Sie brauchen eine Versicherungspartnerin, die immer für Sie da ist? Bei der AXA sind Sie genau richtig: Denn wir kümmern uns um den Fall, auch wenn Sie am Unfall gar nicht schuld sind. So müssen Sie sich nicht mit der anderen Versicherung herumschlagen.
Stellen Sie sich vor, Sie stehen an der Ampel und plötzlich knallt es. Ein anderes Auto ist Ihnen von hinten in Ihr Auto gefahren. Der Fall ist eigentlich klar: Die Unfallverursacherin oder der Unfallverursacher muss für den Schaden aufkommen. Aber wie kommen Sie nun zu Ihrem Geld?
Die AXA lässt Sie in solchen Situationen nicht im Stich und kümmert sich darum, auch wenn Sie keine Vollkasko haben. So müssen Sie sich nicht mit der anderen Versicherung herumschlagen und sparen Zeit und Nerven. Denn als starke Partnerin an Ihrer Seite sind wir auch in diesen Fällen für Sie da.
Sie sind gerade mit Ihrer Familie in Frankreich unterwegs – da knallt es. Sie halten an und versuchen verzweifelt, sich mit Händen und Füssen zu verständigen. Gar nicht so einfach, wenn man die Fremdsprache nicht beherrscht.
Unfälle im Ausland sind nicht nur ärgerlich, sondern können durch Verständigungsprobleme schnell kompliziert werden. Als AXA Kundin oder Kunde müssen Sie sich keine Sorgen machen. Melden Sie uns den Fall und wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche beim Schweizer Vertreter der ausländischen Versicherung.
Die AXA erbringt diesen Service, wenn ein bei uns haftpflichtversichertes Motorfahrzeug bei einer Kollision mit einem anderen Motorfahrzeug beschädigt wird, für die die Unfallgegnerin oder der Unfallgegner ganz oder teilweise haftet. Vorausgesetzt ist, dass das gegnerische Motorfahrzeug eingelöst ist und über eine Haftpflichtversicherung verfügt.
Ein unterzeichnetes Unfallprotokoll und/oder ein Polizeirapport können bei der Beurteilung der Schuldfrage helfen. Es werden alle Aussagen der am Unfall beteiligten Parteien beigezogen. Letztendlich unterliegt die Beurteilung der Schuldfrage dem geltenden Strassenverkehrsrecht.
Bezahlen muss, wer schuld ist. Bei einem klassischen Auffahrunfall mit mehreren Autos bezahlt die Halterin oder der Halter des Fahrzeugs, das von hinten in das vorausfahrende fährt. Genauer gesagt muss die Haftpflichtversicherung des Schuldigen den Schaden bezahlen.
Idealerweise verfügen Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Diese berät Sie über Ihre Möglichkeiten und steht für Ihr Recht ein – notfalls bis vor Gericht. Bei laufenden Rechtsfällen können Sie sich auch über MyRight beraten lassen.