Mit der Risikolebensversicherung lassen sich finanzielle Einbussen versichern, die aufgrund eines Todesfalls oder durch Invalidität entstehen. Haben Sie gewusst? Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang auch von sogenannten «biometrischen Risiken».
Bei einem Todesfall sind die Hinterbliebenen der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers (die Familie oder eine benannte Person) über die Todesfallversicherung gegen die finanziellen und wirtschaftlichen Folgen abgesichert. Sie erhalten eine vereinbarte Auszahlung, das garantierte Todesfallkapital.
Bei einer Erwerbsunfähigkeit wird eine Erwerbsunfähigkeitsrente mit garantierten Leistungen ausgezahlt. Diese soll die Lücken im Einkommen schliessen, die nach einem einschneidenden Ereignis, wie zum Beispiel durch eine Krankheit oder einen Unfall, entstehen.
Diese Produkte beinhalten die Leistungen einer Risikopolice und ermöglichen es, Kapital für die Zeit nach der Pensionierung zu sparen und eine nachhaltige Altersvorsorge aufzubauen. Oft werden sie auch «gemischte Lebensversicherung» genannt und können wahlweise als gebundene Vorsorge (Säule 3a) oder als freie Vorsorge (Säule 3b) abgeschlossen werden.
Auch die fondsgebundene Versicherung gehört zu den Spar-Lebensversicherungen. Je nach Situation kann mit solchen Produkten eine höhere Rendite als mit traditionellen Einlagen (z.B. bei einer Bank) erzielt werden. Um genügend Vermögen für die Altersvorsorge ansparen zu können, erfolgt der Kapitalaufbau immer häufiger über Anlagen im Aktienmarkt. Wer mit Aktien Rücklagen bildet und vorsorgt, dem empfehlen Experten kombinierte Modelle. Bei diesen wird ein Teil des Geldes in Aktien angelegt und der andere Teil fest oder variabel verzinst. Es gibt verschiedene Anbieter im Markt und man sollte die jeweiligen Angebote sorgfältig vergleichen.
Mit der AXA Todesfallversicherung lassen sich finanzielle Risiken versichern, die aufgrund eines Todesfalls entstehen. Der ausgezahlte Betrag ist dabei frei wählbar, und im Todesfall erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme unabhängig vom Erbschaftsverfahren. Mehr dazu erfahren
Mit der Erwerbsunfähigkeitsrente der AXA werden Einkommensausfälle aufgrund einer Erwerbsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit finanziell abgesichert. Mehr dazu erfahren
Der Vorsorgeplan SmartFlex der AXA ist eine flexible Lösung, um individuell und mit inkludiertem Risikoschutz für die Zeit nach der Pensionierung zu sparen. Mit ihm kann man finanziellen Engpässen entgegenwirken und nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard halten. Mehr dazu erfahren
Wenn durch einen Unfall oder eine Krankheit ein Mensch stirbt oder eine Invalidität eintritt, entstehen oft gravierende Einkommensausfälle. Diese können von den staatlichen und beruflichen Vorsorgeeinrichtungen nur teilweise getragen werden. Eine Lebensversicherung bietet in diesen Fällen eine sinnvolle Ergänzung. Sie kann die entstandenen finanziellen Lücken schliessen, indem eine vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt wird.
Wer nach dem Erreichen des AHV-Alters seinen gewohnten Lebensstil fortsetzen möchte, ist in der Regel auf eine private Vorsorgelösung angewiesen. Spar-Lebensversicherungen (auch kapitalbildende Versicherungen oder gemischte Lebensversicherungen genannt) bieten eine einfache Möglichkeit, auf der Basis der Säule 3a Geld für das Alter auf die Seite zu legen. Mit ihr kann man die Altersvorsorge nachhaltig aufbauen und eine Vorsorgelücke vermeiden.
Mit einer Lebensversicherung lassen sich mit dem Schweizer Vorsorgesystem auf clevere Weise Steuern einsparen. So können die Einzahlungen in die Säule 3a vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt unten.
Eine Lebensversicherung bietet Sicherheit vor Einkommensausfällen, die wegen eines Todesfalls oder einer Invalidität entstehen. Man kann mit ihr seine private Vorsorge aufbauen, für die Zeit nach der Pensionierung Kapital bilden und dank der 3. Säule Steuern sparen.
Die beste Lebensversicherung ist diejenige, die zu Ihren Bedürfnissen passt. Ob reine Risikolebensversicherung oder gemischte Versicherung: Die Wahl der besten Lösung hängt stark von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Nicht vergessen: Auch ein Vergleich der Lebensversicherungen lohnt sich. Gerne analysieren wir Ihre Vorsorgesituation im Rahmen einer persönlichen Beratung und arbeiten einen individuellen Vorschlag aus.
Nein. Da die Todesfallversicherung eine reine Risikolebensversicherung ist, werden die vereinbarten Leistungen nur im Todesfall an die begünstigte Person ausbezahlt. Wer Risiken wie Tod und Invalidität absichern und gleichzeitig Kapital ansparen will, ist mit einer Spar-Lebensversicherung (z.B. Vorsorgeplan SmartFlex) am besten beraten.
Generell gilt: Stirbt die versicherte Person, erhält die begünstigte Person die vereinbarte Leistung, unabhängig vom Erbrecht. Auf diese Weise lassen sich z.B. Konkubinatspartner, die nicht zu den gesetzlichen Erben gehören, auf einfache Art und Weise begünstigen. Stirbt hingegen die begünstigte Person und keine weiteren Begünstigten festgelegt, sollte eine neue begünstigte Person genannt werden, da das Kapital ansonsten in den regulären Erbnachlass fällt.
Wer seinen Tod, eine Invalidität, eine Erwerbsunfähigkeit oder den Partner absichern möchte, sollte eine Lebensversicherung in Betracht ziehen. Sie richtet sich an Familien und alleinerziehende Personen ebenso wie an Eigenheimbesitzer, Selbständige oder verheiratete und unverheiratete Paare.
Wenn sich nach den ersten Jahren der Harmonie die Wolken über der Beziehung verdichten, stehen viele Paare vor finanziellen Herausforderungen. Die Frage, wem eine Lebensversicherung nach einer Scheidung gehört, muss differenziert beantwortet werden. Guthaben der Säule 3a bzw. 3b werden grundsätzlich unter den Ehepartnern aufgeteilt, vorausgesetzt, es existiert keine anderslautende Vereinbarung zur Gütertrennung. Für den Todesfall gibt es weitere Punkte zu beachten. Möchte die Versicherungsnehmerin bzw. der Versicherungsnehmer zum Beispiel verhindern, dass der begünstigte ehemalige Partner die Auszahlung der Versicherungssumme nach seinem Ableben erhält, muss der Name in der Versicherungspolice geändert werden.
Wer eine Lebensversicherung auf der Basis der dritten Säule (Säule 3a) abgeschlossen hat, kann die eingezahlten Vorsorgebeiträge vom steuerbaren Einkommen abziehen – bis zu CHF 6826 für Angestellte oder CHF 34'128 für Selbständige). Dadurch reduziert sich die jährliche Steuerlast.
Von den Steuern absetzen lassen sich Kapital-Lebensversicherung, die auch Spar-Lebensversicherungen genannt werden. Auch die Prämien für Risikolebensversicherungen in der Säule 3a sind von Steuervorteilen betroffen und können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Mit gemischten Produkten, die sowohl Spar- als auch Risikobausteine enthalten, lassen sich ebenfalls Steuern auf der Basis der 3. Säule sparen.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine unverbindliche Vorsorgeberatung? Unsere Expertinnen und Experten sind gerne für Sie da.