Ein hoher Standard, aber auch hohe Kosten – so viel ist über das Gesundheitssystem der Schweiz bekannt. Wer sich näher mit dem schweizerischen Gesundheitswesen auseinandersetzt, stösst auf erstaunliche Komplexität. So finden Sie sich im Gesundheitssystem Schweiz zurecht.
Aller Anfang ist schwer. Besonders wenn es darum geht, sich in einem fremden Gesundheitswesen zu orientieren: Was muss ich tun? Wie und wann? Und wo fange ich an? Um Ihnen den Start zu erleichtern, beginnen wir am besten ganz von vorn.
Alle in der Schweiz wohnhaften Personen müssen eine sogenannte Grundversicherung abschliessen. Im Gegensatz zu einigen anderen Ländern ist dies in der Schweiz reine Privatsache, man muss sich also selbst darum kümmern. Zuzügerinnen und Zuzüger haben nach Ankunft drei Monate Zeit, um sich einer Krankenkasse anzuschliessen. Zur Auswahl stehen rund 40 Krankenkassen. Diese sind verpflichtet, alle aufzunehmen – egal, ob krank oder gesund. Die Leistungen dieser obligatorischen Krankenversicherung sind gesetzlich vorgegeben, allerdings unterscheiden sich die Prämien stark. Daher lohnt es sich, verschiedene Angebote zu prüfen. Nutzen Sie dazu den kostenlosen und neutralen Krankenkassenvergleich der AXA. Ein Kassenwechsel ist jeweils aufs neue Kalenderjahr möglich. Stichtag für Änderungen ist der 30. November: Spätestens dann muss Ihre Kündigung bei der aktuellen Krankenkasse auf dem Tisch liegen.
Innerhalb der Grundversicherung bezahlen alle Krankenkassen dieselben medizinischen Behandlungen und Arzneimittel. Dies schreibt das Gesetz vor. Trotzdem gibt es bei den monatlichen Prämien grosse Unterschiede. Alter, Geschlecht und Wohnort der Versicherten wirken sich auf die Prämienhöhe aus. Die Prämien sind nicht nur von Kanton zu Kanton unterschiedlich, die Kantone sind zusätzlich in verschiedene Prämienregionen aufgeteilt. Doch den grössten Einfluss auf die Prämienhöhe haben Franchise (Kostenbeteiligung) und Versicherungsprodukt.
Die Höhe Ihrer Krankenkassenprämie können Sie weitgehend selbst steuern. Natürlich gibt es teurere und günstigere Angebote und solche, die im Mittelfeld liegen. Doch die folgenden beiden Faktoren wirken sich so oder so stark auf die Prämie aus – ungeachtet der Versicherungsgesellschaft.
Sie entscheiden, ab welchem Betrag die Krankenkasse Ihre Rechnungen zahlt: CHF 300 ist für Erwachsene die tiefstmögliche, CHF 2500 die höchstmögliche Franchise. Sobald Ihre Franchise erreicht ist, zahlen Sie selbst jeweils nur noch 10 % Ihrer Gesundheitsrechnungen, den Grossteil übernimmt die Versicherung. Je höher die Franchise, desto tiefer die monatlichen Krankenkassenprämien. Übrigens hat sich herausgestellt, dass Kostenbeteiligungen im Mittelfeld für Versicherte finanziell nicht attraktiv sind. Sinnvoll ist – je nach Gesundheitszustand – entweder die tiefste oder die höchste Franchise.
Tipp: Personen, die oft zum Arzt oder zur Therapie müssen, fahren mit der tiefsten Franchise von CHF 300 am besten. Die maximale Franchise – je nach Kasse CHF 2000 oder CHF 2500 – ist ideal für alle, die
Der Standard in unserem Gesundheitswesen ist die freie Arztwahl. Wer darauf verzichtet, kann viel Geld sparen. Mit der Wahl eines alternativen Modells verpflichten Sie sich, bei gesundheitlichen Fragen immer zuerst Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt (Hausarztmodell), eine bestimmte Gruppenpraxis (HMO-Modell) oder eine bestimmte medizinische Hotline (Telmed-Modell) zu konsultieren. Achtung: Verstösse werden teilweise streng sanktioniert. Sie müssen unter Umständen die Rechnung selbst bezahlen oder werden unfreiwillig ins teure Standardmodell umgeteilt. Und nicht immer gibt es vorher eine Verwarnung. Hier lohnt es sich also, das Kleingedruckte genau zu lesen.
Tipp: Wägen Sie die Vor- und Nachteile alternativer Modelle sorgfältig ab. Prüfen Sie beispielsweise, ob die gewünschte Krankenkasse mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt zusammenarbeitet oder ob sich eine der aufgeführten HMO-Gruppenpraxen in Ihrer Nähe befindet. Die entsprechenden Listen finden Sie auf den Websites der Krankenkassen.
Die Unfallversicherung ist die einzige Krankenversicherung, die über die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber läuft (bei Beschäftigung ab 8 Stunden pro Woche beim selben Unternehmen). Die Prämien werden zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmer aufgeteilt.
Wer weniger als 8 Stunden pro Woche arbeitet, muss sich bei seiner Krankenkasse gegen Nichtberufsunfälle versichern.
Anders als etwa in Deutschland sind Zahnbehandlungen in der Schweiz nicht über die obligatorische Grundversicherung gedeckt. Dasselbe gilt für Brillen, Komplementärmedizin, freie Spital- und Arztwahl oder Behandlungen im Ausland. Dafür schliessen viele Erwachsene und Kinder freiwillig eine private Krankenversicherung ab, in der Schweiz Zusatzversicherung genannt. Anbieter von Zusatzversicherungen haben jedoch keine Aufnahmepflicht.
Der wichtigste Hebel, um Ihre Prämienkosten im Bereich Gesundheit zu senken, heisst «Splitting». Aber der Reihe nach:
Die obligatorische gesetzliche Grundversicherung und die freiwillige Zusatzversicherung sind in der Schweiz vollständig voneinander getrennt. Das heisst, Sie können sich problemlos bei unterschiedlichen Krankenkassen versichern. Hier grundversichert, dort zusatzversichert: Das nennt sich Splitting.
Zwischen den beiden Arten der Versicherung gibt es einen entscheidenden Unterschied:
Sobald Sie also regelmässige Behandlungen oder gewisse Gesundheitsrisiken haben, sind Sie an Ihre Zusatzversicherung gebunden. Dies ist aber kein Grund, auch bei derselben Grundversicherung zu bleiben. Je nach Prämienentwicklung können Sie mit einem Wechsel der Grundversicherung nämlich leicht mehrere hundert Franken pro Jahr sparen.
Die meisten Schweizerinnen und Schweizer haben nach wie vor alle Verträge, die ihre Krankenversicherung betreffen, bei ein- und derselben Krankenkasse. In der Regel aus einem der folgenden Gründe:
Angesichts des Sparpotenzials fallen diese Einwände jedoch kaum ins Gewicht. Gerade Familien mit knappem Budget sollten niemals «wechselfaul» sein, denn durch alljährliches Prüfen der Grundversicherungsprämien können sie sich finanziell spürbar entlasten. Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen des Krankenkassen-Wechselservices, die für Sie günstigste Grundversicherung zu finden und nehmen gleich noch den Wechsel zur günstigsten Krankenkasse vor, sofern Sie dies wünschen.