Markenpulli bestellt, Fälschung erhalten? Das Einkaufen per Mausklick ist bequem, steckt aber oft voller Tücken: lange Lieferzeiten, undurchsichtige AGB usw. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Risiken beim Onlineshopping erkennen und sich davor schützen.
Zu den Risiken beim Onlineshopping gehört in erster Linie der Kontakt mit unseriösen Verkäufern. Die AGB der Onlinehändler können dabei Ungewöhnliches und Unerwartetes – zum Beispiel kein Rücksenderecht – enthalten. Auch die Zusendung gefälschter Markenware durch den Anbieter ist möglich. Die Folge: Als Käuferin oder Käufer solcher Waren müssen Sie sich im schlimmsten Fall gegenüber der Markeninhaberin sowie den Strafbehörden im Rahmen einer Schadensersatzklage verantworten.
Auch andere Gefahren sind bei unseriösen Onlineshops nicht auszuschliessen: Kreditkartenmissbrauch, Betrug oder Phishing-Fallen sind nur einige davon. Vergewissern Sie sich vor dem Onlinekauf also immer, dass Sie es mit einem seriösen Händler zu tun haben.
Um zu erkennen, ob Sie bei einem Fake Shop gelandet sind, sollten Sie sich im Impressum der Homepage über den Inhaber und den Standort des Shop-Betreibers informieren. Fehlen diese Angaben, sind sie versteckt oder widersprüchlich, ist Vorsicht geboten. Finger weg heisst es auch bei vermeintlichen «Superschnäppchen»: Oft lauern hinter solch verlockenden Angeboten Betrüger. Warum sollte jemand einen Markenrucksack, der bei jedem seriösen Händler CHF 100 kostet, für CHF 50 anbieten? Bleiben Sie beim Onlineshopping also immer wachsam und gehen Sie potenziellen Risiken aus dem Weg.
Als oberste Regel gilt auch hier: nur bei vertrauenswürdigen Onlineshops einkaufen. Leider tummeln sich im Netz unzählige Kreditkartenbetrüger, die nur darauf warten, dass unwissende Userinnen und User in die Falle tappen. Werden Sie Opfer eines Kreditkartenmissbrauchs, sollten Sie dies umgehend ihrer Kreditkartenanbieterin melden, damit diese den Betrug aufklären und weiteren Missbrauch verhindern kann. Wichtig ist, dass Sie Ihre Kreditkartenabrechnungen immer sofort prüfen und Ihrer Anbieterin schnell mitteilen, wenn etwas nicht stimmt oder auffällig ist.
In der Regel ist die Anbieterin dazu verpflichtet, bei Kreditkartenmissbräuchen zugunsten der Kundin oder des Kunden zu handeln und den Schaden zu ersetzen. Allerdings ist es nicht immer möglich, herauszufinden, wie jemand an die Karte gelangt ist. So kann es passieren, dass Sie einen Nachteil erleiden und auf dem Schaden sitzen bleiben, weil die Kreditkartenanbieterin jegliche Verantwortung von sich weist.
Dazu rate ich auf jeden Fall! Kommt es nach dem Kauf oder nach der Retoure eines Produkts zu Problemen, sind die notwendigen Beweise in der Mailbox gespeichert. Auch bei mündlichen Vereinbarungen sollten Sie immer schriftliche Bestätigungen einholen – dies zur Beweissicherung im Ernstfall.
Leider ja. In den AGB werden oft relevante vertragliche Bedingungen festgehalten, die mit einem «Kreuzchen» akzeptiert und so zum tatsächlichen Vertragsinhalt werden. Insbesondere Rückgabemodalitäten, Zahlungsbedingungen, Lieferkosten und -fristen sollten Sie stets genau prüfen, auch wenn es mühsam und zeitraubend ist – und es gerade beim Onlineshopping schnell und einfach gehen soll.
Nach Schweizer Kaufrecht gibt es kein Widerrufsrecht. Auch der Umtausch von Waren ist – sofern sie nicht mangelhaft oder beschädigt sind – gesetzlich nicht vorgesehen. Ein Umtausch- oder Widerrufsrecht muss deshalb auch beim Onlineshopping immer vertraglich vereinbart werden.
Dass der Verkäufer seiner Lieferfrist nicht nachkommt, gehört auch zu den Risiken des Onlineshoppings. In diesem Fall sollten Sie dem Onlinehändler schriftlich eine kurze Nachfrist setzen. Bei Nichteinhaltung der Nachfrist können Sie dem Händler den Rücktritt vom Vertrag androhen und bereits einbezahlte Beträge zurückfordern.
Grundsätzlich empfehle ich, keine Onlinebestellung per «Sofortüberweisung» oder «Vorkasse» zu bezahlen. Denn: Bei Mängeln oder Nichtlieferung müssen Sie dem bereits einbezahlten Geld hinterherrennen – das ist zeit- und energieraubend. Bei grossen und etablierten Anbietern ist dieses Risiko deutlich geringer.
Niemand kann ausschliessen, Opfer eines Internetbetrugs zu werden, die Tricks werden immer raffinierter. Die wichtigsten Tipps: im Zweifel nachhaken, immer genau prüfen, wem man welche Daten preisgibt, und nie Daten eingeben, wenn Sie per E-Mail dazu aufgefordert werden.
Ja, der Verband des Schweizerischen Versandhandels zum Beispiel arbeitet mit dem Gütesiegel «Swiss Online Garantie». Das Gütesiegel steht für ein 14-tägiges Rückgaberecht, Einkauf nach Schweizer Gesetzmässigkeiten (verzollt, versteuert, keine Zusatzkosten) und Einhaltung eines Ehrenkodex. Weitere seriöse Gütesiegel sind «Trusted Shops Guarantee», «EHI Geprüfter Online-Shop» und «Safer Shopping TÜV Süd».
Nicht nur das Onlineshopping birgt Risiken: Betrüger kennen viele andere Wege, mit denen sie Sie in die Falle locken, zum Beispiel Phishing. Unter Phishing versteht man den Versuch, über gefälschte Websites oder E-Mails an persönliche Daten – zum Beispiel Zugangsdaten von E-Mail-Konten oder E-Banking-Accounts – zu gelangen und damit Identitätsdiebstahl zu begehen. Mit den geklauten Daten können Betrüger im Namen ihrer Opfer deren Kreditkarten missbrauchen, Banküberweisungen und andere Geschäfte tätigen oder Angebote bei Online-Auktionen platzieren.
Um Phishing zu erkennen und zu vermeiden, sollten Sie vor der Eingabe von Passwörtern und/oder Benutzernamen stets prüfen, ob die Webseite, auf die Sie geleitet wurden, tatsächlich identisch ist mit der Originalseite des jeweiligen Anbieters. Besonders misstrauisch sollten Sie sein, wenn ein Anbieter Sie per E-Mail dazu auffordert, ihm persönliche Informationen wie Ihr Passwort oder Ihre Bankverbindung zu geben. Kein seriöser Shopbetreiber würde jemals solche Angaben per E-Mail oder Telefon von seinen Kundinnen und Kunden verlangen.