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Haftpflichtversicherung: Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?

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Bei der privaten Haftpflichtversicherung begegnet man schwindelerregenden Zahlen: Die Versicherungssummen liegen in der Schweiz zwischen 3 und 20 Millionen Franken. Hier erfahren Sie, warum die Deckungen so hoch sind.

Obwohl nicht obligatorisch, gehört die Privathaftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Natürlich hoffen wir alle inständig, sie nie zu brauchen. Denn jemandem unabsichtlich ein Leid zuzufügen, gehört mit zum Schlimmsten, was man erleben kann. Allein schon die Schuldgefühle sind schwer zu ertragen. Doch nicht nur das: Ein Missgeschick oder ein Moment der Unaufmerksamkeit kann auch finanziell schwere Folgen haben.

Versicherungssumme – was bedeutet das?

Die im Versicherungsvertrag festgelegte Deckungssumme ist der Betrag, den Ihre Versicherung maximal für Sie übernimmt. Falls diese Summe nicht ausreicht, müssen Sie den Rest der Schadenkosten mit Ihrem Privatvermögen bezahlen. Dabei ist Ihre Haftung nach oben unbegrenzt: Sie haften mit allem, was Sie besitzen, einschliesslich Ihrer künftigen Einnahmen.

Wie hoch sollte die Deckung sein?

In der Schweiz bieten einige Versicherungen bereits eine Deckung ab CHF 3 Millionen an. Das ist das absolute Minimum: In der Haftpflicht geht es darum, die ganz grossen Risiken abzusichern, die man selbst niemals tragen könnte. Deshalb werden generell höhere Versicherungssummen empfohlen. Bei der AXA wählen Sie eine Deckungssumme von CHF 5, 10 oder 20 Millionen.

Was ist nicht versichert?

Die Privathaftpflichtversicherung zahlt nicht, 

  • wenn die geschädigte Person im gleichen Haushalt lebt
  • wenn der Schaden aus einer Berufstätigkeit entsteht (da dies nicht «privat» ist)
  • wenn der Schaden mit einem eingelösten Motorfahrzeug verursacht wird (dieses ist bereits obligatorisch haftpflichtversichert)
  • wenn Sie grob fahrlässig handeln – ausser Sie haben den Versicherungszusatz «Grobfahrlässigkeit» abgeschlossen
  • im Falle eines Vergehens, Verbrechens oder einer Vertragspflichtverletzung

Wozu so hohe Haftpflicht-Versicherungssummen?

Weil Missgeschicke unter Umständen sehr hohe Folgekosten haben können. Insbesondere Personenunfälle ziehen teilweise sechs- bis siebenstellige Schadensummen nach sich. Wenn Sie schuld daran sind, dass jemand schwer verletzt wurde, muss Ihre Privathaftpflichtversicherung ggf. aufkommen für: 

  • Medizinische Behandlungen und Therapien
  • Verdienstausfall des Geschädigten 
  • Schmerzensgeld
  • Haushaltshilfe
  • Kosten für den Umbau zu barrierefreiem Wohnen

Warum sind dann die Prämien doch relativ günstig? 

Extremereignisse wie oben beschrieben treten glücklicherweise sehr selten auf. Entsprechend gering ist – rein statistisch gesehen – das Risiko. Und dennoch: Ein Restrisiko bleibt. Diejenigen Personen, die irgendwann ganz grosses Pech haben, sind ihr Leben lang dankbar für eine ausreichend hohe Versicherungssumme. Nehmen Sie Ihr Bauchgefühl ernst. Wenn es Ihnen damit wohler ist und Sie es sich leisten können, wählen Sie ruhig die maximale Deckung. Bei der AXA ist diese für eine Einzelperson schon ab unter CHF 100 pro Jahr erhältlich – je nach genauer Ausprägung der Leistungen.

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Welchen Selbstbehalt soll ich wählen? 

Der Selbstbehalt wirkt sich viel stärker auf die Höhe Ihrer Prämie aus als die Versicherungssumme. Wenn Sie Ihre Selbstbeteiligung nur leicht nach oben korrigieren, können Sie in der Regel eine hohe Deckung wählen – bei gleichbleibender Prämie: Berechnen Sie die verschiedenen Optionen in unserem Prämienrechner gleich selbst.

Der Grund für den starken Effekt des Selbstbehalts ist klar: Je tiefer die Selbstbeteiligung, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass es bald einmal zu einem versicherten Schadenereignis kommt. Überlegen Sie sich, welchen Betrag Sie im Falle eines Missgeschicks nicht mehr problemlos selbst bezahlen könnten. Wählen Sie auf Grund dessen Ihren Selbstbehalt – bei der AXA zwischen CHF 200 und 5000. So sichern Sie sich für grosse Risiken ab, ohne Jahr für Jahr unnötig hohe Prämien zu bezahlen. 

Tipps

Egal, für welchen Versicherungsschutz Sie sich entscheiden – nehmen Sie diese Tipps mit auf den Weg: 

  1. Grosse Risiken versichern. Lieber etwas mehr Selbstbehalt, dafür eine höhere Versicherungssumme.
  2. Grobfahrlässigkeit einschliessen. Nicht vergessen, denn dieser freiwillige Zusatz ist ein Muss!
  3. Zusatzdeckungen prüfen. Sie fahren oft fremde Autos oder machen Carsharing? Sie sind Jägerin oder Jäger, besitzen ein Haustier oder mieten Pferde? Ihre Schlüssel haben die Tendenz, verlorenzugehen? Dann lohnen sich für Sie die entsprechenden Zusatzdeckungen.

Typische Beispiele für Privathaftpflicht

Die Privathaftpflichtversicherung unterscheidet zwischen drei Arten von Schäden: 

Personenschäden

Sie verursachen einen Unfall, bei dem eine Person verletzt oder getötet wird. Ist eine psychische Beeinträchtigung Teil der Unfallfolgen, haften Sie auch dafür. Beispiele:

  • Sie fahren mit dem Fahrrad eine Passantin an, diese bricht sich den Arm.
  • Ihr Hund beisst einen Lieferboten ins Bein, der nun ärztliche Behandlung braucht.
  • Im Spiel verursacht Ihr Kind einen Unfall, bei dem das Nachbarskind verletzt wird.

Sachschäden

Sie beschädigen versehentlich das Eigentum einer Drittperson: Defekt oder Wertminderung eines Gegenstands sind die Folge. Beispiele:

  • Beim Anstossen verschütten Sie versehentlich Rotwein aufs neue Sofa Ihrer Kollegin. 
  • Die von einem Freund geliehene Profikamera rutscht Ihnen aus der Hand.
  • Ihre Kinder treffen beim Fussballspielen den teuren Bonsai eines Nachbarn.

Vermögensschäden

Jemand anderes erleidet als Folge eines Personen- oder Sachschadens zusätzlich einen finanziellen Schaden. Beispiele:

  • Durch Ihre Unachtsamkeit gibt es in der Ferienwohnung einen Wasserschaden. Der Besitzer muss die nächste und übernächste Buchung stornieren – ihm entgehen Mieteinnahmen.
  • Sie überfahren mit dem E-Scooter eine Katze. Da es ihr sehr schlecht geht, muss die Besitzerfamilie nun ihre Ferien verschieben, Flug und Hotel umbuchen usw.
  • Ihre Tante stolpert bei Ihnen zuhause über ein loses Kabel und verletzt sich unglücklich am Knie. Die Pflegefachfrau ist ein paar Wochen lang arbeitsunfähig.

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