: 75 % bis max. CHF 1000 pro Jahr

    für ärztlich verordnete Hilfsmittel. Hier sind einige Beispiele:

    • Hörgeräte
    • Rollstühle, Rollatoren und andere Gehhilfen (z. B. Gehbock oder Krücken)
    • Schuheinlagen
    • Matratzen und Kissen zur Verringerung von Wunden als Folge von Bettlägerigkeit (Dekubitus)
    • Elektrisch verstellbares Pflegebett
    • Blutdruckmessgeräte
    • Perücken im Falle von Krebserkrankungen
    • Milbenschutz für Matratzen, sowie Bettdecken usw.
  • Ärztliche Behandlungen im Ausland

    Geplante Behandlungen (ohne Übernachtung im Spital) – maximale Kostenbeteiligung:

    • COMPLET: 90 %, bis max. CHF 2000 pro Jahr
    • PLUS: 90 %, bis max. CHF 1000 pro Jahr

    Versichert sind folgende Leistungen: 

    • Ambulante Behandlungen durch Ärztinnen, Ärzte und Spitäler inkl. der von ihnen verordneten Therapien, die in der Schweiz durch die Grundversicherung nach KVG gedeckt sind 
    • Medikamente, die 1:1 vergleichbar sind mit den von Swissmedic zugelassenen Medikamenten in der Schweiz

    Medizinischer Notfall (ambulant und stationär) – maximale Kostenbeteiligung:

    • COMPLET: 100 % der Kosten
    • PLUS: 100 % der Kosten

    Die versicherte Person ist verpflichtet, bei einem Notfall im Ausland die Notrufzentrale der AXA unter der Telefonnummer +41 58 218 11 11 zu kontaktieren. Die Notrufzentrale organisiert dann die notwendigen Massnahmen wie Transport, medizinische Behandlung und gegebenenfalls Rückführung.

    Besuchsreise nahestehender Person (bei medizinischen Notfällen, sofern Spitalaufenthalt mindestens 7 Tage dauert) – maximale Kostenbeteiligung:

    • COMPLET: bis zu CHF 1000 / Fall
    • PLUS: bis zu CHF 1000 / Fall

    für Unterkunft und Verpflegung sowie Hin- und Rückflug (Economy)

    Hinweis: Zu den nichtversicherten Leistungen zählen diejenigen, die gemäss unserer Allgemeinen Vertragsbedingungen ausgeschlossen sind. Dazu gehören unter anderem:

    • kosmetische Behandlungen und Operationen
    • künstliche Befruchtungen und Sterilitätsbehandlungen
    • Leistungen, bei denen nicht krankheits- oder unfallbedingte Behandlungen im Vordergrund stehen

Weitere kostenlose Services für AXA Kundinnen und Kunden

FAQ zur ambulanten Zusatzversicherung

  • Welche ambulanten Leistungen sind im Ausland gedeckt?

    Mit unseren Versicherungen im ambulanten Bereich beteiligen wir uns an diversen Kosten im Ausland.

    Beispielsweise beteiligen wir uns bei den Produkten PLUS und COMPLET an den Kosten für Rettung und Transport sowie an Bergungskosten im Ausland. Ebenfalls beteiligen wir uns an den Kosten für geplante Behandlungen (ambulant) und übernehmen die Kosten für medizinische Notfälle (egal ob ambulant oder stationär) komplett.

    Mehr Informationen finden Sie in der Leistungsübersicht.

  • Was deckt eine ambulante Versicherung im Bereich Vorsorge?

    Einige Untersuchungen wie beispielsweise ein Hautkrebs-Screening oder eine Mammographie werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Grundversicherung übernommen. Im Bereich Vorsorge gehen die Leistungen einer Zusatzversicherung aber weit über jene der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus. 

    So beteiligen wir uns beispielsweise an ärztlichen Check-ups, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gedeckt sind. 

    Mehr Informationen finden Sie in der Leistungsübersicht.

  • Welche Kündigungsfristen gelten für die ambulante Zusatzversicherung der AXA?

    Für alle unsere Krankenzusatzversicherungen – also auch für die ambulante Zusatzversicherung – gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten (auf Ende des Kalenderjahres). Sie können zwischen einem Ein-, Zwei- oder Dreijahresvertrag wählen.

Blogartikel rund um die ambulante Zusatzversicherung

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