Katzenkot im Sandkasten, Zigarettenrauch oder Staubsaugerlärm – unter Nachbarn kommt es immer wieder zu Streitigkeiten und Haftungsfragen, die nicht selten vor Gericht enden. Wie lösen Sie Konflikte so, dass Sie weiterhin Wand an Wand oder Garten an Garten miteinander leben können?
Der Herr in der Mietwohnung neben mir droht mit einer Anzeige, weil ich manchmal am Sonntag Wäsche wasche und auf dem Balkon aufhänge. Ist das wirklich verboten?
Im Mietverhältnis richtet sich die Waschregelung nach der Haus- oder Waschküchenordnung. Ist das Waschen am Sonntag untersagt, müssen Sie sich daran halten. Gegen das Aufhängen der Wäsche auf dem Balkon spricht jedoch heutzutage nichts mehr.
Wir haben einen Pool in unserem Garten, der auch bei Nachbarskindern sehr beliebt ist. Hafte ich, wenn einem Kind etwas passiert?
Ja, eine Haftung ist denkbar. Ein vollständiger Haftungsausschluss ist nicht möglich, da die Werkeigentümerhaftung eine sogenannte Kausalhaftung ist. Wir empfehlen Ihnen dringend, dass Sie den Pool sichern, um Unfälle möglichst zu verhindern. Nur ein Schild aufzustellen, dass Sie nicht haften, genügt nicht, um eine Haftung abzuwehren.
Ich lasse manchmal den Staubsaugerroboter laufen, wenn ich abends in den Ausgang gehe. Die Wohnungsnachbarn unter mir stören sich an dem Lärm. Welche Regeln gelten fürs Staubsaugen?
Die Ruhezeiten gemäss Polizeireglement sehen in der Regel vor, dass lärmige Tätigkeiten, wie beispielsweise Staubsaugen, nicht abends ausgeführt werden dürfen. Die genauen Ruhe- und Nachtzeiten finden Sie im Polizeireglement Ihrer Gemeinde oder Ihres Kantons. Unser Rat: Lassen Sie den Staubsaugerroboter nicht abends, sondern tagsüber laufen.
Das Paar in der Nebenwohnung stellt den Fernseher immer sehr laut und schaut oft bis spät in die Nacht. Kann ich mich dagegen wehren?
Fernsehen ist grundsätzlich erlaubt. Jedoch sollte der Fernseher nachts auf Zimmerlautstärke eingestellt sein. Die örtlichen Ruhezeiten sind einzuhalten. Wir raten, nach Möglichkeit das Gespräch zu suchen. Bei einer Mietwohnung können Sie auch die Vermieterin oder den Vermieter um Unterstützung bitten.
Meine Nachbarin telefoniert oft stundenlang und lautstark am Abend auf ihrem Balkon, wenn ich mich gern entspannen und lesen möchte. Was kann ich dagegen tun?
Längere Telefonate in üblicher Lautstärke sind auch auf dem Balkon gestattet. Jedoch sind die Ruhezeiten einzuhalten, während denen Gespräche nur in Zimmerlautstärke geführt werden dürfen.
Ich wohne im Erdgeschoss und zu meiner Wohnung gehören eine Terrasse und ein kleines Rasenstück. Mein Nachbar nimmt dieses Rasenstück immer als Abkürzung zu seinem Parkplatz. Darf er das?
Nein. Anders wäre es, wenn ein Wegerecht über Ihre Liegenschaft führt oder es sich um ein gemeinschaftlich genutztes Rasenstück einer Liegenschaft handelt.
Wichtig zu wissen ist, dass Nachbarschaftsstreitigkeiten vor Gericht lange dauern und der Ausgang ungewiss ist. Nicht zuletzt, weil der Richterin oder dem Richter grosses Ermessen zukommt. Wir raten daher, miteinander zu reden und eine einvernehmliche Lösung zu suchen.
Mein Nachbar raucht auf dem Balkon und der Rauch zieht zu mir in die Wohnung. Als Nichtraucher stört mich das massiv. Wie kann ich mich wehren?
Rauchen ist – wie auch Grillieren oder Telefonieren – grundsätzlich gestattet. Raucht ihr Nachbar jedoch von morgens bis abends eine Zigarre nach der anderen kann das als übermässige Immission gewertet werden, gegen die Sie sich rechtlich wehren können.
Unsere Nachbarn mähen immer am Samstagnachmittag den Rasen, wenn ich im Garten entspannen will. Das dauert meist über eine Stunde. Muss ich das hinnehmen?
Soweit Ihre Nachbarn die Ruhezeiten (Mittags- und Nachtruhe) einhalten, ist das Rasenmähen mit einem handelsüblichen Gerät während einer Stunde pro Woche zumutbar. Auch hier lohnt sich zunächst ein klärendes Gespräch, bei dem Sie ein passenderes Zeitfenster vorschlagen könnten.
Ich habe ein Windspiel auf meinem Balkon. Meine Nachbarin stört sich an den Klängen und will, dass ich es abnehme. Muss ich das?
Nein. Ein kleines Windspiel verursacht in der Regel keine übermässigen Lärmimmissionen.
Juristinnen und Juristen unterscheiden verschiedene Arten von Immissionen: materielle (z. B. Lärm oder Rauch), negative (z. B. Entzug von Sonnenlicht durch einen Baum oder Versperren der Sicht durch eine Mauer) oder ideelle (z. B., wenn in der Umgebung ein Schlachthof gebaut werden soll und dies ein psychisches Unbehagen hervorruft).
Mein Balkonnachbar ist ein Grillfan, im Sommer brutzeln fast jeden Abend Würste, Steaks oder Fische auf seinem Elektrogrill. Muss ich diese Geruchsbelästigung akzeptieren?
Mit einem Elektrogrill auf dem eigenen Balkon zu grillieren, ist grundsätzlich erlaubt. Es stellt sich aber die Frage, ob es sich bei starker Rauch- und Geruchsentwicklung um übermässige Immissionen handelt. Dies entscheidet im Streitfall der Richter. Vielleicht kann der Grill umplatziert werden, so dass der Rauch Sie nicht mehr oder erheblich weniger belästigt. Auch die Vereinbarung von Grilltagen kann helfen, Streitigkeiten zu verhindern.
Unsere Nachbarn reinigen ihren Elektrogrill mit Vorliebe am späteren Sonntagabend, wenn wir vor dem Schlafengehen lüften. Ist das erlaubt? Die Aktion dauert rund eine halbe Stunde und stinkt fürchterlich.
Auch hier ist die Frage, ob es sich bei starker Rauch- und Geruchsentwicklung um übermässige Immissionen handelt. Ob dies der Fall ist, entscheidet die Richterin oder der Richter. Da es nur eine halbe Stunde dauert, und der Grill aus Hygienegründen regelmässig gereinigt werden muss, ist davon auszugehen, dass das Verhalten zulässig ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Reinigung an einem Sonntag stattfindet.
Meine Nachbarn haben einen Gartenteich angelegt. Wir haben nun Angst, dass unsere zweijährige Tochter hineinfällt und im schlimmsten Fall ertrinkt. Können wir als Eltern Schutzmassnahmen verlangen?
Ja. Der Eigentümer des Teichs ist verpflichtet, die nötigen Schutzmassnahmen zu treffen. Andernfalls könnte die sogenannte Werkeigentümerhaftung greifen.
Unsere Nachbarn haben sich einen Bullterrier angeschafft. Er ist schlecht erzogen und unsere Gärten trennt nur ein Holzzaun. Ich habe Angst, dass er unserem Baby etwas antun könnte. Welche Rechte habe ich in diesem Fall?
Die Halterin oder der Halter des Hundes ist für das Verhalten des Hundes verantwortlich. Passiert etwas, greift die Tierhalterhaftung. Damit es aber erst gar nicht zu einem Vorfall kommt, schlagen wir vor, dass Sie mit den Nachbarn das Gespräch suchen.
Das nachbarschaftliche Zusammenleben funktioniert am besten, wenn man miteinander spricht und eine gewisse Toleranz an den Tag legt. Als Faustregel für gute Nachbarschaft gilt: Vermeiden Sie das, was Sie auch selbst stören würde.
In unserer Nachbarschaft hält eine Familie vier Doggen in einem Zwinger, die tagsüber beim geringsten Anlass bellen. Müssen wir Nachbarn das akzeptieren?
Ein andauerndes Bellen über Stunden und in der Nacht dürfte als übermässige Immission einzustufen sein. Bei einem gelegentlichen Bellen stellt sich wiederum die Frage nach der Übermässigkeit der Immissionen. Weiter wäre die Zonenkonformität der Hundehaltung zu prüfen.
Die Katze unserer Nachbarin macht mit Vorliebe in unseren Sandkasten. Was kann ich rechtlich dagegen tun?
Für das Verhalten von Katzen besteht – im Gegensatz zu dem Verhalten von Hunden – meist keine Haftung der Tierhalterin oder des Tierhalters, da Katzen nicht dauerhaft beaufsichtigt werden können. Decken Sie den Sandkasten nach dem Spielen ab, das dürfte bereits die gewünschte Wirkung erzielen. Oder informieren Sie sich über spezielle Wasser- und Schallgeräte, die Katzen abschrecken.
Unsere Nachbarn haben ein Trampolin in ihrem Garten aufgestellt. Es ist riesig, knallrot und nimmt uns die Sicht. Kann ich dagegen vorgehen?
Trampoline stellen in Wohngebieten einen üblichen Anblick dar. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine unzulässige Immission (übermässiger Lärm, Schattenwurf, Versperren einer Aussicht etc.) vorliegt. Idealerweise spricht man den Standort des Trampolins vorgängig zwischen den Nachbarn ab. In einem Mietverhältnis darf ein grosses Trampolin gegen den Willen der Vermieterin oder des Vermieters nicht aufgestellt werden.
Der Efeu meiner Nachbarn im Untergeschoss wuchert bis zu meiner Wohnung. Darf ich ihn selbst abschneiden?
Grundsätzlich nicht. Bei einem Mietobjekt gehört der Efeu der Vermieterin oder dem Vermieter. Im Stockwerkeigentum dürfte der Efeu, wenn er aus dem Boden wächst, üblicherweise im Eigentum der Gemeinschaft stehen.
Ansonsten gilt: Setzen Sie den Nachbarn eine Frist, um die Pflanzen zu beseitigen, die auf Ihr Grundstück wachsen, wenn Sie dadurch eine übermässige Schädigung befürchten. Unternehmen die Nachbarn bis zu dieser Frist nichts, dürfen Sie das sogenannte Kapprecht ausüben. Die Kosten für das (fachmännische) Kappen der Pflanzen gehen zu Ihren Lasten. Ein unberechtigtes Kappen käme einer Sachbeschädigung gleich.
Erfahren Sie hier mehr zum Thema Kapprecht.