Die AXA Schweiz unterstützt Flüchtlinge aus der Ukraine, die wegen des Angriffskriegs ihr Land verlassen müssen und in die Schweiz gelangen, schnell und unbürokratisch mit kostenlosen Versicherungsleistungen und Services.
Informationen, Fragen und Antworten rund um Versicherungen für Flüchtlinge und Angebote zur momentanen Situation finden Sie stets aktualisiert auf dieser Seite.
Ukraine-Flüchtlingen und Schweizer Gastfamilien, die Geflüchtete aufnehmen, bietet die AXA Hilfe in verschiedenen Bereichen – damit sie sich in ihrer Notsituation nicht auch noch um Versicherungsfragen kümmern müssen.
Haben Sie juristische Fragen rund um die Aufnahme von Flüchtlingen in Privathaushalten, die Gesetze in der Schweiz oder das Arbeitsrecht? Die AXA-ARAG Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie gerne mit kostenloser Rechtsauskunft – Flüchtlinge genauso wie Gastfamilien und andere, die helfen möchten. Sie können entweder das Formular nutzen oder Ihre Anfrage per WhatsApp stellen.
Geflüchtete aus der Ukraine haben in der Schweiz ein Anrecht auf medizinische Versorgung. Informationen dazu gibt das Staatssekretariat für Migration SEM. Je nach Kanton bieten die zuständigen Behörden auch Zugang zu einer Haftpflichtversicherung, diese ist aber nicht obligatorisch.
Ukrainerinnen und Ukrainer können sich nach der Einreise bei einem Bundesasylzentrum melden und dort ein Gesuch um Schutzstatus S einreichen. Damit werden sie vom Kanton rückwirkend auf den Zeitpunkt der Gesuchstellung für die obligatorische Krankenversicherung angemeldet.
Flüchtlinge, die erwerbstätig sind, haben über die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber automatisch eine Unfallversicherung. Wer ukrainische Flüchtlinge in seinem Betrieb beschäftigt, muss diese entsprechend im Rahmen der gesetzlich obligatorischen Unfallversicherung gegen Unfälle versichern. Wenn ein ukrainischer Flüchtling für durchschnittlich mehr als 8 Stunden pro Woche beschäftigt wird, so ist er automatisch auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Die Unfalldeckung kann folglich aus der Krankenkassendeckung ausgeschlossen werden.
Wenn für das gesamte Personal eine obligatorische Unfallversicherung besteht, sind ukrainische Flüchtlinge grundsätzlich auch über diese versichert. Das Gleiche gilt auch für eine allfällig vorhandene UVG-Zusatzversicherung (Ergänzung zur obligatorischen Unfallversicherung).
Grundsätzlich gelten für alle Lenkerinnen und Lenker des versicherten Fahrzeugs die gleichen Vertragskonditionen der Motorfahrzeugversicherung. Voraussetzung ist, dass die Fahrerin oder der Fahrer einen gültigen Führerausweis besitzt. Ausländische Führerausweise sind gültig, wenn diese im internationalen Format vorhanden sind oder eine übersetzte Version zur Verfügung steht und wenn sich die Fahrerin oder der Fahrer nicht länger als zwölf Monate in der Schweiz aufhält (danach braucht es einen Schweizer Ausweis, siehe auch Website des Bundes). Was aber bei einem Schadenfall geschuldet bleibt, sind Selbstbehalte und Bonusverlust (falls so im Vertrag vorgesehen).
Die Ukraine ist Mitglied des sogenannten Grüne-Karte-Abkommens. Personen, die aus der Ukraine in die Schweiz einreisen, müssen eine Internationale Versicherungskarte (ehemals Grüne Karte) mit sich führen, die bestätigt, dass für ihr Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung besteht. Haben sie keine solche Karte, müssen sie bei der Einreise eine Grenzversicherung für die Haftpflicht abschliessen. Ist ein ausländisches Fahrzeug in einen Schadenfall mit einem in der Schweiz versicherten Fahrzeug verwickelt, vermittelt das Nationale Versicherungsbüro der Schweiz. Ist das ausländische Fahrzeug nicht versichert, übernimmt der Nationale Garantiefonds der Schweiz den Schaden. Die Kaskoversicherung hingegen ist nicht obligatorisch.
Die AXA Schweiz kann keine Internationale Versicherungskarte (ehemals Grüne Karte) für ausländische Fahrzeuge ausstellen. Das geht nur, wenn Ihr Auto bei der AXA Schweiz versichert ist. In diesem Fall können Sie die Versicherungskarte auf dieser Seite beantragen. Ist Ihr Auto bei einer anderen Versicherungsgesellschaft versichert, können Sie die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) dort beantragen.
Sofern für das gesamte Personal eine kollektive Krankentaggeldversicherung besteht, sind Ukraine-Flüchtlinge normalerweise automatisch mitversichert. Bei einer bereits bestehenden Krankentaggeldversicherung der AXA muss für neu eintretendes Personal in der Regel kein Gesundheitsfragebogen ausgefüllt werden.
Ein Unternehmen, das einen Flüchtling aus der Ukraine legal beschäftigt, muss in der Betriebshaftpflichtversicherung und in der Berufshaftpflichtversicherung nichts weiter vorsehen. Das heisst, die geflüchtete Person gilt ganz normal als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter und ist für die Tätigkeit im versicherten Betrieb mitversichert.
Personen mit Status S, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sind in der AHV (Alters- und Hinterlassenenvorsorge) obligatorisch versichert sowie auch der beruflichen Vorsorge gemäss BVG unterstellt (siehe Informationsbroschüre des Staatssekretariats für Migration SEM für ausländische Staatsangehörige zum Thema Sozialversicherungen bei Aufenthalt in der Schweiz und zur Vorbereitung für die Ausreise).
Flüchtlinge können damit genauso wie andere Mitarbeitende in der beruflichen Vorsorge angemeldet werden. Bei Fragen kann die AXA Beraterin oder der AXA Berater kontaktiert werden.