Die Lebensversicherung (Säule 3a/3b) versichert Risiken wie Tod und Invalidität. Sie wird aber auch zum Kapitalaufbau und für die private Altersvorsorge verwendet. Deshalb unterscheidet man zwischen den Risikolebensversicherungen und den kapitalbildenden Produkten.
Wenn durch einen Unfall oder eine Krankheit ein Mensch stirbt oder eine Invalidität eintritt, entstehen oft gravierende Einkommensausfälle. Diese können von den staatlichen und beruflichen Vorsorgeeinrichtungen nur teilweise getragen werden. Eine Lebensversicherung bietet in diesen Fällen eine sinnvolle Ergänzung. Sie kann die entstandenen finanziellen Lücken schliessen, indem eine vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt wird.
Wer nach dem Erreichen des AHV-Alters seinen gewohnten Lebensstil fortsetzen möchte, ist in der Regel auf eine private Vorsorgelösung angewiesen. Spar-Lebensversicherungen (auch kapitalbildende Versicherungen oder gemischte Lebensversicherungen genannt) bieten eine einfache Möglichkeit, auf der Basis der Säule 3a Geld für das Alter auf die Seite zu legen. Mit ihr kann man die Altersvorsorge nachhaltig aufbauen und eine Vorsorgelücke vermeiden.
Mit einer Lebensversicherung lassen sich mit dem Schweizer Vorsorgesystem auf clevere Weise Steuern einsparen. So können die Einzahlungen in die Säule 3a vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt unten.
Wenn man eine Lebensversicherung 3a abschliesst, darf man sich unter bestimmten Voraussetzungen über eine tiefere Steuerrechnung freuen. Mit einer Lebensversicherung entstehen jedoch auch Steuerpflichten. Wie Sie garantiert Steuern reduzieren und was Sie bei der korrekten Versteuerung Ihrer Lebensversicherungspolice beachten müssen, erfahren Sie hier.
Gezielt Steuern sparen kann man mit einer Lebensversicherung vor allem über die gesetzlichen Vorschriften der Säule 3a. Dabei können die eingezahlten Vorsorgebeiträge (bei Angestellten bis zu CHF 7'258 und bei Selbständigerwerbenden bis zu CHF 36'288 pro Jahr) vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dadurch wird die jährliche Steuerbelastung abgesenkt.
So müssen Sie Ihre Lebensversicherung in der Steuererklärung deklarieren, damit Sie vom Steuerabzug profitieren:
Periodische Prämienzahlungen bzw. Einzahlungen können unter der Rubrik «Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)» deklariert werden. Hier beträgt der maximale Wert bei Privatpersonen CHF 7'258, bei Selbständigerwerbenden CHF 36'288 pro Jahr.
Diese Einzahlungen können in der Steuererklärung unter der Rubrik «Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien» festgehalten werden. Auch hier existieren maximal zulässige Abzugsbeträge, die sich je nach individueller Situation unterscheiden. Diese richten sich nach Zahlungen, die in die 2. Säule (Pensionskasse bzw. berufliche Vorsorge) oder in die Vorsorge 3a geleistet worden sind.
Wichtig zu beachten ist, dass in dieser Rubrik auch Krankenkassenprämien eingetragen werden können. Ist hier mit den Krankenkassenprämien der maximale Abzug bereits erreicht, können über die Säule 3b keine weiteren Abzüge geltend gemacht werden.
In der Schweiz sind Lebensversicherungen nach den Vorschriften der Säule 3b vermögenssteuerpflichtig. Wer eine Lebensversicherung 3b abgeschlossen hat, muss diese also in der Steuererklärung angeben. Wir haben für Sie die wichtigsten Bestimmungen rund um die Steuerpflicht von Lebensversicherungen zusammengefasst.
Von rückkaufsfähigen Policen spricht man, wenn klar ist, dass das abgesicherte Risiko (Tod oder Erlebensfall) eintreten wird, jedoch nicht zu welchem Zeitpunkt. Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer können solche Versicherungsverträge auflösen und den sogenannten Rückkaufswert vom Versicherer zurückverlangen, unter der Voraussetzung, dass die Versicherungsprämie über einen Zeitraum von drei Jahren geleistet wurde. Solche Lebensversicherungen unterliegen der Vermögenssteuer.
Vermögen, die im Rahmen einer Lebensversicherung über die Säule 3a (z.B. mit dem Vorsorgekonto 3a) angespart worden sind, unterliegen nicht der Vermögenssteuer. Erst wenn die Säule 3a nach der Pensionierung regulär ausgezahlt wird, sind Einkommenssteuern zu einem reduzierten Steuersatz fällig.
Mit der Risikolebensversicherung lassen sich finanzielle Einbussen versichern, die aufgrund eines Todesfalls oder durch Invalidität entstehen. Haben Sie gewusst? Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang auch von sogenannten «biometrischen Risiken».
Bei einem Todesfall sind die Hinterbliebenen der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers (die Familie oder eine benannte Person) über die Todesfallversicherung gegen die finanziellen und wirtschaftlichen Folgen abgesichert. Sie erhalten eine vereinbarte Auszahlung, das garantierte Todesfallkapital.
Bei einer Erwerbsunfähigkeit wird eine Erwerbsunfähigkeitsrente mit garantierten Leistungen ausgezahlt. Diese soll die Lücken im Einkommen schliessen, die nach einem einschneidenden Ereignis, wie zum Beispiel durch eine Krankheit oder einen Unfall, entstehen.
Diese Produkte beinhalten die Leistungen einer Risikopolice und ermöglichen es, Kapital für die Zeit nach der Pensionierung zu sparen und eine nachhaltige Altersvorsorge aufzubauen. Oft werden sie auch «gemischte Lebensversicherung» genannt und können wahlweise als gebundene Vorsorge (Säule 3a) oder als freie Vorsorge (Säule 3b) abgeschlossen werden. Auch die fondsgebundene Versicherung gehört zu den Spar-Lebensversicherungen.
Je nach Situation kann mit solchen Produkten eine höhere Rendite als mit traditionellen Einlagen (z.B. bei einer Bank) erzielt werden.
Um genügend Vermögen für die Altersvorsorge ansparen zu können, erfolgt der Kapitalaufbau immer häufiger über Anlagen im Aktienmarkt. Wer mit Aktien Rücklagen bildet und vorsorgt, dem empfehlen Experten kombinierte Modelle. Bei diesen wird ein Teil des Geldes in Aktien angelegt und der andere Teil fest oder variabel verzinst.
Es gibt verschiedene Anbieter im Markt und man sollte die jeweiligen Angebote sorgfältig vergleichen.
Mit der AXA Todesfallversicherung lassen sich finanzielle Risiken versichern, die aufgrund eines Todesfalls entstehen. Der ausgezahlte Betrag ist dabei frei wählbar, und im Todesfall erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme unabhängig vom Erbschaftsverfahren. Mehr dazu erfahren
Mit der Erwerbsunfähigkeitsrente der AXA werden Einkommensausfälle aufgrund einer Erwerbsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit finanziell abgesichert. Mehr dazu erfahren
Der Vorsorgeplan SmartFlex der AXA ist eine flexible Lösung, um individuell und mit inkludiertem Risikoschutz für die Zeit nach der Pensionierung zu sparen. Mit ihm kann man finanziellen Engpässen entgegenwirken und nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard halten. Mehr dazu erfahren
Eine Lebensversicherung bietet Sicherheit vor Einkommensausfällen, die wegen eines Todesfalls oder einer Invalidität entstehen. Man kann mit ihr seine private Vorsorge aufbauen, für die Zeit nach der Pensionierung Kapital bilden und dank der 3. Säule Steuern sparen.
Die beste Lebensversicherung ist diejenige, die zu Ihren Bedürfnissen passt. Ob reine Risikolebensversicherung oder gemischte Versicherung: Die Wahl der besten Lösung hängt stark von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Nicht vergessen: Auch ein Vergleich der Lebensversicherungen lohnt sich. Gerne analysieren wir Ihre Vorsorgesituation im Rahmen einer persönlichen Beratung und arbeiten einen individuellen Vorschlag aus.
Nein. Da die Todesfallversicherung eine reine Risikolebensversicherung ist, werden die vereinbarten Leistungen nur im Todesfall an die begünstigte Person ausbezahlt. Wer Risiken wie Tod und Invalidität absichern und gleichzeitig Kapital ansparen will, ist mit einer Spar-Lebensversicherung (z.B. Vorsorgeplan SmartFlex) am besten beraten.
Generell gilt: Stirbt die versicherte Person, erhält die begünstigte Person die vereinbarte Leistung, unabhängig vom Erbrecht. Auf diese Weise lassen sich z.B. Konkubinatspartner, die nicht zu den gesetzlichen Erben gehören, auf einfache Art und Weise begünstigen. Stirbt hingegen die begünstigte Person und keine weiteren Begünstigten festgelegt, sollte eine neue begünstigte Person genannt werden, da das Kapital ansonsten in den regulären Erbnachlass fällt.
Wer seinen Tod, eine Invalidität, eine Erwerbsunfähigkeit oder den Partner absichern möchte, sollte eine Lebensversicherung in Betracht ziehen. Sie richtet sich an Familien und alleinerziehende Personen ebenso wie an Eigenheimbesitzer, Selbständige oder verheiratete und unverheiratete Paare.
Die 1. Säule dient zur Existenzsicherung für das Leben im Alter, bei Invalidität und Erwerbsunfähigkeit oder nach einem Todesfall.
Zur 2. Säule gehören die berufliche Vorsorge, die berufliche Unfallversicherung, die Krankentaggeldversicherung sowie die Freizügigkeitseinrichtungen. Mit der 2. Säule soll nach der Pensionierung der gewohnte Lebensstandard aufrechterhalten werden können.
Mit einer freiwilligen Einzahlung in die gebundene Vorsorge 3a oder die freie Vorsorge 3b lassen sich Einkommenslücken aus der 1. und 2. Säule des Schweizer Sozialsystems möglichst weitgehend schliessen.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine unverbindliche Vorsorgeberatung? Unsere Expertinnen und Experten sind gerne für Sie da.