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Erste Wohnung: Die Checkliste

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Bye bye, Hotel Mama – ab in die eigenen vier Wände: Die grosse Freiheit ruft! Aus dem Haus oder der Wohnung der Eltern auszuziehen, ist ein wichtiger Schritt im Leben. Dieses Ereignis bringt aber auch Kosten und Pflichten mit sich. Mit unserer Checkliste funktioniert der Einzug in die erste eigene Wohnung oder ins WG-Zimmer hoffentlich reibungslos.

Endlich eine eigene Wohnung!

Viele junge Erwachsene können es kaum erwarten, Haus oder Wohnung ihrer Eltern zu verlassen und auf eigenen Beinen zu stehen. Zwar war es daheim bequem: waschen, kochen, putzen, einkaufen, entsorgen – das und vieles mehr übernahmen ganz oder teilweise die Eltern. Auch mit Versicherungen und anderem Papierkram, den das Wohnen mit sich bringt, haben bei den Eltern lebende Kinder in der Regel nichts zu tun. Selbst wenn sie bereits volljährig sind. Was allein leben wirklich heisst, ahnt wahrscheinlich niemand, der immer im Elternhaus gewohnt hat.

Trotzdem ist es gesund und verständlich, dass junge Menschen irgendwann ihr eigenes Zuhause wollen. Die erste Wohnung, klein, aber fein, die nur ihnen gehört! Oder ein grosses, altes Haus, um mit Freundinnen oder Arbeits- und Studienkollegen eine WG zu gründen. Oder ein herziges Appartement, zusammen mit der Freundin oder dem Freund. Der Mietvertrag ist unterschrieben, der Tag X naht – jetzt kanns losgehen! Die Tipps in unserer Checkliste sorgen dafür, dass es beim Einzug in die erste Wohnung keine bösen Überraschungen gibt.

1. Administratives: Den Anschluss nicht verlieren

Damit der Internetanschluss rechtzeitig aufgeschaltet wird, sollten Sie bereits ein paar Wochen vor dem Umzug mit einem Anbieter Kontakt aufnehmen. Denken Sie auch daran, sich bei Serafe anzumelden – denn mit einem eigenen Haushalt müssen Sie nun auch Radio- und Fernsehgebühren zahlen. Wohnen Sie in einer WG, können solche Kosten aufgeteilt werden. Weitere Stellen, die Ihre neue Adresse brauchen, sind Krankenkasse, Einwohnerkontrolle, Strassenverkehrsamt, Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, Banken und der Mobilfunkanbieter. Tipp: Damit die übrige Korrespondenz nicht weiterhin bei den Eltern landet, können Sie bei der Post für wenig Geld einen Nachsendeauftrag einrichten.

2. Mietkaution: Viel Geld, das brachliegt

Die Mietkaution ist ein fester Bestandteil des Mietvertrags. Sie dient der Vermieterin oder dem Vermieter als Sicherheit, wenn Sie die Miete nicht mehr bezahlen können oder beim Auszug Schäden hinterlassen. Meist müssen Sie dafür zwei bis vier Monatsmieten auf ein Sperrkonto einzahlen. Das Geld ist bis zum Auszug blockiert. Falls Sie nicht so viel Geld auf der Seite haben, gibt es als Alternative die Mietkaution. Sie springt ein, wenn die Vermieterin oder der Vermieter berechtigte Forderungen für Schäden oder Mietzinsausfälle stellt. 

Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter hat das Mietzinsdepot (noch) nicht zurückgezahlt? Auf MyRight finden Sie eine Vorlage zur Rückzahlung des Mietzinsdepots.

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3. Mängelliste: Pingelig sein!

Die Vormieterin oder der Vormieter ist endlich ausgezogen und der Tag der Wohnungsübergabe ist da? Bevor die Zügelhelfer die neue Wohnung stürmen, muss die Vermieterin oder der Verwalter sie offiziell übergeben. Augen auf bei diesem Termin: Schauen Sie sich alle Räume gut an und kontrollieren Sie, ob sichtbare Mängel auf dem Übergabeprotokoll vermerkt sind. Sonst müssen Sie beim Auszug vielleicht für Schäden bezahlen, die Sie gar nicht selbst verursacht haben. Hat es beispielsweise einen Sprung im Lavabo des Badezimmers oder in der Küche Wasserflecken, die noch nicht im Protokoll aufgeführt sind? Gerade bei der ersten Wohnung ist die Unsicherheit oft gross. Bereiten Sie sich am besten mithilfe einer entsprechenden Checkliste vor – meist Übergabeprotokoll oder Mängelliste genannt.

Auch die Zählerstände von Strom, Gas und Wasser sollten festgehalten werden. Falls Sie nach dem Einzug weitere Mängel bemerken, können Sie diese innert zehn Tagen nach der Schlüsselübergabe eingeschrieben der Vermieterin oder dem Vermieter melden, damit sie im Protokoll zum Mietvertrag ergänzt werden. Bei MyRight finden Sie weitere hilfreiche Tipps zum Thema Wohnungsübergabe.

4. Inventar: Gezielt shoppen

Da sind Sie jetzt: in Ihrer eigenen Wohnung! Die «Züglete» ist überstanden, langsam legt sich die Aufregung. Matratze, Pizzaservice, ein Bier im Kühlschrank – das reicht für die erste Nacht. Am nächsten Morgen stellen Sie fest, dass noch einiges fehlt, bis Ihr neues Zuhause gemütlich und zweckmässig eingerichtet ist. Am besten gehen Sie Zimmer für Zimmer durch: Welche Möbel braucht es im Wohnzimmer, welche Geräte in der Küche, welche Einrichtung fürs Badezimmer? Was ist wirklich nötig? Siehe dazu Punkt 5 unserer Checkliste für die erste Wohnung.

Bevor Sie auf Shopping-Tour gehen, hilft es, sich schon mal Gedanken zum Budget zu machen: Wie viel Geld wollen Sie maximal in die Grundausstattung der eigenen Wohnung investieren? Im Brocki oder auf Ricardo, Tutti & Co. gibts tolle Schnäppchen für die erste Einrichtung. Zudem sollten Sie die Masse Ihrer neuen Wohnung in etwa kennen. Hierbei hilft Ihnen der Grundrissplan der Wohnung. Der schönste Küchentisch ist nutzlos, wenn er nicht in die Küche passt ...

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5. Einrichtungstipps: Kleine Tricks, grosse Wirkung

Einige alltägliche Must-haves müssen natürlich sofort her. Doch für die längerfristige Wohnungseinrichtung sollten junge Mieterinnen und Mieter sich etwas Zeit lassen: Sie darf in den ersten Wochen und Monaten nach und nach zusammenkommen. Zentrales Mobiliar wie Couch, Esstisch, Bett oder Sideboard sind wie gute Freunde – wenn sie so richtig zu Ihnen passen, werden sie Sie noch viele Jahre treu begleiten. Haben Sie sich also in ein bestimmtes Möbelstück verliebt, sparen Sie dafür! Durch Warten und Vorfreude gewinnt es für Sie an Wert und wird immer etwas Besonderes bleiben. 

Inzwischen können Sie die erste Wohnung mit einfachen Mitteln und wenig Geld zu Ihrem ganz persönlichen Wohlfühlort machen. 

  • Weniger ist mehr. Gerade kleine Wohnungen werden schnell zu voll. Bleiben Sie besser auf der minimalistischen Seite und sorgen Sie für genug Frei-Raum in Ihren vier Wänden! Mit der Zeit kommen ganz von selbst weitere Möbel hinzu.
  • Denken Sie um. Kleider müssen zum Beispiel nicht unbedingt in einem Schrank versorgt sein. Eine Kommode tuts auch. Fehlt es an Aufbewahrungsmöbeln? Ein paar alte Holzharassen oder ein billiges Kellerregal, ergänzt mit stylischen Weinkisten, kann für vieles herhalten. Ebenso die berühmten Europaletten – da kann sich austoben, wer DIY mag. 
  • Hauptsache bequem. Ihre Sitzecke im Wohnzimmer besteht zurzeit aus zwei Gästematratzen? Kein Problem. Die Lieblings-Kuscheldecke, einige Kissen, und schon ist es da urgemütlich. Entspannung braucht keine teuren Möbel.
  • Rücken Sie alles ins rechte Licht. Denn das macht so viel aus! Faustregel: Verwenden Sie warmes und indirektes Licht aus mehreren Lichtquellen, besser in Wandnähe als in der Zimmermitte – dann machen Sie schon ganz vieles richtig.
  • Natur tut gut. Pflanzen, Naturbilder und natürliche Materialien sorgen für eine wohlig-heimelige Umgebung. Bei Personen ohne grünen Daumen darfs auch ein pflegeleichter Kaktus sein. Oder ein paar hübsche Trockenblumen.
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    Welche Versicherungen brauchts?

    Ob Ausbildung, Reisen, erste Wohnung oder erstes Auto: Der richtige Versicherungsschutz lässt Sie durchstarten.

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6. Hausratversicherung: Vom Sofa bis zum Rennvelo

Neue Möbel, ein grosser Fernseher, ein schönes Sofa – nach dem Umzug füllt sich nach und nach die Wohnung, und der Wert der persönlichen Einrichtung steigt. Es lohnt sich, bereits ab dem Umzug eine Versicherung für Ihren Hausrat abzuschliessen. Diese zahlt beispielsweise, wenn wertvoller Schmuck bei einem Einbruch gestohlen wird, wenn die Wohnung abbrennt oder ein Hochwasser das Kellerabteil überschwemmt. Wer ein WG-Zimmer hat oder günstige Möbel aus dem Brocki, kann auch nur einzelne Besitztümer versichern – zum Beispiel Sportgeräte wie die Ski- oder Snowboardausrüstung und das teure Rennvelo oder Elektrogeräte wie Laptop, Handy und Digitalkamera.

7. Privathaftpflicht: Missgeschicke gehören zum Leben

Eine Versicherung, die Sie brauchen, wenn Sie von zuhause ausziehen, ist die Privathaftpflicht: Sie zahlt, wenn Sie anderen versehentlich einen Schaden zufügen. Zum Beispiel, wenn Sie mit dem Auto einer Kollegin einen Parkschaden verursachen oder mit dem Velo einen Fussgänger anfahren, der anschliessend teure Behandlungskosten in Rechnung stellt. Im Extremfall können solche Forderungen in die Millionen gehen.

Auch als Mieterin oder Mieter ist die Privathaftpflichtversicherung sinnvoll: Sie deckt unter anderem Schäden an der Mietwohnung oder am Haus, die Sie selbst verursachen. Beispielsweise, wenn eine Pfanne aufs Ceranfeld fällt und einen Sprung verursacht, wenn die Sonnenstore bei einer Party kaputtgeht oder ein Parfumflakon ins Lavabo fällt und es beschädigt. Spätestens dann, wenn man beim Auszug wieder mit der Vermieterin oder dem Vermieter durch die Wohnung geht, ist man froh um eine gute Versicherung. Sie hilft nicht zuletzt auch, ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren.

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